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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: leipels am 07.12.2024 00:06

Titel: Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: leipels am 07.12.2024 00:06
Hallo,

unser Arbeitgeber möchte aus Verschlankungs- und Vereinfachungsgründen ein Online-Bewerbungsformular einrichten.

An einer Stelle soll nach der Schwerbehinderung gefragt werden. Ja oder nein.

Wenn man nein ankreuzt ist es so rechtlich bindend, dass man auf seine Rechte als schwerbehinderter Bewerber verzichtet. Also darauf verzichtet, eingeladen zu werden, wenn man nicht offensichtlich ungeeignet ist, obwohl man trotzdem schwerbehindert ist.

Ist das aber wirklich so?

Was wäre, wenn ein schwerbehinderter Bewerber warum auch immer nein ankreuzt, in seinem Bewerbungsanschreiben und, oder in seinem Lebenslauf aber die Schwerbehinderung erwähnt?

Müsste unser Arbeitgeber Anschreiben und Lebenslauf dann tatsächlich nicht mehr auf irgendwelche Angaben bzgl. Schwerbehinderung überprüfen?

Danke.

LG
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: clarion am 07.12.2024 00:50
Häää?

Wer außer einem AGG Hopper sollte eine Schwerbehinderung in den Bewerbungsunterlagen verstecken wollen.  Hier gibt es echt krude und auch unsympathisch Fragestellungen, die uns Schwerbehinderten das Leben wirklich schwer machen 
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: leipels am 07.12.2024 05:54
Häää?

Wer außer einem AGG Hopper sollte eine Schwerbehinderung in den Bewerbungsunterlagen verstecken wollen.  Hier gibt es echt krude und auch unsympathisch Fragestellungen, die uns Schwerbehinderten das Leben wirklich schwer machen

Mal unabhängig von irgendwelchen AGG-Hoppern (gibt es diese überhaupt noch?), uns geht es darum, ob man ein Stellenbesetzungsverfahren bzgl. dieses Punkts wirklich so "beschleunigen" kann, dass man eben nicht mehr das komplette Anschreiben und den Lebenslauf auf irgendwelche Angaben bzgl. Schwerbehinderung "untersuchen" muss, wenn ein Bewerber an diesem Punkt ein "nein" angegeben hat oder ob die aktuelle Rechtslage uns dennoch dazu verpflichtet, eine Bewerbung ganzheitlich, vollumfänglich zu lesen.
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: clarion am 07.12.2024 08:56
Bekommt ihr denn noch Hunderte Bewerbungen?
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: leipels am 07.12.2024 11:19
Bekommt ihr denn noch Hunderte Bewerbungen?

Je nach Stelle bzw. Anforderungsprofil bzw. Eingruppierungsstufe (je niedriger desto mehr) befinden wir uns tatsächlich im 3stelligen Bereich.
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: FearOfTheDuck am 07.12.2024 12:35
Gibt es bei euch eine Rechtsabteilung? Dann würde ich dort abklären lassen, ob so ein Häkchen tatsächlich ausreicht, dass jemand damit auf seine Rechte verzichtet.

Wie soll denn das Ganze ausgewertet werden? Welche Ausschluss-Filter werden dabei (sonst noch) gesetzt?
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: McOldie am 07.12.2024 12:37
Wenn der Bewerber seinen Behindertenstatus im Lebenslauf erwähnt oder eine Kopie des Ausweises oder des Bescheides beifügt, setzt er damit dem Arbeitgeber davon in Kenntnis, auch wenn er in ein Kreuzchen "versehentlich" an falscher Stelle gesetzt hat.
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: FGL am 07.12.2024 16:59
Mal unabhängig von irgendwelchen AGG-Hoppern (gibt es diese überhaupt noch?), [...]
Ja.
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: leipels am 07.12.2024 17:54
Wenn der Bewerber seinen Behindertenstatus im Lebenslauf erwähnt oder eine Kopie des Ausweises oder des Bescheides beifügt, setzt er damit dem Arbeitgeber davon in Kenntnis, auch wenn er in ein Kreuzchen "versehentlich" an falscher Stelle gesetzt hat.

Gibts dazu passende Gesetzestexte oder Urteile oder Kommentare, aus denen hervorgeht, dass ein Arbeitgeber nicht von dem vollständigen Lesen der Bewerbungsunterlagenfreit ist, wenn es in einem Bewerbungsformular eine Frage nach der Schwerbehinderung gibt?
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: leipels am 07.12.2024 17:56
Mal unabhängig von irgendwelchen AGG-Hoppern (gibt es diese überhaupt noch?), [...]
Ja.

Interessant. Hatten bisher noch keine, zumindest nicht gemerkt. Hier werden bis dato alle Schwerbehinderten eingeladen, auch wenn ungeeignet.
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: leipels am 07.12.2024 18:11
Mal unabhängig von irgendwelchen AGG-Hoppern (gibt es diese überhaupt noch?), [...]
Ja.

Habt ihr da Beispiele aus eurer Behörde? Musstet ihr schon mal Entschädigungen zahlen, weil man bei euch evtl. nicht aufgepasst hat?
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: maiklewa am 08.12.2024 12:35
Für mich hat es sich noch nie erschlossen, was eine solche freiwillige Angabe in einem Online-Bewerbungsformular soll.

Seit dem wir das haben, haben wir nicht nur gefühlt mehr Arbeit.

Menschen machen Fehler und so ist es schon ein paar Mal vorgekommen, dass ein "Ja" angehakt wurde, obwohl gar keine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt. Maximal wurde dann mal bei 30 GdB ein Antrag auf Gleichstellung gestellt.

Dann werden Bewerber eingeladen, die man gar nicht hätte einladen müssen.

Und natürlich kann eine solche Abfrage nicht eine Behörde davon befreien, die Bewerbungsunterlagen eingehend zu überprüfen.

Wie soll das auch funktionieren? Es geht ja nicht nur um eine Schwerbehinderung, sondern um Fertigkeiten, Kenntnisse ...

Wenn also ein "nein" angehakt wurde, kann ich doch nicht die Bewerbung gleich komplett aussortieren. Ich muss doch dennoch das Anschreiben und den Lebenslauf lesen, um zu erfahren, wer sich mit welchen skills warum beworben hat.

Gut, es gibt natürlich solche Fälle, wo man ausschreiben muss, die Stelle aber schon besetzt ist. Aber dann muss man die Bewerbung dennoch lesen. Lt. Urteilen des BAGs hat der Bewerber nur dafür Sorge zu tragen, dass die Angabe einer Schwerbehinderung in den Machtbereich der ausschreibenden Behörde gelangt UND entsprechendes Personal hat die Bewerbungsunterlagen vollständig zu lesen.

Es ist also vollkommen Wurscht, ob ein "Ja" oder ein "nein" angehakt wurde, die Bewerbungsunterlagen sind vollständig zu lesen.

Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: andreb am 08.12.2024 19:31
@maiklewa 100% agree

Vielleicht noch ergänzend.
Nach entsprechender BAG Rechtsprechung muss im Anschreiben explizit auf eine Schwerbehinderung / Gleichstellung hingewiesen werden.
Irgendwo einen GdB im Lebenslauf oder das kommentarlose Übersenden des Schwerbehindertenausweises ist nicht ausreichend
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: carriegross am 08.12.2024 21:14
Bin auch komplett bei @maiklewa

Aber @andreb Im Lebenslauf kann die Angabe einer Schwerbehinderung auch gemacht werden, die dann Pflichten beim AG im ÖD auslöst, auch wenn im Anschreiben keine Angabe gemacht wurde. Im Lebenslauf muss dann aber eine explizite Überschrift geschrieben werden.

Z. B.:

Schwerbehinderung - 70 (%/GdB ..)

Ne "Nachbarbehörde" hatte vor einiger Zeit Probleme, weil die in deren Online-Bewerbungsformular neben den Hinweis auf Freiwilligkeit noch sowas wie "Wenn an diesem Punkt keine Angabe getätigt wird (weder ja noch nein!), dann wird diese Nicht-Angabe als "nein" gewertet und eine Gleichstellung oder Schwerbehinderung kann nicht berücksichtig werden!"

Die wolltens ganz genau machen, kostete aber paar 1000 €. Wenn man dann sowas liest, hört, denkt man sich "Selbst Schuld!". Welcher Vollidiot hat denen eine solche Formulierung empfohlen? Der Personalchef selbst oder ein Anwalt? Kündigen und Geld zurück verlangen.
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: FGL am 09.12.2024 00:03
Mal unabhängig von irgendwelchen AGG-Hoppern (gibt es diese überhaupt noch?), [...]
Ja.

Habt ihr da Beispiele aus eurer Behörde? Musstet ihr schon mal Entschädigungen zahlen, weil man bei euch evtl. nicht aufgepasst hat?
Nicht dass ich wüsste. Wir haben aber mit ein paar Schwerbehinderten zu tun, die sich nahezu serienbriefartig auf fast alle unsere Ausschreibungen, deren Pflichtvoraussetzungen im Anforderungsprofil sie erfüllen, bewerben und nach erfolgter Einladung stets entweder absagen oder einfach nicht erscheinen.
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: clarion am 09.12.2024 06:34
Man sollte im Rahmen der Bestenauslese eh immer die Unterlagen vollständig lesen.
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: kraemerchen am 09.12.2024 08:51
Man sollte im Rahmen der Bestenauslese eh immer die Unterlagen vollständig lesen.

+1

Hab nur keine Rechtsgrundlage oder Urteile gefunden, aus denen das explizit hervorgeht.
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: maiklewa am 09.12.2024 22:40
Man sollte im Rahmen der Bestenauslese eh immer die Unterlagen vollständig lesen.

+1

Hab nur keine Rechtsgrundlage oder Urteile gefunden, aus denen das explizit hervorgeht.

Ist doch ganz easy! Art. 33 (2) GG!

Wenn eine Behörde meint, sich darüber hinwegsetzen zu können, dann darf sie sich nicht wundern, wenn das ordentlich und dann zu Recht nach hinten los geht. Und als Dienststellenleitung würde ich mir dann mal überlegen, wer da was verzapft hat.

Wer nach einem "nein" mit der Überprüfung der Bewerbungsunterlagen aufgehört hat, dann kann das nur einen Grund geben. Und da bin ich jetzt mal neugierig, ob ihr das genauso seht und auf denselben Grund kommt.

Und dieser Nachsatz, den @carriegross von einer Nachbarbehörde erwähnt hat. WTF!? Sorry, aber wie bescheuert muss man sein? Der ganze Nachsatz ist eine Diskriminierung!
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: josi am 10.12.2024 08:31
Man sollte im Rahmen der Bestenauslese eh immer die Unterlagen vollständig lesen.

Dachte ich auch, aber wenn es darum geht, ob in einem Online-Bewerbungsformular ein nein ausreicht, dass ein AG im ÖD die Bewerbungsunterlagen auf eine Schwerbehinderung überprüfen muss. Ich habe nichts gefunden, aus dem hervorgeht, dass er es muss.
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: atal am 10.12.2024 13:43
Man sollte im Rahmen der Bestenauslese eh immer die Unterlagen vollständig lesen.

Dachte ich auch, aber wenn es darum geht, ob in einem Online-Bewerbungsformular ein nein ausreicht, dass ein AG im ÖD die Bewerbungsunterlagen auf eine Schwerbehinderung überprüfen muss. Ich habe nichts gefunden, aus dem hervorgeht, dass er es muss.

Kann man auch nichts finden. Gibts nicht.

Aber vllt hat @clarion was Gegenteiliges? ;-)
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: clarion am 10.12.2024 19:34
@atal, wie meinen?

Ich stelle hier nur die Frage, wie man aus Hunderte Bewerbungen 6 bis 8 besten Kandidaten für Vorstellungsgespräche rausfischen will, wenn man die Unterlagen nicht liest?
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: atal am 10.12.2024 19:57
@atal, wie meinen?

Ich stelle hier nur die Frage, wie man aus Hunderte Bewerbungen 6 bis 8 besten Kandidaten für Vorstellungsgespräche rausfischen will, wenn man die Unterlagen nicht liest?

Achso.

Das geht wohl nur mit lesen! ;-)

Dachte, Du hättest da irgendwelche Kommentierungen.
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: BewerberTvoD am 11.12.2024 16:00
@atal, wie meinen?

Ich stelle hier nur die Frage, wie man aus Hunderte Bewerbungen 6 bis 8 besten Kandidaten für Vorstellungsgespräche rausfischen will, wenn man die Unterlagen nicht liest?

Bei 100 Bewerbungen kann man die gar nicht lesen.
Ich gehe im ersten Durchgang auch nur extrem grob drüber und suche gezielt nach einer handvoll Schlüsselinformationen um möglichst schnell die allermeisten direkt auszusortieren. Gelesen werden nur die Bewerbungen die ins Vorstellungsgespräch kommen.
Dank online meetings kann man sich sehr viele Leute in kurzer Taktung anschauen und die engere Auswahl nimmt man sich dann nochmal in Ruhe vor.
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: carriegross am 11.12.2024 16:57
@atal, wie meinen?

Ich stelle hier nur die Frage, wie man aus Hunderte Bewerbungen 6 bis 8 besten Kandidaten für Vorstellungsgespräche rausfischen will, wenn man die Unterlagen nicht liest?

Bei 100 Bewerbungen kann man die gar nicht lesen.
Ich gehe im ersten Durchgang auch nur extrem grob drüber und suche gezielt nach einer handvoll Schlüsselinformationen um möglichst schnell die allermeisten direkt auszusortieren. Gelesen werden nur die Bewerbungen die ins Vorstellungsgespräch kommen.
Dank online meetings kann man sich sehr viele Leute in kurzer Taktung anschauen und die engere Auswahl nimmt man sich dann nochmal in Ruhe vor.

Also pfeifst Du auf die aktuelle Rechtsprechung?!
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: clarion am 11.12.2024 18:30
Wieso kann man 100 Bewerbungen nicht lesen? Liest Du keine Romane?

In welchen Jobs gibt es überhaupt noch 100 Bewerbungen?
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: MoinMoin am 11.12.2024 19:21
@atal, wie meinen?

Ich stelle hier nur die Frage, wie man aus Hunderte Bewerbungen 6 bis 8 besten Kandidaten für Vorstellungsgespräche rausfischen will, wenn man die Unterlagen nicht liest?

Bei 100 Bewerbungen kann man die gar nicht lesen.
Ich gehe im ersten Durchgang auch nur extrem grob drüber und suche gezielt nach einer handvoll Schlüsselinformationen um möglichst schnell die allermeisten direkt auszusortieren. Gelesen werden nur die Bewerbungen die ins Vorstellungsgespräch kommen.
Dank online meetings kann man sich sehr viele Leute in kurzer Taktung anschauen und die engere Auswahl nimmt man sich dann nochmal in Ruhe vor.
Dann liest du also doch 100 Bewerbungen. Auch wenn du sie nur überfliegst.
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: johnnyb am 17.12.2024 10:56
Ich klinke mich mal hier ein, da wir zzt. auch eine sehr ähnliche Diskussion bei uns haben von wegen Einführung Online-Bewerbungsformular auf unserer Homepage oder bei einem Dritten.

Die Rechtslage wurde hier noch nicht abschließend erörtert, oder!?

Ist nun z. B. ein "Nein" in einem Online-Bewerbungsformular bzgl. Schwerbehinderung so rechtlich bindend, d. h., befreit das den AG im ÖD so von weiteren Pflichten des Lesens und Überprüfens auf eine Schwerbehinderung in den Bewerbungsunterlagen?
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: clarion am 17.12.2024 19:43
Nein befreit es nicht, da es keine Verpflichtung gibt, dass man eine Schwerbehinderung nur auf eine ganz bestimmte Art und Weise offenbaren muss, um seine Rechte wahrnehmen zu können. Auf der sicheren Seite seid ihr nur, wenn ihr alles lest.
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: johnnyb am 17.12.2024 20:31
Nein befreit es nicht, da es keine Verpflichtung gibt, dass man eine Schwerbehinderung nur auf eine ganz bestimmte Art und Weise offenbaren muss, um seine Rechte wahrnehmen zu können. Auf der sicheren Seite seid ihr nur, wenn ihr alles lest.

Danke.

Gibt es dazu eine Gesetzesgrundlage, aus der das so explizit hervorgeht oder man quasi den Umkehrschluss ableiten kann?
Titel: Antw:Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
Beitrag von: clarion am 18.12.2024 05:32
Ich wüsste nicht, dass das SGB IX eine Formvorschrift macht, wie eine Behinderung mitzuteilen wäre.