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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: FrauM am 05.12.2024 16:44
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Hallo Zusammen,
ich möchte meine Arbeitsstelle kündigen. Soweit ich weiß habe ich einen Monat Kündigungsfrist. Ich habe bereits ein neues Angebot und bin mir nicht sicher zu wann ich dort anfangen kann ohne dass ich mein Weihnachtsgeld zurück zahlen muss.
Ich habe gelesen, dass ich nicht vor dem 31.03 kündigen kann. Bedeutet dass, dass ich die Kündigung nicht vor dem 31.03 einreichen kann also erst ab 01.05 irgendwo anders anfangen kann oder dass ich die Kündigung zum 31.03. einreichen kann so dass ich zum 01.04. woanders anfangen kann?
Danke schon mal!
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Voraussetzung für die Sonderzahlung ist nur, dass man am 1. Dezember noch in einem Beschäftigungsverhältnis stand. Der ist ja nun schon mal vorbei. Also freu dich über dein Weihnachtsgeld. Du darfst es behalten.
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Du musst nichts zurückzahlen, du musstest für die JSZ nur zum 01.12. beschäftigt sein bei diesem AG.
Du bist also noch kein Jahr dort beschäftigt? Dann kannst du bis Ende des Monats zum 31.01.2025 kündigen.