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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Sususu am 01.12.2024 18:18

Titel: maximale Stunden Nebentätigkeit bei Teilzeit
Beitrag von: Sususu am 01.12.2024 18:18
Hallo,

arbeite als Lehrkraft in Teilzeit TV-L (Bayern) auf gut 78 % bzw. 31,3 Wochenstunden.
Unter welchen Voraussetzungen darf ich einen Nebenjob annehmen, der mehr als 8 Wochenstunden Umfang hat, sofern ich auf dem Papier in Summe unter 48 Wochenstunden arbeite?
Titel: Antw:maximale Stunden Nebentätigkeit bei Teilzeit
Beitrag von: fair am 01.12.2024 20:56
Ist erlaubt. Du musst es als Tarifbeschäftigter deinem Arbeitgeber anzeigen, dieser könnte es theoretisch untersagen, aber nur wenn es mit deinem Hauptjob nicht vereinbar ist. Solange das Arbeitszeitgesetz eingehalten werden kann, spricht da von förmlicher Seite prinzipiell nichts dagegen.
Titel: Antw:maximale Stunden Nebentätigkeit bei Teilzeit
Beitrag von: Casa am 02.12.2024 08:14
Warum nur auf dem Papier max. 48h / Woche? Du darfst nicht mehr als 48h / Woche arbeiten.

Bei einem AN, der Teilzeit arbeitet und eine Nebentätigkeit hat würde ich prüfen, ob die weiterhin Teilzeit gewährt werden kann.
Titel: Antw:maximale Stunden Nebentätigkeit bei Teilzeit
Beitrag von: troubleshooting am 02.12.2024 08:52
Bei einem AN, der Teilzeit arbeitet und eine Nebentätigkeit hat würde ich prüfen, ob die weiterhin Teilzeit gewährt werden kann.

Was soll denn das eine mit dem anderen zu tun haben? Einseitig Teilzeit "aufheben" ist nicht! Job 1 sind (!) 31,3 Wochenstunden - fertig!

Als AN zeige ich zudem eh nur an, dass ich eine Nebentätigkeit habe. Diese in Summe mit der ÖD-Job die zulässige Wochenarbeitszeit nicht überschreitet und es keine Interessenskonflikte gibt.

Titel: Antw:maximale Stunden Nebentätigkeit bei Teilzeit
Beitrag von: Casa am 02.12.2024 11:04
Zitat
Was soll denn das eine mit dem anderen zu tun haben? Einseitig Teilzeit "aufheben" ist nicht! Job 1 sind (!) 31,3 Wochenstunden - fertig!

Kommt auf den Einzelfall an. Üblich ist eine Reduzierung aus einer Vollzeittätigkeit heraus und keine Einstellung mit 31,3 Stunden. Insoweit gelten der Tarifvertrag und das TzBfG für die Reduzierung der Arbeitszeit.


Zitat
Als AN zeige ich zudem eh nur an, dass ich eine Nebentätigkeit habe. Diese in Summe mit der ÖD-Job die zulässige Wochenarbeitszeit nicht überschreitet und es keine Interessenskonflikte gibt.

Offensichtlich gibt es doch ein Problem.


Zitat
ebenjob annehmen, der mehr als 8 Wochenstunden Umfang hat

Zitat
auf dem Papier in Summe unter 48 Wochenstunden arbeite


Für mich bedeutet "auf dem Papier" im Gesamtkontext, dass nur zum Schein maximal 48h / Woche gearbeitet wird und es im Ergebnis mehr Stunden sind und sich das Vorhaben als Zweitberuf darstellt.


Und gerade bei Lehrern ist es leicht einen betrieblichen Grund zu finden, der einen Teilzeitanspruch nachträglich entfallen lassen kann. Folge wäre dann Vollzeit.


Aber ja - ganz einfach - fertig!

Titel: Antw:maximale Stunden Nebentätigkeit bei Teilzeit
Beitrag von: Albeles am 02.12.2024 11:48
Bei dem Lehrermangel, wird der AG sich hüten den Mitarbeiter durch sowas zu vergraulen   ;)
Bei sowas würde ich anmerken meine Std sogar noch weiter runter setzten, um das Gesicht vom gegenüber zu sehen.  ;D
Titel: Antw:maximale Stunden Nebentätigkeit bei Teilzeit
Beitrag von: troubleshooting am 02.12.2024 12:37

Und gerade bei Lehrern ist es leicht einen betrieblichen Grund zu finden, der einen Teilzeitanspruch nachträglich entfallen lassen kann. Folge wäre dann Vollzeit.

Aber ja - ganz einfach - fertig!

Richtig, genau so einfach wie eine Kündigung der AN, die so gegängelt werden. Ist ja nicht so, als wären Lehrer grad im Überfluss vorhanden! Bei solch einer AG-"Vertretung" ist man halt immer wieder froh, "nur" angestellt zu sein! Gerade die AG im ÖD und leider zu oft deren Personalabteilungen sollten endlich vom hohen Ross runterkommen, aber es lässt sich ja so einfach hinter dem Begriff "Fachkräftemangel" verstecken.

Titel: Antw:maximale Stunden Nebentätigkeit bei Teilzeit
Beitrag von: Casa am 02.12.2024 16:39
Zitat
Richtig, genau so einfach wie eine Kündigung der AN, die so gegängelt werden. Ist ja nicht so, als wären Lehrer grad im Überfluss vorhanden! Bei solch einer AG-"Vertretung" ist man halt immer wieder froh, "nur" angestellt zu sein! Gerade die AG im ÖD und leider zu oft deren Personalabteilungen sollten endlich vom hohen Ross runterkommen, aber es lässt sich ja so einfach hinter dem Begriff "Fachkräftemangel" verstecken.

Ja, ganz schlimm wenn der Arbeitgeber den Lehrer lieber in Vollzeit als Lehrer beschäftigen möchte, statt in Teilzeit und sich der Lehrer 8h/Woche oder mehr als 16h/Woche nebenbei etwas dazu verdient, dies dem Arbeitgeber nicht gefällt und er seine rechtlichen Möglichkeiten nutzt.
Titel: Antw:maximale Stunden Nebentätigkeit bei Teilzeit
Beitrag von: FearOfTheDuck am 02.12.2024 17:11
Naja, immerhin hat der AG irgendwann eine gültige Vereinbarung mit dem Lehrer geschlossen. Alles darüber hinaus ist doch höchst spekulativ.
Titel: Antw:maximale Stunden Nebentätigkeit bei Teilzeit
Beitrag von: Dnjl am 02.12.2024 17:21
[...] dies dem Arbeitgeber nicht gefällt und er seine rechtlichen Möglichkeiten nutzt.

Wo kommen wir denn hin, wenn sich die Mitarbeiter plötzlich einen Zweitjob suchen und dann auch noch zufrieden und glücklich sind?
Das kann nicht sein. Zurück in das Lehrkraftpradies mit denen! Das BAG muss diesem glücklichen Wahnsinn unbedingt ein Ende bereiten!
Titel: Antw:maximale Stunden Nebentätigkeit bei Teilzeit
Beitrag von: Casa am 02.12.2024 18:24
Zitat
Wo kommen wir denn hin, wenn sich die Mitarbeiter plötzlich einen Zweitjob suchen und dann auch noch zufrieden und glücklich sind?
Das kann nicht sein. Zurück in das Lehrkraftpradies mit denen! Das BAG muss diesem glücklichen Wahnsinn unbedingt ein Ende bereiten!

Das kann die Lehrkraft gern tun. Aber bitte nicht so:

Zitat
der mehr als 8 Wochenstunden Umfang hat, sofern ich auf dem Papier in Summe unter 48 Wochenstunden arbeite?

Hier scheint der Lehrer seinen Arbeitgeber "bescheißen" zu wollen, was die Arbeitszeit anbetrifft. Zudem gibt es einen guten Grund für eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.
Titel: Antw:maximale Stunden Nebentätigkeit bei Teilzeit
Beitrag von: fair am 04.12.2024 23:29
Wahrscheinlicher ist es so gemeint, dass der Zeitaufwand als Lehrer real höher ist als die Teilzeit suggeriert.
Titel: Antw:maximale Stunden Nebentätigkeit bei Teilzeit
Beitrag von: troubleshooting am 05.12.2024 07:45
Wahrscheinlicher ist es so gemeint, dass der Zeitaufwand als Lehrer real höher ist als die Teilzeit suggeriert.

Das ist aber nichts, worauf man als AG seine Argumentation stützen kann. Der AN wird für eine durchschnittliche Leistung innerhalb einer definierten Anzahl Wochenstunden bezahlt. Mehr kann und darf ein AG nicht erwarten.
Sollte ein AG etwas anderes tun, wird er feststellen, dass er
a) einen "Fachkräftemangel" hat, und
b) die verbliebenen Dienst nach Vorschrift machen.

Willkommen im öffentlichen Dienst, wo kaum einer aus Überzeugung schafft.

Btw, ich habe selbst einen Zweitjob. Und das zusätzlich zur Vollzeitstelle. Es war schon im Vorstellungsgespräch ausdrücklich Thema, dass mir dieser am Herzen liegt und das Bedingung für mich ist.
Und, wie es sich für anständige Personal-MA gehört, waren die einzigen Fragen:
- Zeitlicher (Gesamt)Umfang der Tätigkeit(en)? - passt!
- Inhaltliche Überschneidungen/ Interessenskonflikte? - nein!
Viel Spaß dabei!

Ein AG der mit meiner Privatangelegenheit (und, das ist idR jede außerhalb der Arbeitszeit, solange sie nicht auf den AG zurückfällt) ein Problem hat bzw. zu einem Problem macht, ist nicht mein AG.
Titel: Antw:maximale Stunden Nebentätigkeit bei Teilzeit
Beitrag von: fair am 05.12.2024 09:00
Ganz meine Meinung!
Titel: Antw:maximale Stunden Nebentätigkeit bei Teilzeit
Beitrag von: MoinMoin am 06.12.2024 10:07
Willkommen im öffentlichen Dienst, wo kaum einer aus Überzeugung schafft.
Ich kenne keinen aus meinem direktem Kollegium, auf dem das zustimmt, trauriger Laden wo du arbeiten musst.
Titel: Antw:maximale Stunden Nebentätigkeit bei Teilzeit
Beitrag von: troubleshooting am 09.12.2024 08:23
Willkommen im öffentlichen Dienst, wo kaum einer aus Überzeugung schafft.
Ich kenne keinen aus meinem direktem Kollegium, auf dem das zustimmt, trauriger Laden wo du arbeiten musst.

Ja und Nein!
Trauriger Laden? Oh, ja!
Arbeiten muss? Nein! S.o. Bewerbung, Abschied, Fachkräftemangel verschärft!

Titel: Antw:maximale Stunden Nebentätigkeit bei Teilzeit
Beitrag von: MoinMoin am 09.12.2024 13:09
Willkommen im öffentlichen Dienst, wo kaum einer aus Überzeugung schafft.
Ich kenne keinen aus meinem direktem Kollegium, auf dem das zustimmt, trauriger Laden wo du arbeiten musst.

Ja und Nein!
Trauriger Laden? Oh, ja!
Arbeiten muss? Nein! S.o. Bewerbung, Abschied, Fachkräftemangel verschärft!
Sorry, bis zur Kündigung arbeiten musst.  ::)
Titel: Antw:maximale Stunden Nebentätigkeit bei Teilzeit
Beitrag von: Faunus am 10.12.2024 17:30
Zitat
Richtig, genau so einfach wie eine Kündigung der AN, die so gegängelt werden. Ist ja nicht so, als wären Lehrer grad im Überfluss vorhanden! Bei solch einer AG-"Vertretung" ist man halt immer wieder froh, "nur" angestellt zu sein! Gerade die AG im ÖD und leider zu oft deren Personalabteilungen sollten endlich vom hohen Ross runterkommen, aber es lässt sich ja so einfach hinter dem Begriff "Fachkräftemangel" verstecken.

Ja, ganz schlimm wenn der Arbeitgeber den Lehrer lieber in Vollzeit als Lehrer beschäftigen möchte, statt in Teilzeit und sich der Lehrer 8h/Woche oder mehr als 16h/Woche nebenbei etwas dazu verdient, dies dem Arbeitgeber nicht gefällt und er seine rechtlichen Möglichkeiten nutzt.


Wenn hier ein AN wegen "mehr Zeit für seine Kinder" von Vollzeit auf Teilzeit gesetzt wird (oder sonstige nachvollziehbare Gründe) und der Rest der Vollzeit-AN das dann schultern muss und der/die dann eine Nebenjob antritt.... warm anziehen 8)

Der AG hat alle Interessen der Betroffenen zu berücksichtigen - gerade weil ein sogenannter "Fachkräftemangel" herrscht und eine Lehrkraft die keine Bock hat zu unterrichten, von 'ner "nebenbei aufgebauten Künstler/Influencerkarriere träumt"  ist sowieso am falschen Platz.
Titel: Antw:maximale Stunden Nebentätigkeit bei Teilzeit
Beitrag von: SchrödingersKatze am 11.12.2024 10:09
Zitat
Richtig, genau so einfach wie eine Kündigung der AN, die so gegängelt werden. Ist ja nicht so, als wären Lehrer grad im Überfluss vorhanden! Bei solch einer AG-"Vertretung" ist man halt immer wieder froh, "nur" angestellt zu sein! Gerade die AG im ÖD und leider zu oft deren Personalabteilungen sollten endlich vom hohen Ross runterkommen, aber es lässt sich ja so einfach hinter dem Begriff "Fachkräftemangel" verstecken.

Ja, ganz schlimm wenn der Arbeitgeber den Lehrer lieber in Vollzeit als Lehrer beschäftigen möchte, statt in Teilzeit und sich der Lehrer 8h/Woche oder mehr als 16h/Woche nebenbei etwas dazu verdient, dies dem Arbeitgeber nicht gefällt und er seine rechtlichen Möglichkeiten nutzt.


Wenn hier ein AN wegen "mehr Zeit für seine Kinder" von Vollzeit auf Teilzeit gesetzt wird (oder sonstige nachvollziehbare Gründe) und der Rest der Vollzeit-AN das dann schultern muss und der/die dann eine Nebenjob antritt.... warm anziehen 8)

Der AG hat alle Interessen der Betroffenen zu berücksichtigen - gerade weil ein sogenannter "Fachkräftemangel" herrscht und eine Lehrkraft die keine Bock hat zu unterrichten, von 'ner "nebenbei aufgebauten Künstler/Influencerkarriere träumt"  ist sowieso am falschen Platz.

Vielleicht ist es aber auch ein Nebenjob, der z. B. im Homeoffice ausgeübt wird oder mehr Flexibilität in Bezug auf die Kinderbetreuung zulässt als der Lehrberuf? Die Kitasituation ist ja allgemein bekannt.
Aber auch das ist, genau wie deine Ausführungen, reine Spekulation. Wir alle keinen die Situation des TE nicht.

Weshalb die Spekulation daher so missgünstig und vorurteilsbehaftet ausfallen muss, erschließt sich mir nicht. Einfach spontan "Keinen Bock zu unterrichten" zu unterstellen lässt ebenfalls auf wenig Kenntnis des heutigen Schulalltags schließen. Auch das Teilzeit bei Lehrkräften nicht unbedingt Teilzeit wie in anderen Berufen ist (zB durch verpflichtende Konferenzen, die nicht anteilsmäßig abgezogen werden  oder Teilnahme an Klassenausflügen und -fahrten etc.), sollte mittlerweile hinreichend bekannt sein.
Titel: Antw:maximale Stunden Nebentätigkeit bei Teilzeit
Beitrag von: Thomber am 11.12.2024 10:22
Zitat
mehr Flexibilität in Bezug auf die Kinderbetreuung zulässt als der Lehrberuf?

Wüsste nicht, dass es so einen Job gibt.   ;D
Titel: Antw:maximale Stunden Nebentätigkeit bei Teilzeit
Beitrag von: MoinMoin am 11.12.2024 10:34
Zitat
mehr Flexibilität in Bezug auf die Kinderbetreuung zulässt als der Lehrberuf?

Wüsste nicht, dass es so einen Job gibt.   ;D
Ich kenne jede Menge.
Titel: Antw:maximale Stunden Nebentätigkeit bei Teilzeit
Beitrag von: Rowhin am 11.12.2024 10:45
Zitat
mehr Flexibilität in Bezug auf die Kinderbetreuung zulässt als der Lehrberuf?

Wüsste nicht, dass es so einen Job gibt.   ;D
Ich kenne jede Menge.

Geht mir ähnlich. Als Lehrerkind aus einer Lehrerfamilie kann ich sagen, dass der Beruf dafür gar nicht mal so günstig ist, wenn das Kind nicht (bereits/noch) an derselben Schule ist. Denn vormittags spontan Home Office wird da doch eher schwer...
Titel: Antw:maximale Stunden Nebentätigkeit bei Teilzeit
Beitrag von: troubleshooting am 11.12.2024 10:58
Tja, wieder ein schönes Beispiel, wie weit verbreitet die Missgunst ist.

Fakt ist dennoch, es ist im Grundgesetz die Berufsfreiheit des AN verankert (wer es nachlesen möchte: Artikel 12). Daraus abgeleitet, sind Genehmigungsvorbehalte oder gar ein generelles Verbot durch den „Haupt“-AG unzulässig.

Der AG kann eine Nebentätigkeit nur untersagen, wenn es Gründe gibt. Der Wunsch einen bestehenden Teilzeitvertrag mutmaßlich einseitig wegen Personalmangel aufzustocken, ist einfach nur untauglich als Begründung! Der AN schuldet keine, über den vereinbarten Umfang hinausgehende Arbeit.

Der AG kann untersagen, wenn ein Wettbewerbskonflikt vorliegt oder eben, die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes nicht eingehalten werden.
Aber, bei letzterem zählt nur die vertraglich geschuldete Arbeitszeit. Nochmal, ein einseitiges Wunschkonzert, „AG hätte gern, dass AN mehr unterrichtet“ – ist nicht. Und, solange der AN mit dem Zweitjob nicht gegen das Wettbewerbsverbot verstößt oder der Zweitjob negativ auf den AG1 zurückfällt, sind alle Einwände rechtlich unbeachtlich oder anders ausgedrückt: mimimi!

Was der/die AN hier mit den offenen 16,7h Wochenstunden macht, ist unter dem Vorbehalt vorgenannte Einschränkung allein seine/ihre Sache – Dank an die Väter und Mutter des GG.
Titel: Antw:maximale Stunden Nebentätigkeit bei Teilzeit
Beitrag von: SchrödingersKatze am 11.12.2024 11:34
Zitat
mehr Flexibilität in Bezug auf die Kinderbetreuung zulässt als der Lehrberuf?

Wüsste nicht, dass es so einen Job gibt.   ;D

Naja, wenn die Kita mal spontan wegen Personalmangels oder Planungstagen oder allgemeiner Schließzeit nicht geöffnet hat, kann man außerhalb der Ferien nicht mal eben so einfach Urlaub nehmen.

Viele Kitas öffnen auch erst ab 7.30 Uhr. Je nach Fahrtweg ist es dann durchaus schwierig noch zur ersten Stunde in die Schule zu kommen. Beispiele gibt es also viele.
Titel: Antw:maximale Stunden Nebentätigkeit bei Teilzeit
Beitrag von: Faunus am 11.12.2024 13:01
Zitat
Richtig, genau so einfach wie eine Kündigung der AN, die so gegängelt werden. Ist ja nicht so, als wären Lehrer grad im Überfluss vorhanden! Bei solch einer AG-"Vertretung" ist man halt immer wieder froh, "nur" angestellt zu sein! Gerade die AG im ÖD und leider zu oft deren Personalabteilungen sollten endlich vom hohen Ross runterkommen, aber es lässt sich ja so einfach hinter dem Begriff "Fachkräftemangel" verstecken.

Ja, ganz schlimm wenn der Arbeitgeber den Lehrer lieber in Vollzeit als Lehrer beschäftigen möchte, statt in Teilzeit und sich der Lehrer 8h/Woche oder mehr als 16h/Woche nebenbei etwas dazu verdient, dies dem Arbeitgeber nicht gefällt und er seine rechtlichen Möglichkeiten nutzt.


Wenn hier ein AN wegen "mehr Zeit für seine Kinder" von Vollzeit auf Teilzeit gesetzt wird (oder sonstige nachvollziehbare Gründe) und der Rest der Vollzeit-AN das dann schultern muss und der/die dann eine Nebenjob antritt.... warm anziehen 8)

Der AG hat alle Interessen der Betroffenen zu berücksichtigen - gerade weil ein sogenannter "Fachkräftemangel" herrscht und eine Lehrkraft die keine Bock hat zu unterrichten, von 'ner "nebenbei aufgebauten Künstler/Influencerkarriere träumt"  ist sowieso am falschen Platz.

Vielleicht ist es aber auch ein Nebenjob, der z. B. im Homeoffice ausgeübt wird oder mehr Flexibilität in Bezug auf die Kinderbetreuung zulässt als der Lehrberuf? Die Kitasituation ist ja allgemein bekannt.
Aber auch das ist, genau wie deine Ausführungen, reine Spekulation. Wir alle keinen die Situation des TE nicht.

Weshalb die Spekulation daher so missgünstig und vorurteilsbehaftet ausfallen muss, erschließt sich mir nicht. Einfach spontan "Keinen Bock zu unterrichten" zu unterstellen lässt ebenfalls auf wenig Kenntnis des heutigen Schulalltags schließen. Auch das Teilzeit bei Lehrkräften nicht unbedingt Teilzeit wie in anderen Berufen ist (zB durch verpflichtende Konferenzen, die nicht anteilsmäßig abgezogen werden  oder Teilnahme an Klassenausflügen und -fahrten etc.), sollte mittlerweile hinreichend bekannt sein.

Dumm gelaufen, wenn die Kita streikt/Kitaerzieherin bzw. Kind krank ist zum Zeitpunkt der Monate zuvor geplanten Teilzeitstunden oder sollen dann 20 Elternpaare der 20 Kinder zu Hause bleiben, weil der Lehrer gerade sein Kiddy betreuen muss? Flexibilität hängt nicht vom Arbeitsvertrag ab, sondern von einem selbst und was man bereit ist seinem Umfeld auf's Auge zu drücken -inzw. was das Umfeld noch bereit ist zu tragen.
 
Wir decken zur Zeit eine werdenden Papa, eine/n Kolleg:in im Teilzeitstudium/-arbeit und einen Kolleg:in, der/die älter und angeschlagen ist völlig selbstverständlich ab und nehmen - so gut es möglich ist - mit HO auf Eltern mit kleinen Kindern Rücksicht. Aber wir haben für "Pipi Langstrumpf" echt nicht mehr die Nerven! Das mag eine Unterstellung sein, die sich mir aber mit "...auf dem Papier 48 Stunden" nun mal aufgedrängt hat.

Wenn ich krank werde und Pflichtstunden deswegen platzen, dann mache ich mit den betroffenen Lernenden neue Termine aus, bei dem sie keine andere Lehrveranstaltung haben, keine Arbeit für Ihren Lebensunterhalt nachgehen müssen und besonderes Termine (Arzt, Oma's 100ter...) werden auch noch berücksichtigt. Und wenn ein Lernender am 18.12 trotz Pflichttermin für Weihnachten nach Hause fliegt, dann findet sich ein Ersatztermin.

Im Schulalltag wird dann bestelfalls ein Ersatzlehrer geschickt oder ersatzlos gestrichen. Mein Arbeitsalltag im Lehrberuf sieht etwas anders aus als in einer Regelschule. Rücksichtnahme/Kollegialität ist hier noch keine Einbanhstraße.