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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: KseniVo am 05.12.2024 09:35

Titel: Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit - Höhe der Zulage
Beitrag von: KseniVo am 05.12.2024 09:35
Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:

ich vertrete seit rund 2,5 Monaten eine erkrankte Kollegin. Nun tut sich endlich was bzgl. einer Zulage, allerdings macht mich die Berechnung etwas stutzig.
Ich bin derzeit in E5/4 eingruppiert. Die Stelle der Kollegin ist in E7 (und wahrscheinlich Stufe 3 oder höher, da bin ich aber unsicher). Zudem gehört zu der Stelle eine fixe Assistenzzulage in Höhe von 270€.

Ich habe nun ein Schreiben aus der Personalabteilung erhalten, dass ich für die Dauer der Tätigkeit 270€ Assistenzzulage erhalte. Meine Frage ist: müsste der Unterschied aus den 2 Entgeltgruppen nicht auch noch hinzukommen?

Vorab danke und liebe Grüße
Titel: Antw:Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit - Höhe der Zulage
Beitrag von: cyrix42 am 05.12.2024 10:12
TV-L §14 regelt, was bei einer vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeiten passiert. Wenn du also von einer Person, die Arbeitsverträge im Namen deines Arbeitgebers unterschreiben darf, diese Vertretungstätigkeit übertragen bekommen hast, dann steht dir eine Zulage in Höhe des Unterschiedbetrags von EG 7/4 und EG 5/4 zu. (In diese Stufe würdest du bei dauerhafter Übertragung höhergruppiert werden.) Bezüglich der Zulage kann ich nichts sagen.