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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Sarahrbs am 03.12.2024 17:13

Titel: Urlaubsabgeltung Probezeit
Beitrag von: Sarahrbs am 03.12.2024 17:13
Hallo,

ich wurde zum 31.12. gekündigt.
Mein Arbeitsbeginn war der 01.08., ich habe noch keinen Urlaubstag genommen.
Bis 31.12. stünden mir ja normalerweise 13 Tage Urlaub zu.
Ich werde voraussichtlich bis Ende diesen Monats noch in Krankenstand sein.

Muss mir der AG diese 13 Tage dann auszahlen? Geschieht sowas von selbst oder muss man das erst selbst in Auftrag geben?

Danke
Titel: Antw:Urlaubsabgeltung Probezeit
Beitrag von: McOldie am 04.12.2024 12:39
Anspruch vorsorglich schriftlich geltend machen