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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Agent Romanoff am 04.12.2024 15:00
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Ich bitte um eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:
2 Geschwister sind in derselben Abteilung tätig. Davon wurde dem einen die ständige Vertretung des Abteilungsleiters übertragen. Der andere ist im in der Konsequenz unterstellt.
Gibt es irgendeine Bestimmung, die dieser Konstellation entgegen spricht?
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Verwandtschaftsverhältnisse spielen in bestimmten Fälle eine Rolle und sind Gegenstand gesetzlicher Bestimmungen, bspw. wenn es um die Konstellation Kassenleiter und Hauptverwaltungsbeamter/Behördenleiter geht.
Darüber hinaus sind mir keine Vorschriften bekannt, die im Sachverhalt zum Tragen kommen könnten.
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Kritischer ist es wenn ein Verwandter Auftraggeber in einem Vergabeverfahren ist und der andere Verwandte Auftragnehmer. Sonst sehe ich da keine Probleme.
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Alles, was mit Rechnungsprüfung und Kasse im Zusammenhang steht, wird schwierig (ist nicht erlaubt).
Ansonsten ist es kein Problem.
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Wenn ich sehe, dass die Behörde bei uns der beste Marktplatz für Partnerschaften ist …
Ich wurde einmal gefragt, ob ich mir vorstellen könnte, dort zu arbeiten, wo meine Frau bis zu ihrem Beschäftigungsverbot war. Habe ich konsequent Nein gesagt. Jetzt können wir uns quasi nicht überschneiden.
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Partnerschaften sind nochmal was anderes. Du wirst ja nicht deine Schwester geheiratet haben. ;)
Ehen, Partner- und Liebschaften im Berufsumfeld haben meist ihre besonderen Eigenleben. Ein Amtsleiter bei uns hat seine Liebe auch im Amt gefunden, als problematisch im Organisationssinne wird es dabei nicht betrachtet.
Große Hinderungsgründe sehe ich bei Geschwistern nicht, wenn kein Gesetz entgegensteht. In Unternehmen außerhalb des ÖD kommt das auch öfter mal vor (ohne dass darin große Probleme gesehen werden).
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Falls es um Niedersachsen geht, § 126 NKomVG