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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: DrZombeck am 05.12.2024 15:52

Titel: Wann müssen spätestens Zuschläge ausgezahlt werden?
Beitrag von: DrZombeck am 05.12.2024 15:52
Hallo,

meine Frage bezieht sich auf die Zuschläge aus dem TV-L wie Sonntags-, Feirtags-, Nachtzuschalg etc.

Mir wurden zuletzt im August Zuschläge vom Juni und davor ausgezahlt. Leider habe ich von da an keine mehr bekommen, weswegen ja nun noch die von Juli, August, Selptember, Oktober und nun auch November offen sind. Ist das alles so richtig?

Vielen dank für die hilfe im voraus. :)
Titel: Antw:Wann müssen spätestens Zuschläge ausgezahlt werden?
Beitrag von: DrZombeck am 05.12.2024 18:29

Mir wurden zuletzt im August Zuschläge vom Juni und davor ausgezahlt. Leider habe ich von da an keine mehr bekommen, weswegen ja nun noch die von Juli, August, Selptember, Oktober und nun auch November offen sind. Ist das alles so richtig?


Kleiner nachtrag. Es wurden doch schon im September Zuschläge für Juli bezahlt.
Titel: Antw:Wann müssen spätestens Zuschläge ausgezahlt werden?
Beitrag von: McOldie am 06.12.2024 17:36
Für die unständigen Entgeltbestandteile legt § 24 Abs. 1 Satz 4 TV-L eine eigene Fälligkeit fest; sie sind erst am Zahltag des zweiten auf ihre Entstehung folgenden Kalendermonats fällig.