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Beamte und Soldaten => Beamte Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: ti86 am 28.11.2024 23:47

Titel: Familienzuschlag bei Teilzeit
Beitrag von: ti86 am 28.11.2024 23:47
Hallo zusammen,

ich hätte eine kurze Frage zum Familienzuschlag in NRW bei Teilzeittätigkeit. Aus den verfügbaren Infos werde ich leider nicht wirklich schlau.

Folgende Konstellation:

Beamter NRW, Teilzeit 80%
Ehefrau im öffentlichen Dienst (AÖR) in NRW, angestellt, keine Zahlung von Familien- oder Kinderzuschlägen (außer Kindergeld), 70%
verheiratet, 3 Kinder

Erhält der Beamte dann dem Umfang der Teilzeitanstellung entsprechend 80% oder tatsächlich 100%, weil die Ehefrau ebenfalls im öffentlichen Dienst tätig ist, keine entsprechenden Zuschläge erhält und beide zusammen mind. 100% arbeiten?

Herzlichen Dank...!
Titel: Antw:[NW] Familienzuschlag bei Teilzeit
Beitrag von: shimanu am 29.11.2024 12:04
§ 43 Absatz 4 und Absatz 5 LBesGNRW

Da die Frau keinen Anspruch auf vergleichbare Familien- oder Kinderzuschläge hat, findet ihr Teilzeitanteil bei der Bemessung des Familienzuschlages keine Berücksichtigung.

Ergo wird der Familienzuschlag entsprechend dem Teilzeitanteil des verbeamteten Mannes (80%) gezahlt.