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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: oooeuleooo am 07.12.2024 16:58
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Hi,
ich habe heute Post von der Debeka bekommen. Enthalten war das Formular zur Beantragung der KVNR. Hat sich jmd von euch damit schon auseinandergesetzt? Ich gebe zu, dass ich der Volldigitalisierung gerade im medizinischen Bereich skeptisch gegenüber stehe und bislang eine eher negative Haltung dazu habe, die KVNR zu beantragen. Aber es mag auch sein, dass mir hier Wesentliches nicht bekannt ist. Ich würde daher gern euer Meinungsbild einholen, ob die Beantragung sinnvoll ist oder nicht. Wie seht ihr das?
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Wenn du noch verrätst was "KVNR" bedeutet, dann würde das helfen.
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Die KVNR ist die Krankenversicherungsnummer, die mit Abgleich bei der DRV für jeden eindeutig generiert wird (vergleichbar mit der Steuer-ID, hier für medizinische Zwecke wie elektronische Patientenakte etc)
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Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten (hier wird wohl automatisch eine KVNR ohne explizite Zustimmung erstellt) ist bei privat Versicherten die ausdrückliche Zustimmung einzuholen.
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Hi,
ich habe heute Post von der Debeka bekommen. Enthalten war das Formular zur Beantragung der KVNR. Hat sich jmd von euch damit schon auseinandergesetzt? Ich gebe zu, dass ich der Volldigitalisierung gerade im medizinischen Bereich skeptisch gegenüber stehe und bislang eine eher negative Haltung dazu habe, die KVNR zu beantragen. Aber es mag auch sein, dass mir hier Wesentliches nicht bekannt ist. Ich würde daher gern euer Meinungsbild einholen, ob die Beantragung sinnvoll ist oder nicht. Wie seht ihr das?
Wenn ich mir mein Schreiben von der Debeka zu diesem Thema vorhole stelle ich fest, dass auch eine Begründung mitgeliefert wurde.
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Hi,
ich habe heute Post von der Debeka bekommen. Enthalten war das Formular zur Beantragung der KVNR. Hat sich jmd von euch damit schon auseinandergesetzt? Ich gebe zu, dass ich der Volldigitalisierung gerade im medizinischen Bereich skeptisch gegenüber stehe und bislang eine eher negative Haltung dazu habe, die KVNR zu beantragen. Aber es mag auch sein, dass mir hier Wesentliches nicht bekannt ist. Ich würde daher gern euer Meinungsbild einholen, ob die Beantragung sinnvoll ist oder nicht. Wie seht ihr das?
Die Beantragung einer KVNR ist schon alleine deshalb sinnvoll, da ohne keine Implantate mehr eingesetzt werden dürfen. Sollte es mal dazu kommen, müsste daher erst eine KVNR beantragt werden bevor hier eine entsprechende OP stattfinden kann --> vgl auch IRegG. Auch ist dann ein Ausstellen von e-Rezepten nicht möglich, welche durchaus auch nützlich sein können, wenn man z.B. regelmäßig Medikamente benötigt und diese dann ohne Arztbesuch bereitgestellt werden können.´
Für die Digitalisierung spricht auch, dass so Doppelbehandlungen reduziert werden. Wenn z.B. ein Röntgenbild in der Telematik gespeichert ist muss nicht in einer anderen Praxis erneut eines angefertigt werden was nur zusätzliche Kosten und Strahlenbelastung nach sich zieht.
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Hi,
ich habe heute Post von der Debeka bekommen. Enthalten war das Formular zur Beantragung der KVNR. Hat sich jmd von euch damit schon auseinandergesetzt? Ich gebe zu, dass ich der Volldigitalisierung gerade im medizinischen Bereich skeptisch gegenüber stehe und bislang eine eher negative Haltung dazu habe, die KVNR zu beantragen. Aber es mag auch sein, dass mir hier Wesentliches nicht bekannt ist. Ich würde daher gern euer Meinungsbild einholen, ob die Beantragung sinnvoll ist oder nicht. Wie seht ihr das?
Die Beantragung einer KVNR ist schon alleine deshalb sinnvoll, da ohne keine Implantate mehr eingesetzt werden dürfen. Sollte es mal dazu kommen, müsste daher erst eine KVNR beantragt werden bevor hier eine entsprechende OP stattfinden kann --> vgl auch IRegG. Auch ist dann ein Ausstellen von e-Rezepten nicht möglich, welche durchaus auch nützlich sein können, wenn man z.B. regelmäßig Medikamente benötigt und diese dann ohne Arztbesuch bereitgestellt werden können.´
Für die Digitalisierung spricht auch, dass so Doppelbehandlungen reduziert werden. Wenn z.B. ein Röntgenbild in der Telematik gespeichert ist muss nicht in einer anderen Praxis erneut eines angefertigt werden was nur zusätzliche Kosten und Strahlenbelastung nach sich zieht.
Das mit den Implantaten, stand so in meinem Brief der Debeka. Insofern bin ich erstaunt, dass der TE anscheinend diesen Hintergrund nicht kennt.
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Anders gefragt: habt ihr die Nummer beantragt? Ich bisher auch noch nicht...
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Klar, aus den genannten Gründen. Es bietet im Grunde für den Patienten nur Vorteile.
Anders gefragt: habt ihr die Nummer beantragt? Ich bisher auch noch nicht...
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...die Deutschen sind schon ein hysterisches Völkchen... ;D...kein Wunder, dass die halbe Welt über "German Angst" lacht und lästert... ::)
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"Auch ist dann ein Ausstellen von e-Rezepten nicht möglich"
Wie wird dieses E-Rezept dann ausgestellt? Hab ja keine Versichertenkarte, auf der das Rezept gespeichert werden könnte.
Was sicher auch viele umtreibt: Nicht mehr Herr über die eigenen Daten zu sein.
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Hier eine gute Zusammenfassung
https://lbv.landbw.de/documents/20181/42056/Gesundheitskarte.pdf/be68c2d3-82be-42c9-a7b4-b7966c998375
Wichtig: 3.9 Kann meine Krankenversicherung oder Beihilfestelle die Gesundheitsdaten einsehen?
Nein. Ein Zugriff auf Gesundheitsdaten durch die Krankenversicherung oder Beihilfestelle
ist rechtlich nicht zulässig. Ein unbefugter Zugriff ist strafbar. Auch technisch ist der Zugriff
nicht möglich, da hierzu sowohl Ihre Karte als auch ein Heilberufsausweis erforderlich
sind und in vielen Fällen zusätzlich von Ihnen ein PIN-Code eingegeben werden muss.
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Wie wird dieses E-Rezept dann ausgestellt? Hab ja keine Versichertenkarte, auf der das Rezept gespeichert werden könnte.
Dafür benötigt man ja auch zunächst eine KVNR, damit man auch als Privatpatient eine elektronische Gesundheitskarte bekommen kann ;D
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Wie wird dieses E-Rezept dann ausgestellt? Hab ja keine Versichertenkarte, auf der das Rezept gespeichert werden könnte.
Dafür benötigt man ja auch zunächst eine KVNR, damit man auch als Privatpatient eine elektronische Gesundheitskarte bekommen kann ;D
Also ich und meine mitversicherte Ehefrau (beide 70 % Beihilfe, 30 % Debeka) hatten Mitte 2024 über die Debeka die KVNR beantragt und nach einiger Zeit auch eine Nummer von der Debeka erhalten. Eine Versichertenkarte haben wir jedoch bis heute nicht bekommen.
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Bei der HUK habe ich die Nummer auch schon vor Monaten geregelt, aber nichts weiter dann davon gehört.
Demnächst erkennt man die verwöhnten Privatpatienten daran, dass es die einzigen sind, die noch mit Papier in den Praxen und Apotheken rumwedeln ::)
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Die Lösung für Privatversicherte soll/wird dann regelmäßig via App geregelt werden. eRezepte laufen dann über die App der gematik oder falls die Versicherung selbst etwas entwickelt hat dann über diese.
Die Abfrage der KVNR jetzt dient wohl dazu, jetzt schonmal alles einpflegen zu können und nicht erst an einem etwaigen verpflichtenden Stichtag dann unter der Last zu Kollabieren.
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Verstehe ich richtig, dass die KVNR nur die Basis-Nummer ist und die Gesundheitskarte ein Service?
D. h. nur weil man eine KVNR beantragt bedeutet dies nicht, dass man zwingend die eGesundheitskarte nehmen muss?