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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: Versuch am 03.12.2024 06:14
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Wenn der Personalrat eine Unterstützungsanfrage ablehnt, da er etwas anders sieht, obwohl der Anfragende Rechtsgutachten oder ähnliches beilegt, die die Anfrage unterstützen:
Haftet der PR dann oder kann er dies tun?
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seltsame Frage.
Ein Personalrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmenden gegenüber dem Arbeitgeber, setzt sich für faire Arbeitsbedingungen ein und vermittelt bei Konflikten.
Wenn ein PR, also das komplette Gremium, deine Anfrage ablehnt, dann wird er dafür Gründe haben und sollte dir diese mitteilen.
Ein PR muss nicht zwangsläufig jedes Anliegen eines Kollegen unterstützen, nur weil dieser das fordert.
Es ist nicht ganz einfach dir auf deine Frage eine passende Antwort zu geben ohne mehr Infos.
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Vor allem wäre die Frage, für was soll er denn haften? Und in welcher Form? Schadenersatz?
Die Frage stellt sich vielleicht bei einer falschen Auskunft, aber auch da würde ich sagen, so lange es nach bestem Wissen und Gewissen war und nicht vorsätzlich...
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seltsame Frage.
Ein Personalrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmenden gegenüber dem Arbeitgeber, setzt sich für faire Arbeitsbedingungen ein und vermittelt bei Konflikten.
Wenn ein PR, also das komplette Gremium, deine Anfrage ablehnt, dann wird er dafür Gründe haben und sollte dir diese mitteilen.
Ein PR muss nicht zwangsläufig jedes Anliegen eines Kollegen unterstützen, nur weil dieser das fordert.
Es ist nicht ganz einfach dir auf deine Frage eine passende Antwort zu geben ohne mehr Infos.
Er sagt einfach juristische Gutachten sind falsch...ohne juristischen Background
Und wenn sie richtig wären, was vielfach bestätigt ist und er sich einsetzen musste und würde, würden viele heute befördert...ergo es geht um viel Geld
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Ein Personalrat muss sich nicht zwingend mit juristischen Dingen auskennen, es sei denn, er ist schon viele Jahre im Geschäft. Dafür kann er sich aber Sachverstand holen bei Gewerkschaften oder Anwälten.
Haftbar für mögliche Einbußen an Geld ist er definitiv nicht,denn er entscheidet ja nicht.
Den Streit mit deinem Arbeitgeber kannst du ja auch ohne PR führen, notfalls vor einem Gericht.
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Wenn der Personalrat eine Unterstützungsanfrage ablehnt, da er etwas anders sieht, obwohl der Anfragende Rechtsgutachten oder ähnliches beilegt, die die Anfrage unterstützen:
Haftet der PR dann oder kann er dies tun?
Der Personalrat haftet nicht für seine Tätigkeiten.
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Ein Personalrat muss sich nicht zwingend mit juristischen Dingen auskennen, es sei denn, er ist schon viele Jahre im Geschäft. Dafür kann er sich aber Sachverstand holen bei Gewerkschaften oder Anwälten.
Haftbar für mögliche Einbußen an Geld ist er definitiv nicht,denn er entscheidet ja nicht.
Den Streit mit deinem Arbeitgeber kannst du ja auch ohne PR führen, notfalls vor einem Gericht.
Er hat sich aber keinen Rat eingeholt.
Das ist ja der Kritikpunkt
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Hallo,
Da der PR ein Laiengremium ist und lediglich indirekt auf die von dir gewünschte Sache hinweisen kann, haftet er nicht.
Es steht dir mit Hilfe 1/4 der Wahlberechtigten frei einen Antrag vor dem VG zu stellen ein Mitglied aus dem PR zu entfernen oder die Auflösung des PR zu beantragen. Dies hätte jedoch nur bei grober Pflichtverletzung Aussicht auf Erfolg. Paragraph 30 BPersVG.
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Könnte der Fall etwas näher aufgezeigt werden, damit man eine bessere Vorstellung bekommt?
Ist mit einer Haftung im Übrigen Schadenersatz gemeint?
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Ja, Schadensersatz
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Wenn Du und der Dienstherr unterschiedlich Auffassungen ha en und es sogar ein Rechtsgutachten gibt, was Dir Rechts gibt, muss Du das halt ohne den PR durchfechten.
Dir ist aber schon klar, dass ein Nachteil des Beamtentums ist, dass man kein Anrecht auf Beförderung hat, selbst dann nicht wenn man höherwertige Aufgaben übernimmt.
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Ja, Schadensersatz
Nein, der Personalrat haftet nicht für Schadenersatz.
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Ist es nicht so, dass wenn der PR in der Mitbestimmung ist, er bei Ablehnung, eine qualifizierte Begründung liefern muss. Ein Nein wollen wir nicht ist da doch nicht ausreichend.
Und wenn der DH diese Begründung teilt, sie sich also zu eigen macht und entsprechend entscheidet, maximal der DH für diese gemeinsame Fehleinschätzung haftbar wäre?
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Ist es nicht so, dass wenn der PR in der Mitbestimmung ist, er bei Ablehnung, eine qualifizierte Begründung liefern muss. Ein Nein wollen wir nicht ist da doch nicht ausreichend.
Und wenn der DH diese Begründung teilt, sie sich also zu eigen macht und entsprechend entscheidet, maximal der DH für diese gemeinsame Fehleinschätzung haftbar wäre?
Letzteres auf jeden Fall. Ob der PR begründen muss ist mir nicht bekannt, nach meiner Erfahrung gibts aber immer solche Begründungen.
Hier im Sachverhalt geht es jedoch nicht um eine formal notwendige Beteiligung des PR (z.B. Mitbestimmung), sondern nur um eine verweigerte Unterstützung. Daraus können keine Schadensersatzansprüche resultieren, allein schon weil keine Pflichtverletzung vorliegt.
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Es geht hier um eine ganze Gruppe, die formal (=Funktionsamt) einer höheren A Besoldung ausübt, für das es eine Verwaltungsvorschrift gibt, aber für die das Statusamt nicht ausgeschrieben würd.
Für eine vergleichbare Gruppe, für die die gleiche VwV gilt, aber schon.
Hier wird also diskriminiert
Trotz Rechtsgutachten will der PR nicht tätig werden.
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Es geht hier um eine ganze Gruppe, die formal (=Funktionsamt) einer höheren A Besoldung ausübt, für das es eine Verwaltungsvorschrift gibt, aber für die das Statusamt nicht ausgeschrieben würd.
Für eine vergleichbare Gruppe, für die die gleiche VwV gilt, aber schon.
Hier wird also diskriminiert
Trotz Rechtsgutachten will der PR nicht tätig werden.
Inwiefern muss der PR tätig werden.
Warum klagt ihr nicht selber?
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Es geht hier um eine ganze Gruppe, die formal (=Funktionsamt) einer höheren A Besoldung ausübt, für das es eine Verwaltungsvorschrift gibt, aber für die das Statusamt nicht ausgeschrieben würd.
Für eine vergleichbare Gruppe, für die die gleiche VwV gilt, aber schon.
Hier wird also diskriminiert
Trotz Rechtsgutachten will der PR nicht tätig werden.
und das ist sein gutes Recht. Auch wenn es für dich unbefriedigend klingt, kann der PR selbst entscheiden, wo er außerhalb der rechtlich vorgegeben Maßnahmen aktiv wird.
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Es geht hier um eine ganze Gruppe, die formal (=Funktionsamt) einer höheren A Besoldung ausübt, für das es eine Verwaltungsvorschrift gibt, aber für die das Statusamt nicht ausgeschrieben würd.
Für eine vergleichbare Gruppe, für die die gleiche VwV gilt, aber schon.
Hier wird also diskriminiert
Trotz Rechtsgutachten will der PR nicht tätig werden.
Inwiefern muss der PR tätig werden.
Warum klagt ihr nicht selber?
[/quotware der letze Weg.
M.m.n. sollte die Personalvertretung dafür da sein auf das Problem aufmerksam zu machen und es zu lösen (versuchen)
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Da Beamte kein Recht auf Beförderung haben, würde ich interessieren auf welcher Rechtsgrundlage sich das Gutachten stützt.
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Da Beamte kein Recht auf Beförderung haben, würde ich interessieren auf welcher Rechtsgrundlage sich das Gutachten stützt.
Es argumentiert, dass die Gruppe die Stelle im Funktionsamt ausübt, man das Statusamt aber nicht ausschreibt.
Dies müsste man eigentlich aber nach einer gewissen Zeit,, vor allem da es für vergleichbare Gruppen regelmäßig ausgeschrieben wird.
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Und warum genau klagt ihr nicht, wenn ihr euch im Recht fühlt?
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...weil man wahrscheinlich weder gewerkschaftlich organisiert ist und auch keine private Rechtsschutzversicherung hat oder weil man einfach Angst hat...in allen Fällen soll also jemand Anderes einspringen, weil man entweder am falschem Ende gespart hat oder sich hinter jemanden verstecken will...
...solche "Typen" findet man im öD häufig ;D
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Ich vermute mal, dass ganz so eindeutig die Rechtslage nicht ist, und man daher das Risiko scheut.
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Doch schon.
Nur ist es ja besser es ohne Klage zu regeln.
Warum gleich das schärfste Schwert ziehen?
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Wenn das so eindeutig ist, dann möchte ich diese Frage...
Da Beamte kein Recht auf Beförderung haben, würde ich interessieren auf welcher Rechtsgrundlage sich das Gutachten stützt.
... nochmal in das Bewusstsein holen.
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Doch schon.
Nur ist es ja besser es ohne Klage zu regeln.
Warum gleich das schärfste Schwert ziehen?
Und wie möchtest du die Haftung des Personalrates im „Erfolgsfall“ realisieren? Um Schadensersatz in diesem Falle zu erlangen, verklagst du dann den Personalrat?
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Doch schon.
Nur ist es ja besser es ohne Klage zu regeln.
Warum gleich das schärfste Schwert ziehen?
Und wie möchtest du die Haftung des Personalrates im „Erfolgsfall“ realisieren? Um Schadensersatz in diesem Falle zu erlangen, verklagst du dann den Personalrat?
Wir wollen ja gar nicht klagen...
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Doch schon.
Nur ist es ja besser es ohne Klage zu regeln.
Warum gleich das schärfste Schwert ziehen?
Und wie möchtest du die Haftung des Personalrates im „Erfolgsfall“ realisieren? Um Schadensersatz in diesem Falle zu erlangen, verklagst du dann den Personalrat?
Wir wollen ja gar nicht klagen...
Dann ist der Sachverhalt doch klar. Ihr habt dem Personalrat eure Ansicht dargelegt (gestützt auf ein Gutachten), der Personalrat ist dieser Ansicht nicht gefolgt. Er hätte ihr auch nicht folgen müssen, es handelt sich schließlich nicht um ein Gerichtsurteil sondern um eine juristische Meinung. Eine Klage gegen den Dienstherren schließt ihr aus. Ende der Fahnenstange.