Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Alpenverwaltung am 27.11.2024 18:13

Titel: Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: Alpenverwaltung am 27.11.2024 18:13
Hallo zusammen,

ich hätte gerne Rückmeldung zu einer Frage die Arbeitszeit betreffend.
Vorneweg: mir ist klar, dass ich hier keine Rechtsberatung erhalte, ich hätte gerne vorab ein Meinungsbild der Forenkollegen .- Vielen Dank schon einmal.

Auf meinen Antrag wurde meine Arbeitszeit unbefristet von 39 Wochenstunden auf 34 gesenkt. Die Arbeitszeit wird, auch wie von mir beantragt, auf die Tage Montag bis Donnerstag mit je 8,5 Stunden verteilt. Freitag habe ich frei um mich um meine Imkerei zu kümmern.
Der geänderte Arbeitsvertrag enthält ein zusätzliches Schreiben, in welchem steht, dass die "Reduzierung der Arbeitszeit stets widerrufen werden kann, wenn die betrieblichen Erfordernisse es verlangen". Diese Formulierung birgt für mich eine eingefordert Flexibilität, deren Ausmaß für mich nicht kalkulierbar ist.

Anders wurde es nicht genehmigt und es wird erwartet, dass ich bei jedem Urlaub und jeder Erkrankung und auch während der Reha meines Arbeitskollegen trotz meiner Reduzierung jeden Freitag arbeite.
Spreche ich zusätzlich an, dass das Arbeitspensum derart und dauerhaft hoch ist, dass es auch in 39 Stunden nicht bewältigt werden kann, dann werde ich auf meinen Wunsch verwiesen, die Arbeitszeit reduziert zu haben.
Mein Vorschlag war, dass meine übrigen Stunden und die des Kollegen (30 statt 39) für eine weitere Arbeitskraft ausgeschrieben werden bzw aufgestockt nach einer Personalbedarfserhebung. Dies stößt auf Ausreden und taube Ohren.

Ich arbeite schon immer in einem Ausnahmemodus (örtliche Verkehrsbehörde) die Arbeitsmenge betreffend, seit einem Jahr ist die Arbeitsbelastung unerträglich.

Wie gehe ich damit um? Es heißt, dann müssen man eben schneller arbeiten, ich wollte ja reduzieren.
Macht es Sinn, bei Ignoranz durch den Arbeitgeber, Arbeiten auflaufen zu lassen, wenn die Zeit nicht dazu reicht? Muss ich eine Gefährdungsanzeige machen? Und kann ich in dieser auch auf die Gefährdung meiner Gesundheit durch fehlende Maßnahmen der Referatsleiterin hinweisen?
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: MoinMoin am 27.11.2024 18:43
Macht es Sinn, bei Ignoranz durch den Arbeitgeber, Arbeiten auflaufen zu lassen, wenn die Zeit nicht dazu reicht?
Man ist quasi dazu verpflichtet diese auflaufen zu lassen, wenn man sie nicht bewältigt und dies dem Vorgesetzen rechtzeitig zu melden.
Zitat
Muss ich eine Gefährdungsanzeige machen? Und kann ich in dieser auch auf die Gefährdung meiner Gesundheit durch fehlende Maßnahmen der Referatsleiterin hinweisen?
Die fehlende Maßnahme ist doch, dass du deine Referatsleiterin nicht jede Woche eine Liste zur Entscheidung vorlegst, welche Aufgaben auflaufen sollen, da sie nicht zu schaffen sind.

Ist doch nicht dein Problem, wenn du mehr Arbeit zugewiesen bekommst als du schaffen kannst.

Wenn sie Mehrarbeit oder Überstunden anordnen will, dann kann sie das doch machen.
Hat dann aber den PR im Nacken und die höheren Kosten.

Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: Tagelöhner am 27.11.2024 18:48
Der geänderte Arbeitsvertrag enthält ein zusätzliches Schreiben, in welchem steht, dass die "Reduzierung der Arbeitszeit stets widerrufen werden kann, wenn die betrieblichen Erfordernisse es verlangen". Diese Formulierung birgt für mich eine eingefordert Flexibilität, deren Ausmaß für mich nicht kalkulierbar ist.

Wird auf dieses Schreiben im Vertrag explizit Bezug genommen oder war es loses Beiwerk, dessen Empfang du auch nie bestätigt hast? Dann würde ich das getrost ignorieren...andernfalls war es halt dein Fehler, dich auf diese Bedingungen einzulassen.

Du hättest es nicht akzeptieren müssen und stattdessen notfalls deine Teilzeitansprüche anwaltlich durchsetzen lassen können. Dein Arbeitgeber bzw. dessen Vertreter sind offensichtlich eher von minderer Qualität.
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: BAT am 27.11.2024 18:50
Was ist die Rechtsgrundlage für die Teilzeit?`

Und wieviel kostet der Honig?
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: Alpenverwaltung am 27.11.2024 19:01
Die Rechtsgrundlage ist neben dem Teilzeit- und Befristungsgesetz meine Änderung zum Arbeitsvertrag, die beiderseits unterschrieben wurde.
Der Honig kostet 8,50 € das Glas - flüssig oder feincremig gerührt 😂
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: Alpenverwaltung am 27.11.2024 20:26

Wird auf dieses Schreiben im Vertrag explizit Bezug genommen oder war es loses Beiwerk, dessen Empfang du auch nie bestätigt hast? Dann würde ich das getrost ignorieren...andernfalls war es halt dein Fehler, dich auf diese Bedingungen einzulassen.

Du hättest es nicht akzeptieren müssen und stattdessen notfalls deine Teilzeitansprüche anwaltlich durchsetzen lassen können. Dein Arbeitgeber bzw. dessen Vertreter sind offensichtlich eher von minderer Qualität.

Im Vetrag wird nicht darauf Bezug genommen. Und ja, der Arbeitgeber hat gar keine Qualität.
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: ElBarto am 28.11.2024 07:05
Die Formulierung im Schreiben würde ich eher so verstehen, dass die ganze Teilzeitregelung bei betrieblichen Erfordernissen widerrufen werden kann. Also nicht nur mal einen Freitag sondern wieder komplett auf 39h.

Fraglich ob sich das mit dem Recht auf Teilzeit vereinbaren lässt.

Ansonsten würde ich es halten wie die Vorredner. Mach eine Liste der anfallenden Arbeiten und lasse den Chef entscheiden was Priorität hat.

Wenn Du bei jeder Gelegenheit Freitags arbeiten sollst dann nehme ich an, dass entsprechend Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto aufgelaufen sind. Diese müssen auch irgendwie abgebaut werden.

Mache eine Überlastungsanzeige, begründe warum Du dich überlastet fühlst und warum das Arbeitspensum auch mit 2 Vollzeitkräften nicht zu schaffen ist.

Gibt es Gründe warum die Arbeit nicht mit 2 VZKs zu schaffen ist? Sind es in den letzten Jahren mehr Aufgaben oder mehr Fälle geworden? Oder wurden ausscheidende Kollegen nicht ersetzt?
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: MoinMoin am 28.11.2024 07:28
Die Formulierung im Schreiben würde ich eher so verstehen, dass die ganze Teilzeitregelung bei betrieblichen Erfordernissen widerrufen werden kann. Also nicht nur mal einen Freitag sondern wieder komplett auf 39h.
Sehe ich auch so, bin aber kein Jurist.
Zitat
Fraglich ob sich das mit dem Recht auf Teilzeit vereinbaren lässt.
Da man Vertragsfreiheit hat, hätte man so etwas nicht unterschreiben müssen, in sofern geht das schon klar würde ich meinen.
Ansonsten hätte der AG den TZ Antrag aus betrieblichen Gründen ablehnen können und man hätte klagen müssen.

Wenn der AG von der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (Mo-Do 34h) abweichen möchte so nennt sich dass angeordnete Mehrarbeit (die ersten Stunden bis zur VZ Stundenzahl und danach Überstunden), zu der man tarifvertragliche verpflichtet ist §6 Absatz 5 (und als TZ nur sofern es arbeitsvertraglich geregelt ist oder man dem zustimmt, beides kann ich nicht aus dem AV rauslesen)

Diese Anordnung ist jedoch idR in der Mitbestimmung vom PR, also sollte der Ag auf die Idee dem TE an einem Freitag arbeiten zu lassen, dann würde ich zunächst auf die Überstunden Zuschläge verweisen und beim PR nachfragen, ob er dem zugestimmt hat.
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: TVOEDAnwender am 28.11.2024 08:44
Zitat
Diese Anordnung ist jedoch idR in der Mitbestimmung vom PR, also sollte der Ag auf die Idee dem TE an einem Freitag arbeiten zu lassen, dann würde ich zunächst auf die Überstunden Zuschläge verweisen und beim PR nachfragen, ob er dem zugestimmt hat.

Bis zur 40. Stunde gibt es für TZ-Kräfte keinerlei Zuschläge für Mehrarbeit.

Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: UNameIT am 28.11.2024 09:07
Der geänderte Arbeitsvertrag enthält ein zusätzliches Schreiben, in welchem steht, dass die "Reduzierung der Arbeitszeit stets widerrufen werden kann, wenn die betrieblichen Erfordernisse es verlangen". Diese Formulierung birgt für mich eine eingefordert Flexibilität, deren Ausmaß für mich nicht kalkulierbar ist.

Anders wurde es nicht genehmigt und es wird erwartet, dass ich bei jedem Urlaub und jeder Erkrankung und auch während der Reha meines Arbeitskollegen trotz meiner Reduzierung jeden Freitag arbeite.
Spreche ich zusätzlich an, dass das Arbeitspensum derart und dauerhaft hoch ist, dass es auch in 39 Stunden nicht bewältigt werden kann, dann werde ich auf meinen Wunsch verwiesen, die Arbeitszeit reduziert zu haben.
Mein Vorschlag war, dass meine übrigen Stunden und die des Kollegen (30 statt 39) für eine weitere Arbeitskraft ausgeschrieben werden bzw aufgestockt nach einer Personalbedarfserhebung. Dies stößt auf Ausreden und taube Ohren.

Wie gehe ich damit um? Es heißt, dann müssen man eben schneller arbeiten, ich wollte ja reduzieren.
Macht es Sinn, bei Ignoranz durch den Arbeitgeber, Arbeiten auflaufen zu lassen, wenn die Zeit nicht dazu reicht? Muss ich eine Gefährdungsanzeige machen? Und kann ich in dieser auch auf die Gefährdung meiner Gesundheit durch fehlende Maßnahmen der Referatsleiterin hinweisen?

Also es gibt imt TVÖD §6 Abs. 5 die Regelung: Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-,
Schichtarbeit sowie - bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung - zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.

Das heißt für Mehrarbeit braucht man immer deine Zustimmung. Arbeitest du übrigens dauerhaft bzw. regelmäßig mehr hat das übrigens die Auswirkung als wenn es eine Vertragsveränderung gab.

Haufe führt aus:
Zitat
Die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit ist im Arbeitsvertrag zu vereinbaren.

Nach der Rechtsprechung sind Arbeitsverträge unzulässig, bei denen sich der Arbeitgeber vorbehält, nach Bedarf die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit festzulegen. Eine variable Ausgestaltung der Dauer der zu leistenden Arbeit lässt das BAG nur in eng begrenztem Rahmen zu.

Ist im Arbeitsvertrag eine geringere Stundenzahl festgelegt als tatsächlich regelmäßig geleistet wird, so liegt eine schlüssige Vertragsänderung über den Umfang der Arbeitszeit vor.

..... Teilzeitbeschäftigte sind zur Leistung von Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit nur verpflichtet, wenn dies arbeitsvertraglich ausdrücklich vereinbart ist oder im jeweiligen Einzelfall die Zustimmung vorliegt (§ 6 Abs. 5 TVöD)

Die LAge der Arbeitszeit ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag (bsp. Mo-Do.) . Übrigens: Wenn dein AG dich an einem Freitag beschäftigen will MUSS das mit der Personalabteilung (und Zustimmung Personalrat) abgeklärt sein. Den du bist nur von Mo-Do. versichert. Das heißt der Freitag muss für solche Fälle grundsätzlich nachversichert werden.

Ich würde mir eine Beratung beim Personalrat holen, eine Überlastungsanzeige stellen und bei jedem Freitag bei deinem Vorgesetzten darauf bestehen, dass er das bitte der Personalabteilung meldet, da du sonst nicht versichert arbeitest.
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: MaLa am 28.11.2024 09:34
Meine Frage währe ja auch wie es mit dem Urlaubsanspruch aussieht.

Da du teilzeit ja nur 4d/Woche arbeitest wird sich mit sicherheit dein Urlaubsanspruch dementsprechend geändert haben.

Wie wird er den berechnet wenn du verschiedene Freitage einspringen musst?
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: MoinMoin am 28.11.2024 09:58
Zitat
Diese Anordnung ist jedoch idR in der Mitbestimmung vom PR, also sollte der Ag auf die Idee dem TE an einem Freitag arbeiten zu lassen, dann würde ich zunächst auf die Überstunden Zuschläge verweisen und beim PR nachfragen, ob er dem zugestimmt hat.

Bis zur 40. Stunde gibt es für TZ-Kräfte keinerlei Zuschläge für Mehrarbeit.
Es gibt niemals Zuschläge für Mehrarbeit. Und im VKA arbeitet man weniger als 40h und ja, darauf habe ich im zweiten Post hingewiesen und auch wenn es keine Zuschläge für die Mehrarbeit gibt, so ist trotzdem der PR idR zustimmungspflichtig.
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: Spaßbremse86 am 28.11.2024 10:00
@Alpenverwaltung:

Ich habe eine ähnliche Situation durch wie du:

Ich habe auf meinen Arbeitsvertrag einen sog. Änderungsvertrag geschlossen, der folgende Änderungen beinhaltet:

Punkt 1: Reduzierung Arbeits von 1,0 auf 0,75VZÄ (also 75%-Stelle = 30 Wochenstunden)
Punkt 2: Verteilung der Arbeitszeit auf eine 4-Tage-Woche (Mo-Do je 7,5h zzgl 0,5h Pause pro Tag)

Konsequenzen:

Anteilige Anpassung des Gehalts von 100% auf 75%
Urlaubanspruch von 30 Urlaubstagen auf 24 Urlaubstage (30 / 5 x 4 = 24)
Hinterlegung in der elektronischen Zeiterfassung
Jeden Freitag frei.

Behörde und Rechtsgrundlage:
Uni in S-T
TV - L

Liebe Grüße
Spaßbremse86
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: MoinMoin am 28.11.2024 10:06
Das heißt der Freitag muss für solche Fälle grundsätzlich nachversichert werden.
Ui, das war mir neu, dass man außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit nachversichert werden muss, wo und bei wem denn und wie genau?
(Bei uns gibbet manchmal Sa/So arbeiten)
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: UNameIT am 28.11.2024 10:23
Das heißt der Freitag muss für solche Fälle grundsätzlich nachversichert werden.
Ui, das war mir neu, dass man außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit nachversichert werden muss, wo und bei wem denn und wie genau?
(Bei uns gibbet manchmal Sa/So arbeiten)

Ich weiß es auch nur, weil ich Vertretungsweise an einem Freitag einspringen sollte und die Personalstelle sich quergestellt hat, da sie mich so kurzfristig nicht nachversichern konnten - bei den Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbänden . Das Problem ist wohl, das wenn ein Unfall geschieht die Unfallkasse die Zahlung ablehnen kann und dann das Unternehmen in voller Höhe einspringen muss. So hat die Personalabteilung das mir und meinem Chef erklärt. Auch hat regelmäßige genehmigte Arbeit an einem Arbeitsfreien Tag (5 statt 4 Tage) Einfluss auf die Berechnung der Urlaubstage. Daher wurde seitens der Personalabteilung die Freitagsvertretung abgelehnt.
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: MoinMoin am 28.11.2024 11:07
Das heißt der Freitag muss für solche Fälle grundsätzlich nachversichert werden.
Ui, das war mir neu, dass man außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit nachversichert werden muss, wo und bei wem denn und wie genau?
(Bei uns gibbet manchmal Sa/So arbeiten)

Ich weiß es auch nur, weil ich Vertretungsweise an einem Freitag einspringen sollte und die Personalstelle sich quergestellt hat, da sie mich so kurzfristig nicht nachversichern konnten - bei den Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbänden . Das Problem ist wohl, das wenn ein Unfall geschieht die Unfallkasse die Zahlung ablehnen kann und dann das Unternehmen in voller Höhe einspringen muss. So hat die Personalabteilung das mir und meinem Chef erklärt. Auch hat regelmäßige genehmigte Arbeit an einem Arbeitsfreien Tag (5 statt 4 Tage) Einfluss auf die Berechnung der Urlaubstage. Daher wurde seitens der Personalabteilung die Freitagsvertretung abgelehnt.
letzteres kann ich verstehen
Aber das Ding mit der Unfallversicherung glaube ich so ad hoc nicht.
Muss man der Versicherung die Anzahl der Tage/Stunden o.ä. melden und das wirkt sich auf den Tarif aus?
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: Alpenverwaltung am 29.11.2024 09:30
Wenn Du bei jeder Gelegenheit Freitags arbeiten sollst dann nehme ich an, dass entsprechend Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto aufgelaufen sind. Diese müssen auch irgendwie abgebaut werden.

Mache eine Überlastungsanzeige, begründe warum Du dich überlastet fühlst und warum das Arbeitspensum auch mit 2 Vollzeitkräften nicht zu schaffen ist.

Gibt es Gründe warum die Arbeit nicht mit 2 VZKs zu schaffen ist? Sind es in den letzten Jahren mehr Aufgaben oder mehr Fälle geworden? Oder wurden ausscheidende Kollegen nicht ersetzt?

Ja, ich baue jeden Freitag 5,5 Überstunden auf. Daneben noch der lange Donnerstag, dender Kollege nicht bereit ist zu übernehmen. Überstunden macht der Kollege auch nicht, 6 Arbeitsstunden pro Tag, 13 Uhr, aufstehen, heim gehen. Der Rest klebt an mir und ich galoppiere durch den Nachmittag. Terminaufträge. Die Arbeiten wurden nachweislich immer mehr, die Anträge doppelt so viel. Im Gespräch mit der Referstsleitung klagt diese nur über die igene Last, ich höre +, dass ich wohl nicht belastbar bin.
Und ja, kündigen wäre fein, mit 57 aber nicht ganz ohne.
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: Alpenverwaltung am 29.11.2024 09:32


Diese Anordnung ist jedoch idR in der Mitbestimmung vom PR, also sollte der Ag auf die Idee dem TE an einem Freitag arbeiten zu lassen, dann würde ich zunächst auf die Überstunden Zuschläge verweisen und beim PR nachfragen, ob er dem zugestimmt hat.

Zu dieser Zeit gab es keinen PR,,der hat hingeworfen wegen der prickelnden Amtsleitung - weiß ich,weil ich selbst drin saß
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: MoinMoin am 29.11.2024 09:34
Also gibt es derzeitig einen PR ja oder nein?
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: Alpenverwaltung am 29.11.2024 09:35
Meine Frage währe ja auch wie es mit dem Urlaubsanspruch aussieht.

Da du teilzeit ja nur 4d/Woche arbeitest wird sich mit sicherheit dein Urlaubsanspruch dementsprechend geändert haben.

Wie wird er den berechnet wenn du verschiedene Freitage einspringen musst?

Für diese Tage gibt es keinen Urlaubsanspruch sondern Überstunden - wenn ich krank bin geht's auf mein Konto - beschissen für mich, TZ wäre sonst nicht genehmigt worden
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: MoinMoin am 29.11.2024 09:37
Wenn Du bei jeder Gelegenheit Freitags arbeiten sollst dann nehme ich an, dass entsprechend Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto aufgelaufen sind. Diese müssen auch irgendwie abgebaut werden.

Mache eine Überlastungsanzeige, begründe warum Du dich überlastet fühlst und warum das Arbeitspensum auch mit 2 Vollzeitkräften nicht zu schaffen ist.

Gibt es Gründe warum die Arbeit nicht mit 2 VZKs zu schaffen ist? Sind es in den letzten Jahren mehr Aufgaben oder mehr Fälle geworden? Oder wurden ausscheidende Kollegen nicht ersetzt?


Ja, ich baue jeden Freitag 5,5 Überstunden auf. Daneben noch der lange Donnerstag, dender Kollege nicht bereit ist zu übernehmen. Überstunden macht der Kollege auch nicht, 6 Arbeitsstunden pro Tag, 13 Uhr, aufstehen, heim gehen. Der Rest klebt an mir und ich galoppiere durch den Nachmittag. Terminaufträge. Die Arbeiten wurden nachweislich immer mehr, die Anträge doppelt so viel. Im Gespräch mit der Referstsleitung klagt diese nur über die igene Last, ich höre +, dass ich wohl nicht belastbar bin.
Und ja, kündigen wäre fein, mit 57 aber nicht ganz ohne.
Dein AG fordert dich also jede Woche schriftlich auf diese Mehrarbeit zu machen?
Falls nein, warum machst du es?

Nur zur korrekten sprachlichen und tariflichen Einordnung:
Als TZ Beschäftigte sind die Stunden bis zur VZ zeit (bei euch 39h ?) keine Überstunden! Sondern nur Mehrarbeit.

Werden diese Überstunden gesondert vergütet?
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: Alpenverwaltung am 29.11.2024 09:40
Also gibt es derzeitig einen PR ja oder nein?
Jetzt schon wieder. Zur Zeit meiner Änderung keinen, daher keine Beratung über meine Änderungsmodalitäten und keine Zustimmung
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: MoinMoin am 29.11.2024 09:48
Also gibt es derzeitig einen PR ja oder nein?
Jetzt schon wieder. Zur Zeit meiner Änderung keinen, daher keine Beratung über meine Änderungsmodalitäten und keine Zustimmung
Und der PR stimmt Woche für Woche dieser angeordnete Mehrarbeit am Freitag zu?
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: Alpenverwaltung am 29.11.2024 09:49

Dein AG fordert dich also jede Woche schriftlich auf diese Mehrarbeit zu machen?
Falls nein, warum machst du es?

Nur zur korrekten sprachlichen und tariflichen Einordnung:
Als TZ Beschäftigte sind die Stunden bis zur VZ zeit (bei euch 39h ?) keine Überstunden! Sondern nur Mehrarbeit.

Werden diese Überstunden gesondert vergütet?

Nein, ich werde nicht schriftlich aufgefordert, sondern nur mündlich. Wenn der Kollege Urlaub beantragt muss ich digital zustimmen.
Dabei habe ich kürzlich die Möglichkeit einer Notiz genutzt und formuliert: mit der Übernahme der Vertretung gelten die geleisteten Überstunden als angewiesen und genehmigt.
Ich wurde aufgefordert dies zu unterlassen, das würde nur Öl und Feuer gießen.

Und zum Personalrat: vom Bürgermeister wird ausdrücklich gewünscht, nur Kontakt zum Vorsitzenden zu haben. Monatsgespräche finden nicht statt. Der Vorsitzende hat sich dem bislang immer gebeugt.
Bei Wahlen wird am Montag danach mit Zustimmung des PR das Rathaus geschlossen - Arbeitsverbot und Urlaubszwang. Bei Betriebsausflug ebenso. Wenn der PR dem nicht zustimmt müssen alle Arbeiten,,kein Betriebsausflug, keine Rathausschließung in Sonderfällen.
Der PR ist seit über 20 Jahre mit gleichem Bürgermeister nur zum Organisieren des Betriebsausflugs da und für die Beiträge für die Weihnachtsfeier.
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: Alpenverwaltung am 29.11.2024 09:52
Also gibt es derzeitig einen PR ja oder nein?
Jetzt schon wieder. Zur Zeit meiner Änderung keinen, daher keine Beratung über meine Änderungsmodalitäten und keine Zustimmung
Und der PR stimmt Woche für Woche dieser angeordnete Mehrarbeit am Freitag zu?

Nein, ich denke der ist gar nicht involviert
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: MaLa am 29.11.2024 10:00
Also gibt es derzeitig einen PR ja oder nein?
Jetzt schon wieder. Zur Zeit meiner Änderung keinen, daher keine Beratung über meine Änderungsmodalitäten und keine Zustimmung
Und der PR stimmt Woche für Woche dieser angeordnete Mehrarbeit am Freitag zu?

Nein, ich denke der ist gar nicht involviert

Mehrarbeit/Überstunden an sonst Arbeitsfreien Tagen, sind grundsätzlich Mitbestimmungsfplichtig, sofern es nicht explizit in einer DV geregelt ist, welche ja auch Mitbestimmungspflichtig ist.

An deiner Stelle würd ich die Freitagsarbeit ablehnen, sofern kein Ersatztag gegeben wird., die Reinen h von 5,5h sind ja nicht ausreichend um über Mehrarbeit einen anderen Tag frei zu machen.
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: MoinMoin am 29.11.2024 10:39
Also gibt es derzeitig einen PR ja oder nein?
Jetzt schon wieder. Zur Zeit meiner Änderung keinen, daher keine Beratung über meine Änderungsmodalitäten und keine Zustimmung
Und der PR stimmt Woche für Woche dieser angeordnete Mehrarbeit am Freitag zu?
Nein, ich denke der ist gar nicht involviert
Also es gibt keinen Nachweis darüber, dass du Freitags arbeiten sollst, sondern nur die mündliche Äußerung? bzw. kein Rechtskräftige Anweisung, da der PR nicht beteiligt wurde.
Warum machst du es dann? Was soll denn passieren, wenn du Freitags nicht erscheinst?
Eine rechtskräftige Abmahnung kann es nicht geben.

Ansonsten fordere die Auszahlung deiner bestehenden Überstunden inkl. Zuschläge
Was sagt die Personalabteilung dazu, dass hier Kosten verursacht werden?

Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: Alpenverwaltung am 29.11.2024 12:17
Also es gibt keinen Nachweis darüber, dass du Freitags arbeiten sollst, sondern nur die mündliche Äußerung? bzw. kein Rechtskräftige Anweisung, da der PR nicht beteiligt wurde.
Warum machst du es dann? Was soll denn passieren, wenn du Freitags nicht erscheinst?
Eine rechtskräftige Abmahnung kann es nicht geben.

Ansonsten fordere die Auszahlung deiner bestehenden Überstunden inkl. Zuschläge
Was sagt die Personalabteilung dazu, dass hier Kosten verursacht werden?

Also mein Vorgehen wäre nun nach den Rückmeldungen:
-Personalakte einsehen, was dort ggf an Notizen zur Sache steht (Man wollte meine Stundenreduzierung schon gar nicht genehmigen)
- schriftliche Aufforderung zur Arbeit an Freitagen einfordern von der SGL (Bislang wollte man mir die nicht geben und meinte "wenn Notwendigkeit bestünde, das müsse ich entscheiden, der Laden muss halt Laufen") Motto der SGL bei heiklen Dingen: schriftlich gibt's nix, dann wird man nicht fest genagelt.
- Abwägung ob ich diesen Krieg beginnen will. Denn das wird es definitiv mit ggf. der Folge, dass meine Stundenreduzierung widerrufen wird (aufgrund des Schreibens) und dann geht's rund
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: MoinMoin am 29.11.2024 12:52
Könntest du bitte etwas bei deinen Zitationen darauf achten es richtig zu machen und vor absenden den Vorschau Knopf verwenden?

Also es gibt keinen Nachweis darüber, dass du Freitags arbeiten sollst, sondern nur die mündliche Äußerung? bzw. kein Rechtskräftige Anweisung, da der PR nicht beteiligt wurde.
Warum machst du es dann? Was soll denn passieren, wenn du Freitags nicht erscheinst?
Eine rechtskräftige Abmahnung kann es nicht geben.

Ansonsten fordere die Auszahlung deiner bestehenden Überstunden inkl. Zuschläge
Was sagt die Personalabteilung dazu, dass hier Kosten verursacht werden?

Also mein Vorgehen wäre nun nach den Rückmeldungen:
-Personalakte einsehen, was dort ggf an Notizen zur Sache steht (Man wollte meine Stundenreduzierung schon gar nicht genehmigen)
Wenn sie es nicht genehmigen wollen, müssen sie es ordentlich begründen können, wir haben auch für den Bürgermeister noch einen Rechtsstaat  8) und du hast einen gesetzlichen Anspruch auf TZ
Zitat
- schriftliche Aufforderung zur Arbeit an Freitagen einfordern von der SGL (Bislang wollte man mir die nicht geben und meinte "wenn Notwendigkeit bestünde, das müsse ich entscheiden, der Laden muss halt Laufen") Motto der SGL bei heiklen Dingen: schriftlich gibt's nix, dann wird man nicht fest genagelt.
Also du kannst es eskalieren lassen, in dem du  einfach Freitags nicht kommst, sofern nichts schriftliches vorliegt.
oder
Du kannst deinen SGL mündlich mitteilen, dass du erfahren hast, dass du nicht versichert bist, wenn du nicht nachweislich zur Mehrarbeit aufgefordert wirst. Wenn du da noch einen drauflegen willst, dann stellst du fest, dass da der PR in der Mitbestimmung ist.


Zitat
- Abwägung ob ich diesen Krieg beginnen will. Denn das wird es definitiv mit ggf. der Folge, dass meine Stundenreduzierung widerrufen wird (aufgrund des Schreibens) und dann geht's rund
Klar und dann geht es vors Gericht, ob dir deine TZ verwehrt werden darf.

Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: UNameIT am 29.11.2024 13:20

Also es gibt keinen Nachweis darüber, dass du Freitags arbeiten sollst, so

Also mein Vorgehen wäre nun nach den Rückmeldungen:
-Personalakte einsehen, was dort ggf an Notizen zur Sache steht (Man wollte meine Stundenreduzierung schon gar nicht genehmigen)
- schriftliche Aufforderung zur Arbeit an Freitagen einfordern von der SGL (Bislang wollte man mir die nicht geben und meinte "wenn Notwendigkeit bestünde, das müsse ich entscheiden, der Laden muss halt Laufen") Motto der SGL bei heiklen Dingen: schriftlich gibt's nix, dann wird man nicht fest genagelt.
- Abwägung ob ich diesen Krieg beginnen will. Denn das wird es definitiv mit ggf. der Folge, dass meine Stundenreduzierung widerrufen wird (aufgrund des Schreibens) und dann geht's rund
[/quote]



Mit anderen Worten, du lässt es mit dir machen und dein Kollege nicht.

Es gibt 2 Fragen die du dir stellen musst:
1. Was ist wichtiger Frieden mit dem Chef oder die eigene Gesundheit, denn wenn du so weiter machst geht es zu 100% auf deine Gesundheit
2.was bringt dir ein Teilzeitantrag, wenn du nicht Teilzeit arbeitest?


Was du nun machen kannst,

-Bei der nächsten Vertretung, auf dem Zettel vermerken, das Freitags außerhalb deiner Arbeitszeiten liegt und du daher an einem Freitag keine Vertretung gewährleisten kannst. Sollst du die Vertretung auch an dem entsprechenden Freitag übernehmen, brauchst du dafür die schriftliche (!) Anordnung der Personalabteilung (!)
- Arbeit nach Vorschrift, alle Termine absagen, die außerhalb deiner Arbeitszeiten liegen. Mach es richtig, wie dein Kollege. Bei nachfragen auf deinen Überstundenstand hinweisen.
- wenn dein Chef dir sagt, der Laden muss laufen, damit antworten, das er die Verantwortung dafür hat und dafür bezahlt wird das der Laden läuft. Du hingegen wirst nur dafür bezahlt 30h die Woche zu arbeiten. Ansonsten bitten um schriftliche Anordnung der Personalabteilung, damit du sichergehen kannst, dass du versichert bist, sowie die Mehrarbeit angemessen vergütet wird.
- falls dir jemand mit Abmahnung droht, darauf hinweisen, dass sie bitte zu beweiszwecken schriftlich erfolgen soll. Und immer erklären, das du diese Arbeitsrechtlich überprüfen lassen wirst.
- Dir eine gute Rechtschutz für Arbeitsrecht anschaffen oder einer Gewerkschaft beitreten, die diese beinhaltet.(Bitte vor Beitritt prüfen)
- gegebenenfalls intern woanders hinbewerben


Es ist am Ende dein Recht: Was können Arbeitnehmer im Falle einer Abmahnung tun?
Der Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber auffordern, die ungerechtfertigte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen und ggf. auch darauf klagen. Oder er gibt seine Gegendarstellung bzw. Stellungnahme zur Personalakte. Auch die Einschaltung des Betriebsrats ist denkbar.
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: FearOfTheDuck am 29.11.2024 17:34
Malas Frage nach dem Urlaubsanspruch wäre noch interessant.

Wenn sich tatsächlich deine Urlaubstage entsprechend der 4-Tage-Woche reduziert haben, würde ich keine Minute an einem Freitag an der Arbeit verbringen, sondern mich stets um meinen Willy kümmern... und um Maja.

Wenn dein Urlaubsanspruch gleich blieb, scheint keine richtige 4-Tage-Woche vereinbart worden zu sein.
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: Alpenverwaltung am 16.12.2024 09:04
Malas Frage nach dem Urlaubsanspruch wäre noch interessant.

Wenn sich tatsächlich deine Urlaubstage entsprechend der 4-Tage-Woche reduziert haben, würde ich keine Minute an einem Freitag an der Arbeit verbringen, sondern mich stets um meinen Willy kümmern... und um Maja.

Wenn dein Urlaubsanspruch gleich blieb, scheint keine richtige 4-Tage-Woche vereinbart worden zu sein.

Mein Urlaubsanspruch ist gerechnet auf eine 4 Tage Woche, der Freitag ist voll auf Überstunden - die wieder abgefeiert werden müssen....(Dürfen)
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: FearOfTheDuck am 16.12.2024 17:33
Das erschließt sich mir nicht. Entweder du hast entsprechend deiner 4-Tage-Woche einen gekürzten Urlaubsanspruch  (24 Tage) vereinbart oder nicht. Wenn ja steht es deinem AG gar nicht zu, einen fünften Arbeitstag in der Woche zu verlangen. Dann braucht man da auch keine Überstunden für aufzubauen.

Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: MoinMoin am 16.12.2024 21:41
Du meinst der AG darf bei einer 4 Tage Woche nicht eine Aufforderung für Überstunden am fünften Tag machen?
Titel: Antw:Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Beitrag von: FearOfTheDuck am 17.12.2024 17:37
Nein, ich meinte, dass es überhaupt unnötig ist Stunden für den Freitag sammeln zu lassen, wenn dieser nicht als Arbeitstag vereinbart ist (Wofür der gekürzte U-Anspruch sprechen würde).