Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: davetusc am 29.11.2024 17:10
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Hallo zusammen! 😊
Ich habe 5 Jahre Berufserfahrung als Krankenpfleger im öffentlichen Dienst gesammelt (TVöD-VKA) und bin derzeit im Quereinstieg zum Verwaltungsfachwirt. Dieser steht kurz vor dem Abschluss, wobei ich aktuell noch das Gehalt eines Auszubildenden erhalte.
Nun frage ich mich:
Besteht die Möglichkeit, dass meine bisherigen Jahre in der Krankenpflege anerkannt werden, sodass ich nach meinem Abschluss in die Stufe 3 der Entgeltgruppe E9c eingruppiert werde (TVöD-VKA)? Oder müsste ich in diesem Fall wieder in Stufe 1 beginnen? Ich verstehe, dass es sich um eine andere Tätigkeit handelt, frage mich aber, ob durch die fortlaufende Beschäftigung im öffentlichen Dienst ein Anspruch besteht – auch wenn der Arbeitgeber gewechselt hat.
Vielen Dank schon einmal für eure Antworten und eure Einschätzungen!
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Bei AG-Wechsel hast du grundsätzlich lediglich Anspruch auf Stufe 1. Einschlägige Berufserfahrung würde bis in Stufe 3 führen. Diese ist aber hier auszuschließen. Also musst du alles, was über Stufe 1 hinausgeht, verhandeln.