Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: SBasti42 am 02.12.2024 16:39
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Moin zusammen,
ich (arbeite im Rettungsdienst Geltungsbereich TVÖD VKA) habe mal eine Frage. Ich habe am 24.05.2025 genehmigten Erholungsurlaub. Meine Dienstplaner haben mir aber am 23.05.2025 nochmal einen Nachtdienst geplant, so dass ich in meinen Urlaub reinarbeiten würde.
Fragesstellung: Ist das erlaubt? Wo kann man das nachlesen?
Ich denke, dass hier gegen §8 BUrlG und §5 ArbZG verstoßen wird.
Viele Grüße und vielen Dank.
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https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-145-14/
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Moin zusammen,
ich (arbeite im Rettungsdienst Geltungsbereich TVÖD VKA) habe mal eine Frage. Ich habe am 24.05.2025 genehmigten Erholungsurlaub. Meine Dienstplaner haben mir aber am 23.05.2025 nochmal einen Nachtdienst geplant, so dass ich in meinen Urlaub reinarbeiten würde.
Fragesstellung: Ist das erlaubt? Wo kann man das nachlesen?
Ich denke, dass hier gegen §8 geometry dash lite (https://geometrydashlite.online) BUrlG und §5 ArbZG verstoßen wird.
Viele Grüße und vielen Dank.
Dieses Gesetz besagt, dass die Arbeitszeit der Arbeitnehmer so gestaltet sein muss, dass die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleistet sind. Ein Nachtdienst vor einem Urlaub könnte hier ebenfalls problematisch sein, da er die Erholung beeinträchtigen könnte.
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Der Urlaub beginnt -wie das BAG festgestellt hat - am Beginn des Kalendertages (d.h. um 0:00). Einbe Nachtschicht die darüber hinausgeht würde in den Urlaub hineinreichen und unzulässig sein.