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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mirope am 02.12.2024 13:30
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Hallo ihr lieben,
ich benötige mal Euer Schwarmwissen. Gemäß meiner Zugehörigkeit bei meinem Arbeitgeber habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quatalsende. Ich möchte zu einer anderen Komune wechseln, wo ich dann auch eine Höhergruppierung hätte. Kann in so einem Fall die Kündigungsfrist verkürzt werden. Mein derzeitiger "noch" Arbeitgeber hat kein Interesse daran mich mit einem Auflösungsvertrag frühzeitiger gehen zu lassen. Gibt es hier einen anwendbaren Passus im TVöD. Vielen lieben Dank für eure Hilfe.
VG
M.H.
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Nein. Gibt es nicht. Also gilt § 34 TVÖD.
Du könntest natürlich zum Wunschzeitpunkt kündigen und beim neuen AG anfangen. Viel Handhabe hätte der alte AG dann nicht.
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In meiner Personalabteilung sagte man mir, wenn man innerhalb des ÖD in seiner Stadt wechselt, bedarf es keiner Kündigung, du wirst einfach nur "versetzt" in die neue Behörde.
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...Ich möchte zu einer anderen Komune wechseln...
In meiner Personalabteilung sagte man mir, wenn man innerhalb des ÖD in seiner Stadt wechselt, bedarf es keiner Kündigung, du wirst einfach nur "versetzt" in die neue Behörde.
Wo steht da was von Wechsel innerhalb einer Behörde?
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Zumal das in dieser Pauschalität eh Käse ist.