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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: fair am 01.12.2024 21:10
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Der Höhergruppierungsrechner ist wieder offline. @E15TVL lässt sich da was tun?
http://hg-tvl.bplaced.net/
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Danke für den Hinweis. Läuft gleich wieder (und dann auch zusätzlich per HTTPS).
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👍
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Vielen Dank für den Höhergruppierungsrechner. Dieser hat mir bei meiner Entscheidung mich zu bewerben sehr geholfen. Nun meine Frage an die Experten:
Ich habe eine E 9b, Stufe 6 und ab dem nächsten Jahr eine Zusage für eine E 11. Gem. dem Rechner würde ich in die Stufe 5 kommen können. Mein Personalservice (Berlin) möchte mich in die Stufe 4 einstufen.
Was kann ich tun, damit ich in die Stufe 5 komme?
Über ein kurze Info würde ich mich sehr freuen. Danke :)
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Vielen Dank für den Höhergruppierungsrechner. Dieser hat mir bei meiner Entscheidung mich zu bewerben sehr geholfen. Nun meine Frage an die Experten:
Ich habe eine E 9b, Stufe 6 und ab dem nächsten Jahr eine Zusage für eine E 11. Gem. dem Rechner würde ich in die Stufe 5 kommen können. Mein Personalservice (Berlin) möchte mich in die Stufe 4 einstufen.
Was kann ich tun, damit ich in die Stufe 5 komme?
Über ein kurze Info würde ich mich sehr freuen. Danke :)
Dem Personalserverice § 17 TVL um die Ohren werfen. Vor allem Absatz 4 Satz 1. Denn den scheinen die einfach zu ignorieren.
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Mach dafür mal einen neuen Thread auf am besten.
Handelt es sich tatsächlich um eine Höhergruppierung im laufenden Job?
Es klingt so, als ob es hier nicht um eine Höhergruppierung (im laufenden Beschäftigungsverhältnis), sondern um eine Neueinstellung gehen könnte.
Da brauchen wir mehr Details (Zeitablauf bisherige Berufserfahrung und wann endet bisherige, wann beginnt neue Tätigkeit, wer sind alter und neuer Arbeitgeber, ...), es ist dann jedenfalls wichtig, das noch im Einstellungsverfahren abzusprechen (zu verhandeln).
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Ich bin seit über 30 Jahren beim gleichen Arbeitgeber (Bezirksamt) als Sachbearbeiterin beschäftigt und würde von einer Abteilung in die neue Abteilung als Gruppenleitung zum 01.03.25 wechseln.
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Ist das Problem der Personalabteilung evtl., dass die nur nach dem reinen Tabellenbetrag schauen? Dann käme man tatsächlich ja auf E11/4. Denn da ist der Betrag höher als in E9b/6 (5068 zu 4878 laut Tabelle 2025).
Auf E11/5 kommt man nur, weil §17 (4) Satz 1 zweiter Halbsatz ja sagt, dass man erst (virtuell) nach E10 und von dort nach E11 springen muss. Und da käme man nach meinem Verständnis in Übereinstimmung mit dem Rechner hier erst nach E10/5 und dann E11/5.
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Das könnte es erklären. Wenn man sie darauf aufmerksam macht, werden sie es sicherlich korrigieren.
Was mich wundert: macht das nicht die Bezügestelle? Ich hätte gedacht, die Dienststelle teilt nur den Fakt der Höhergruppierung mit von Gruppe X zu Gruppe Y und die Umsetzung machen dann Leute, die es richtig wissen (müssten).