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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: ewlike am 01.12.2024 13:14

Titel: [BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde
Beitrag von: ewlike am 01.12.2024 13:14
Hallo zusammen,
ich bin Beamter einer Gemeinde in Baden-Württemberg. Ich wurde nach Besuch des Amtsarztes wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Über die Versetzung in den Ruhestand habe ich lediglich eine Urkunde mit folgendem Text erhalten: "XXX wird mit Wirkung vom XXX in den Ruhestand versetzt (Dienstsiegel, Unterschrift Bürgermeister)"
Ist das so in Ordnung? Grundsätzlich bin ich mit der Versetzung in den Ruhestand einverstanden, das war auch so abgesprochen. Wenn ich im Internet suche ist dort unter anderem die Rede von einer Zuruhesetzungsverfügung mit Urkunde wobei der Urkunde teilweise nur deklaratorische Wirkung zugeschrieben wird. Außerdem ist davon die Rede, dass mir die beabsichtigte Zurruhesetzung bekanntzugeben ist und mir 30 Tage Frist für Einwendungen einzuräumen sind. Die Personalstelle hat mit mir diesbezüglich telefoniert und auch per E-mail mitgeteilt, dass der Gemeinderat der Versetzung in den Ruhestand zugestimmt hat und dass das zum XX Datum beabsichtigt ist, jedoch ohne Hinweis auf die 30 Tage Frist oder Rechtsfolgen und ohne Rechtsbehelfsbelehrung usw.
Titel: Antw:[BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde
Beitrag von: Admin am 01.12.2024 14:59

bitte immer das ISO-Länder-Kürzel im Betreff in eckigen Klammern voranstellen oder [Allg] wenn nicht zuordenbar. Das dient zum einen der besseren Lesbarkeit innerhalb des Forums, zum anderen werden dadurch die Top-Themen auf der jeweiligen Übersichtsseite der Landesbeamten selektiert.
Wir haben das Kürzel nun nachträglich hinzugefügt.

siehe auch:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,110973.0.html
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Titel: Antw:[BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde
Beitrag von: Casa am 02.12.2024 11:11
Zitat
Hallo zusammen,
ich bin Beamter einer Gemeinde in Baden-Württemberg. Ich wurde nach Besuch des Amtsarztes wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Über die Versetzung in den Ruhestand habe ich lediglich eine Urkunde mit folgendem Text erhalten: "XXX wird mit Wirkung vom XXX in den Ruhestand versetzt (Dienstsiegel, Unterschrift Bürgermeister)"
Ist das so in Ordnung? Grundsätzlich bin ich mit der Versetzung in den Ruhestand einverstanden, das war auch so abgesprochen. Wenn ich im Internet suche ist dort unter anderem die Rede von einer Zuruhesetzungsverfügung mit Urkunde wobei der Urkunde teilweise nur deklaratorische Wirkung zugeschrieben wird. Außerdem ist davon die Rede, dass mir die beabsichtigte Zurruhesetzung bekanntzugeben ist und mir 30 Tage Frist für Einwendungen einzuräumen sind. Die Personalstelle hat mit mir diesbezüglich telefoniert und auch per E-mail mitgeteilt, dass der Gemeinderat der Versetzung in den Ruhestand zugestimmt hat und dass das zum XX Datum beabsichtigt ist, jedoch ohne Hinweis auf die 30 Tage Frist oder Rechtsfolgen und ohne Rechtsbehelfsbelehrung usw.


Okay und was gibts zu beanstanden?
Möchtest du eine Rechtsbehelfsbelehrung, um dann binnen Monatsfrist keinen Widerspruch zu erheben?

An der Schilderung habe ich nichts auszusetzen, wenn es um die Wirksamkeit der Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit geht.
Titel: Antw:[BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde
Beitrag von: Landesdiener am 02.12.2024 11:22
Ich kenne es so: es gibt ein Schreiben mit Urkunde. Das wichtige ist die Urkunde und wann diese zugeht. Wenn das Ganze "auf Antrag" läuft, gibt es keine Anhörung. Ist es "von amtswegen", also im Zweifel gegen den Willen des Beamten, ist vorher eine Anhörung erforderlich.

Praktisch hätte bei dir eine Anhörung mit den Postlaufzeiten und Fristen für eine ein bis zweimonatige Verzögerung geführt. Also länger aktive Bezüge, später Pension.
Titel: Antw:[BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde
Beitrag von: ewlike am 02.12.2024 11:52
Ich habe eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beamtenklausel die zahlt wenn ich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werde. Um das nachzuweisen wäre es mir schon lieber wenn es in der Urkunde oder der 'Verfügung' steht. So wie es jetzt ist habe ich Bedenken, dass die Versicherung nicht anerkennt, dass ich WEGEN Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde.
Titel: Antw:[BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde
Beitrag von: ohjeee am 02.12.2024 16:22
Ich habe eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beamtenklausel die zahlt wenn ich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werde. Um das nachzuweisen wäre es mir schon lieber wenn es in der Urkunde oder der 'Verfügung' steht. So wie es jetzt ist habe ich Bedenken, dass die Versicherung nicht anerkennt, dass ich WEGEN Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde.
naja, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt, bescheinigt ja der Amtsarzt, der dann dazu rät, den Beamten in den Ruhestand zu versetzen.
Ich kenne es aber auch so, dass eine Urkunde + Bescheid ausgehändigt wird. Im Bescheid steht die Entscheidung, auf wann in Ruhestand wegen DU versetzt wird und im Sachverhalt dazu, seit wann krank, seit wann amtsärztliches Gutachten des Gesundheitsamtes (medizinische Gutachtenstelle) und am beten aus dem Gutachten zitiert grob was er hat (seelische, psychische, internistische,.... Erkrankung...) und "deshalb ist damit zu rechnen, dass der Beamte auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, seine bisherigen Dienstpflichten zu erfüllen".
Verweis auf §26 Beamtenstatusgesetz, §43 f. LBG, Beschluss des GR,... Dann Rechtsbehelfsbelehrung und gut ist.
Titel: Antw:[BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde
Beitrag von: Casa am 02.12.2024 18:42
Zitat
Ich habe eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beamtenklausel die zahlt wenn ich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werde. Um das nachzuweisen wäre es mir schon lieber wenn es in der Urkunde oder der 'Verfügung' steht. So wie es jetzt ist habe ich Bedenken, dass die Versicherung nicht anerkennt, dass ich WEGEN Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde.

Dann soll die Behörde die DU schriftlich bestätigen. Erst einmal wäre aber zu klären was im Versicherungsvertrag steht bzw. was die Versicherung an nachweisen möchte. Das wäre bestenfalls bereits einige Zeit vor der DU passiert, um die Zahlungen aus der Versicherung rechtzeitig zu erhalten.
Titel: Antw:[BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde
Beitrag von: ewlike am 03.12.2024 13:19
Die Versicherung will die Verfügung und Urkunde über die Versetzung in de dauernden Ruhestand.
Titel: Antw:[BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde
Beitrag von: Casa am 03.12.2024 13:36
Zitat
Die Versicherung will die Verfügung und Urkunde über die Versetzung in de dauernden Ruhestand.

Frag, ob die Urkunde, ggf. zusammen mit der letzten Statusurkunde, reicht. Mir fällt für einen Beamten der Laufbahn A nur die DU als Grund der Versetzung in den Ruhestand ein.

Will die Versicherung immer noch die Verfügung, wende dich an die Behörde.
Titel: Antw:[BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde
Beitrag von: Landesdiener am 03.12.2024 13:44
Hast du denn einfach mal nach einem Schreiben gefragt? Je nach Größe deiner Kommune ist eine Zurruhesetzung wegen DU kein alltägliches Geschäft.
Titel: Antw:[BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde
Beitrag von: Gebetsmuehle am 03.12.2024 17:21
Zumindest in NRW ist die Verfügung und der Zeitpunkt der Bekanntgabe relevant - Urkunde nur deklaratorisch. Die §§ 43 ff. LBG BW lesen sich sehr ähnlich.
Titel: Antw:[BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde
Beitrag von: frankundfrei am 03.12.2024 22:12
ich gehe mal davon aus, dass du NUN ja ruhegehalt beziehst, dann frag doch mal das lbv oder den kvbw, auf wessen rechtsgrundlage sie dir denn das ruhegehalt eines dienstunfähigen (wird ja gesondert der höhe nach berechnet) auszahlen.
Was hat denen denn gereicht, dass die diesbzgl. die dienstunfähigkeit akzeptieren.
und/oder frag doch mal deine BU Versicherung, ob und was sie sehen will und das fragst du dann erff. bei dem dienstherrn an.
Titel: Antw:[BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde
Beitrag von: Casa am 04.12.2024 08:05
Zitat
Zumindest in NRW ist die Verfügung und der Zeitpunkt der Bekanntgabe relevant - Urkunde nur deklaratorisch. Die §§ 43 ff. LBG BW lesen sich sehr ähnlich.

Dass die Urkunde nur deklaratorisch ist, ergibt sich nicht aus den Normen.
Titel: Antw:[BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde
Beitrag von: ewlike am 09.12.2024 11:17
Wenn ich nun dagegen vorgehen will muss ich Widerspruch einlegen, oder? Und da es keine Rechtsbehelfsbelehrung gibt hab ich auch mehr als einen Monat Zeit!? Oder gilt im Beamtenrecht etwas anderes?
Titel: Antw:[BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde
Beitrag von: ewlike am 20.12.2024 14:40
Könnte mir jemand (s)eine Verfügung über die Zurruhesetzung (natürlich anonymisiert) wegen Dienstunfähigkeit zukommen lassen? Das würde mir sehr helfen!
Titel: Antw:[BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde
Beitrag von: Casa am 23.12.2024 20:09
Hast du nun endlich mal beim Dienstherren angerufen, erklärt wofür du die Verfügung brauchst und um Erstellung gebeten?
Titel: Antw:[BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde
Beitrag von: IchLiebeBeamtentum am 24.12.2024 10:51
Wahrscheinlich nicht.
Zukünftig aber alles Gute an der Côte d’Azur.
Die Spritze von der Versicherung wird sich bestimmt gut anfühlen.
Titel: Antw:[BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde
Beitrag von: ewlike am 07.01.2025 15:57
Ich habe natürlich beim Dienstherren angerufen und erklärt wofür ich die Verfügung brauche und um Erstellung gebeten.
Der Dienstherr ist grundsätzlich bereit diese zu erstellen aber scheinbar nicht in der Lage.

Deshalb ja auch meine Bitte ober mir jemand (s)eine Verfügung über die Zurruhesetzung zukommen lassen kann.

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir diesbezüglich jemand helfen könnte!!!
Titel: Antw:[BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde
Beitrag von: Goldene Vier am 07.01.2025 19:26
Mal hier gucken…-.

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/64094956-0a29-331e-9078-ca56141c5791

Fall suchen und dann in der Anlage 1 den entsprechenden Fall als Muster heraussuchen..
Titel: Antw:[BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde
Beitrag von: ewlike am 08.01.2025 09:29
Mal hier gucken…-.

https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/64094956-0a29-331e-9078-ca56141c5791

Fall suchen und dann in der Anlage 1 den entsprechenden Fall als Muster heraussuchen..

Da geht es um die Urkunde, eine Urkunde habe ich. Was mir fehlt ist die Verfügung über die Zurruhesetzung.
Titel: Antw:[BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde
Beitrag von: Gewerbler am 08.01.2025 09:49
Also ich kann nur mit einer Verfügung zur Ernennung dienen. Das müsste ja sinngemäß für Umwandlung, Beförderung etc. dann auch gehen? Hast du denn da keine Verfügungen in der Vergangenheit bekommen?

Bei mir steht drin:

Sehr geehrter Herr ...

das Ministerium XYZ hat Sie unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum ... ernannt.

Die Ernennung wird mit dem Tage der Aushändigung der Ernennungsurkunde wirksam. Sie werden mit Wirkung von diesem Tage in eine Planstelle der Bes.Gr. ... bei Kap. ... des Staatshaushaltsplans eingewiesen.

Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt Ihr privatrechtliches Arbeitsverhältnis zum Land ...

Ich beglückwünsche Sie zur Ihrer Ernennung.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:[BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde
Beitrag von: Landesdiener am 08.01.2025 10:05
Wo ist denn das Problem? Die Urkunde und deren Zugang ist das Entscheidende. Das Schreiben dazu hat nur deklaratorischen Wert. Wenn die Behörde nicht in der Lage ist so ein Schreiben aufzusetzen, dann soll sie sich doch bitte selbst Hilfe suchen. Das ist doch nicht deine Aufgabe :o.
Titel: Antw:[BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde
Beitrag von: ewlike am 08.01.2025 11:52
Wo ist denn das Problem? Die Urkunde und deren Zugang ist das Entscheidende. Das Schreiben dazu hat nur deklaratorischen Wert. Wenn die Behörde nicht in der Lage ist so ein Schreiben aufzusetzen, dann soll sie sich doch bitte selbst Hilfe suchen. Das ist doch nicht deine Aufgabe :o.

Da der Dienstherr der Meinung ist, dass eine Verfügung nicht notwendig ist und die Urkunde ausreicht, ist die Zahlung der Bezüge eingestellt. Er würde aber eine Verfügung ausstellen um mir bezüglich der Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung zu helfen. Ich möchte das gerne im Einvernehmen ohne Anwalt usw. mit ihm regeln. Deshalb die Bitte:

Kann mir jemand eine Verfügung über die Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit (gerne anonymisiert)  zukommen lassen?
Titel: Antw:[BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde
Beitrag von: Gewerbler am 08.01.2025 12:28
Was ist das Problem, den Text z.B. anhand meines Beispiels oben anzupassen?

Sehr geehrter Herr XYZ,

die Gemeinde/Landkreis/Ministerium hat Sie mit Wirkung zum xx.xx.xxxx wegen andauernder Dienstunfähigkeit (oder sowas) in den Ruhestand versetzt.

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen


Oder sowas. Das kann doch nicht so schwer sein? Und wenn die das wirklich noch nie gemacht haben sollen, sollen sie halt bei den Aufsichtsbehörden nachfragen. Gibt doch Landratsämter, Regierungspräsidien, Ministerien... Sind ja nicht die ersten im Ländle, die das machen, oder?
Titel: Antw:[BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde
Beitrag von: Rentenonkel am 08.01.2025 13:08
Grundsätzlich kommt vom LBV BW, das die Pension zahlt, noch ein entsprechender Bescheid mit Berechnung der Höhe der Pension wegen Dienstunfähigkeit nebst Berechnung. Daraus sollte dann auch hervorgehen, ob die Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit auf Dauer oder lediglich zeitlich befristet erfolgt und der Bescheid sollte dann auch mit einer passenden Rechtsbehelfsbelehrung verbunden sein.

Der Bescheid vom LBV BW sollte dann auch reichen, um die Ansprüche bei der privaten Versicherung zu realisieren.