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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Miop111 am 29.11.2024 14:23

Titel: Jahressonderzahlung zurückzahlen?
Beitrag von: Miop111 am 29.11.2024 14:23
Moin ,

bin im TVöD SuE tätig und wechsel im Februar 2025 zum KTD.
Muss ich die Jahressonderzahlung zurückzahlen oder macht es Sinn einen Auflösungsvertrag zu machen da es dort glaube ich nicht so ist ? Wie würdet ihr vorgehen?
Danke

LG
Titel: Antw:Jahressonderzahlung zurückzahlen?
Beitrag von: MoinMoin am 29.11.2024 14:29
Nein, musst du nicht zurück zahlen. eine solche Regelung gibt es nicht mehr im TVx
Titel: Antw:Jahressonderzahlung zurückzahlen?
Beitrag von: Miop111 am 30.11.2024 21:17
Danke dir! Ach krass ?... Weil ich hatte das noch beim Schiering gelesen.
Cool
Titel: Antw:Jahressonderzahlung zurückzahlen?
Beitrag von: UNameIT am 01.12.2024 14:43
Danke dir! Ach krass ?... Weil ich hatte das noch beim Schiering gelesen.
Cool

Nicht desto trotz wurde ich das Geld erstmal beiseite legen, bspws Tagesgeld, falls noch etwas kommt. Allerdings, wenn du zum 1.12. Beschäftigt warst sollte da nichts mehr kommen.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung zurückzahlen?
Beitrag von: Miop111 am 12.12.2024 23:05
Vielen lieben Dank für die Hilfe!
Ja ich bin seit April 24 beschäftigt bis 30.01.2025 mit 50 Überstunden als Abendschüler  :D
Mal schauen was damit passiert, vermutlich ausbezahlen
Titel: Antw:Jahressonderzahlung zurückzahlen?
Beitrag von: MoinMoin am 13.12.2024 07:56
Vielen lieben Dank für die Hilfe!
Ja ich bin seit April 24 beschäftigt bis 30.01.2025 mit 50 Überstunden als Abendschüler  :D
Mal schauen was damit passiert, vermutlich ausbezahlen
Angeordnete Überstunden? Die müssten schon längst ausgezahlt worden sein.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung zurückzahlen?
Beitrag von: Miop111 am 15.12.2024 11:08
Nein nicht angeordnet. Mache den Erzieher berufsbegleitend per Abendschule und habe 29 Wochenstunden auf der Kindergruppe. Habe aber trotzdem 49 Überstunden Ende Dezember.
Und bis Ende Januar 7 Tage Urlaub
Titel: Antw:Jahressonderzahlung zurückzahlen?
Beitrag von: MoinMoin am 15.12.2024 12:12
Dann sind das keine tariflichen Überstunden, sondern Gleitzeit o.ä. und es klingt nach freiwillig geleistete Mehrarbeit.
Ob und wie diese zu  vergüten sind, müsste in eine DV geregelt sein, oder aber du kannst im worst case einfach nur hoffen, dass der AG dir freiwillig Geld dafür gibt.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung zurückzahlen?
Beitrag von: Miop111 am 16.12.2024 20:48
Meistens haben die anderen es auch auszahlen lassen. Des Personalbüro hat mir im Frühling schon gesagt bevor die Ausbildung los geht werden die Stunden ausbezahlt. denke das wird so laufen
Titel: Antw:Jahressonderzahlung zurückzahlen?
Beitrag von: Miop111 am 17.12.2024 13:17
Was mich aber trotzdem stutzig gemacht hat ist dieses Zitat:
Rückzahlungsverpflichtung

Hat ein Mitarbeiter die Weihnachtszuwendung nach Absatz a erhalten und scheidet er vor dem 31. März des folgenden Kalenderjahres aus seinem Verschulden oder auf eigenen Wunsch aus, so hat er sie in voller Höhe zurückzuzahlen. Die Pflicht zur Rückzahlung entfällt, wenn....