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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mela2324 am 29.11.2024 13:51
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Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage. Ich war bis zum 04.05.2024 in Elternzeit. Vom 05.05.2024- 07.06.2024 war ich ganz normal arbeiten und ab dem 08.06.2024 begann mein neuer Mutterschutz. Das Kind ist am 20.07.2024 geboren und Mutterschutz ging bis 14.09.2024. Wie viel Weihnachtsgeld steht mir da zu, die volle Summe oder nur anteilsmäßig? Ich blicke im TVöD nicht richtig durch. Ich erhalte normalerweise Gehalt nach E9C Stufe 3.
Vielen Dank im Voraus.
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Wow, das ist ein interessanter Fall. Im Jahr der Entbindung erhält man grundsätzlich die volle JSZ ohne Kürzung. Da du bis Anfang Mai aber in EZ für ein anderes Kind gewesen bist, welches nicht im Jahr 2024 geboren wurde, werden es bei dir 8/12 sein. Was steht auf deiner Abrechnung?
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PS: § 20 Abs. 4 c.) ist die Rechtsgrundlage