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Beamte und Soldaten => Beamte Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: Mark0412 am 02.12.2024 15:43
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Hallo zusammen,
ich versuche meinen Fall ganz kurz darzulegen um euch nicht zu viel Zeit zu stehlen.
Ich bin aktuell Anwärter in einer Kommune. Gegen Mitte November standen Prüfungsergebnisse an. Im schlimmsten Fall hätten andere Studenten und ich durch diese Ergebnisse entlassen werden können. Wir bestanden alle und so gab es am 29.11. die Besoldung. Alle erhielten dabei ihren vollen Sold. Bei mir jedoch mehr als ein Drittel einbehalten mit Begründung, dass noch Prüfungsergebnisse offen waren. Der absolute Knaller ist jedoch, dass man mir diesee Geld nun auch angeblich nicht mehr nachträglich auszahlen darf, weil das Steuerjahr für Beamte abgeschlossen wäre. Ich solle mir das Geld im kommenden Jahr über die Steuererklärung zurückholen. Es ist Weihnachten, ich verdiene sowieso nicht viel und dann passiert sowas? Kann das rechtens sein? Für mich ist das nicht hinnehmbar und auch keine Gleichbehandlung. Da ich mich an anderer Stelle in Streit mit der Behörde befinde, vermute ich hier sogar kein Versehen, sondern Absicht. Kann ich auf die sofortige Auszahlung meiner Besoldung bestehen?
Ich danke euch für eure Hilfe.
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Sofern kein Grund für das Zurückbehalten der Besoldung besteht, ist die Besoldung auszuzahlen.
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Kann ich das schriftlich mit irgendwas begründen, ohne dass ich sofort die Antwort erhalte, dass das halt eben nach dem Abschluss des Steuerjahres so ist? Das klang für mich so absurd, unglaublich..
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Wie soll das Zurückholen über die Steuererklärung funktionieren. Der Dienstherr meldet vereinfacht gesagt, die gezahlte Brutto-Besoldung sowie die abgeführte Steuern an die Finanzverwaltung. Bei entsprechenden Möglichkeiten zur Absetzung von Kosten könnten max. die gezahlten Steuern "zurückgeholt" werden. Das Finanzamt ist aber doch nicht dafür verantwortlich die einbehaltene Besoldung auszuzahlen.
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Das ist eine hervorragende Frage..ich habe absolut keine Idee, wie eine Lohnbuchhaltung auf so absurde Ideen kommt. Habe eben noch einmal höflich um sofortige Auszahlung meiner Bezüge gebeten, da ich andernfalls rechtliche Schritte einleiten werde.
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Wie soll das Zurückholen über die Steuererklärung funktionieren. Der Dienstherr meldet vereinfacht gesagt, die gezahlte Brutto-Besoldung sowie die abgeführte Steuern an die Finanzverwaltung. Bei entsprechenden Möglichkeiten zur Absetzung von Kosten könnten max. die gezahlten Steuern "zurückgeholt" werden. Das Finanzamt ist aber doch nicht dafür verantwortlich die einbehaltene Besoldung auszuzahlen.
Das ist auch völliger Käse.
Kann ich das schriftlich mit irgendwas begründen, ohne dass ich sofort die Antwort erhalte, dass das halt eben nach dem Abschluss des Steuerjahres so ist? Das klang für mich so absurd, unglaublich..
Die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter haben Anspruch auf Besoldung. Der Anspruch entsteht mit dem Tag, an dem ihre Ernennung, Versetzung, Übernahme oder ihr Übertritt in den Dienst eines der in § 1 Absatz 1 genannten Dienstherren wirksam wird.
§ 3 Abs. 1 S. 1 LBesG NRW.
Abgesehen davon soll man dir begründen, warum du als Beamter im Dienst keinen Anspruch auf Besoldung haben solltest. Zudem erhebst du wegen der telefonische Mitteilung Widerspruch. Ich würde mich auch beim Dienststellenleiter beschweren.
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Danke für eure schnelle Hilfe. Ich frage mich wirklich, wie Personalabteilung und Lohnbuchhaltung auf so eine unglaubliche Idee kommen
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Die Ampel hat kurzfristig die steuerlichen Freibeträge rückwirkend für dieses Jahr angehoben. Manche Kommunen konnten die Programmierung nicht rechtzeitig umstellen, so dass in der Abrechnung für Dezember zu viele Steuern einbehalten werden.
Wenn nun 49 der letzten 50 Anrufer sich darüber beschwert haben, war in diesen Fällen die Antwort, die du erhalten hast, richtig.
Ich denke eher, der Mitarbeiter hat dein Problem nicht richtig erfasst und daher im Eifer des Gefechts dir die gleiche Antwort gegeben, wie bei den 49 Anrufern davor.
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Ich kann mir eigentlich absolut nicht vorstellen, dass man mich missverstehen konnte. Ich habs per Mail und telefonisch klar gesagt, wo das Problem ist. Das wäre echt Wahnsinn..ich werde heute nochmal Druck machen und das Ganze klären. Es ist aber 100%ig Quatsch, dass man meine einbehaltenen Bezüge einfach nicht auszahlt mit Begründung Steuerjahr beendet? Bevor ich mich da zu weit aus dem Fenster lehne..ich mein, es macht ja auch gar keinen Sinn..
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Es gibt auch Schuhe mit Klettverschluss für Erwachsene ;D
Und ansonsten versuche es doch einfach mal über die JAV oder den PR, die sind für sowas ja auch da ...
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Dem Personalrat habe ich sogar schon geschrieben. Man will sich die Sache mal anschauen. Bringt mir natürlich nix, wenn das Ganze jetzt wochenlang irgendwo versauert...diese Ruhe der Behörde in allen Dingen macht einen selbst als Mitarbeiter nur sprachlos.
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Unglaublich.. Habe bei meiner Kommune noch nicht sowas mitbekommen.. Besoldung wurde gezahlt, ob Prüfung bestanden wurde oder nicht. Falls dann nicht endgültig bestanden, wurde aus dem Dienst entlassen halt.
Wechsel sofort nach der Ausbildung deinen Dienstherrn (falls möglich)! Würde denen noch n Misthaufen hinterlassen...