Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: StadtPatrick am 09.12.2024 17:12
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Hallo zusammen,
wir haben hier die übliche Diskussion wann die Rufbreitschaft für den Winterdienst ausgesetzt werden darf.Im Oktober wird ein Zeitplan erstellt, der festlegt, welche Personen in den einzelnen Wochen zur Rufbereitschaft eingeteilt sind. Nun kann es vorkommen das am Donnerstagvormittag am schwarzen Brett mitgeteilt wird, das die Rufbereitschaft "Winterdienst" wegen gutem Wetter ausgesetzt wird. Am Dienstag wird diese wieder eingesetzt da am Mittwoch mit Schnee zu rechnen ist. Welche Zeiträume müssen da eigentlich eingehalten werden.
Schließlich habe ich ja meine Termine extra wegen dieser Woche verschoben.
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Wo ist das Problem? Für den Winterdienst ist doch der Zusammenhang mit Wettervorhersagen offensichtlich?
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Du weist doch, wann du dran bist. Dementsprechend musst du damit rechnen, dass Bereitschaft ausgerufen werden kann.
Wie bei uns... jedes Jahr die selben Diskussionen und Debatten.
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Du weist doch, wann du dran bist. Dementsprechend musst du damit rechnen, dass Bereitschaft ausgerufen werden kann.
Hier geht es eher darum, dass die Rufbereitschaft durchgehend angeordnet wurde und nun bei "schönem" Wetter kurzfristig ausgesetzt und bei Wetterumschwung wieder eingesetzt wird. So spart man sich kommunenseitig ein paar Zuschläge für die Rufbereitschaft.
Wir schauen täglich nach der Prognose und ordnen entsprechend der Vorhersage für die kommende Nacht an. Läuft top mit allen Beteiligten 👍
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Erst mal Danke für die Antworten,
für mein Verständnis, wenn ich einen Plan für Rufbereitschaft habe, muss ich mir diese Wochen freihalten.
Das bedeutet keine größeren Aktivitäten.
Nun wird z.b. am Donnerstag festgelegt, das am Wochenende keine Rufbereitschaft ist. (natürlich auch kein Geld).
Die Planung für das WE ist bereits gelaufen. Deshalb würde ich gerne erfahren, wie viele Tage vorher ihr informiert werdet, dass es keine Rufbereitschaft gibt.
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Soweit mir bekannt ist, soll (im Allgemeinen) ein Dienstplan eine Woche im Voraus vorliegen.
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Ich glaube die Faustregel lautet, Dauer des Plans durch 2 ist die Vorankündigungszeit, die noch verträglich ist.
Wenn ein Plan für eine Woche gemacht wird, dann muss er 3-4 Tage vorher feststehen.
Wenn er für einen Monat gemacht wird ~2 Wochen
In diesem Fall: Wenn am Donnerstag gesagt wird, dass ab Montag kein Rufbereitschaft ist, dann ist es ok.
Ab am Dienstag sagen, Morgen hast du Rufbereitschaft dürfte nicht ok sein.
Außer wenn es im AV oder DV so vereinbart wurde.
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Gibt es dazu irgendwo etwas schriftliches ?
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Gibt es dazu irgendwo etwas schriftliches ?
Urteile habe ich nicht an der Hand.
diese Faustregel hab ich mal vor Jahren er"googled"
Edit:
Arbeitsgericht Berlin hier als wegweisend (Urteil vom 5. Oktober 2012, Az. 28 Ca 10243/12)
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War quatsch, vergesst es
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Ich glaube die Faustregel lautet, Dauer des Plans durch 2 ist die Vorankündigungszeit, die noch verträglich ist.
Wenn ein Plan für eine Woche gemacht wird, dann muss er 3-4 Tage vorher feststehen.
Wenn er für einen Monat gemacht wird ~2 Wochen
In diesem Fall: Wenn am Donnerstag gesagt wird, dass ab Montag kein Rufbereitschaft ist, dann ist es ok.
Ab am Dienstag sagen, Morgen hast du Rufbereitschaft dürfte nicht ok sein.
Außer wenn es im AV oder DV so vereinbart wurde.
Macht es nicht auch einen Unterschied (für mein Gefühl wäre es zumindest so), ob man kurzfristig eine Rufbereitschaft absagt (=hey, ich kann doch was anderes tun) also sie kurzfristig anzuorden (=doof, ich muss Pläne absagen)?
Und im konkreten Fall kann man doch auch in die Wettervorhersage schauen und damit selbst etwas planen (auch wenn es dann nur um Erfahrungswerte und Wahrscheinlichkeit geht und keine Garantie, dass die Bereitschaft tatsächlich abgesagt wird).
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Ich glaube die Faustregel lautet, Dauer des Plans durch 2 ist die Vorankündigungszeit, die noch verträglich ist.
Wenn ein Plan für eine Woche gemacht wird, dann muss er 3-4 Tage vorher feststehen.
Wenn er für einen Monat gemacht wird ~2 Wochen
In diesem Fall: Wenn am Donnerstag gesagt wird, dass ab Montag kein Rufbereitschaft ist, dann ist es ok.
Ab am Dienstag sagen, Morgen hast du Rufbereitschaft dürfte nicht ok sein.
Außer wenn es im AV oder DV so vereinbart wurde.
Macht es nicht auch einen Unterschied (für mein Gefühl wäre es zumindest so), ob man kurzfristig eine Rufbereitschaft absagt (=hey, ich kann doch was anderes tun)
und bekomme weniger Geld in diesem Monat!
also sie kurzfristig anzuorden (=doof, ich muss Pläne absagen)?
nö musste nicht, aber kannst du gerne
Und im konkreten Fall kann man doch auch in die Wettervorhersage schauen und damit selbst etwas planen (auch wenn es dann nur um Erfahrungswerte und Wahrscheinlichkeit geht und keine Garantie, dass die Bereitschaft tatsächlich abgesagt wird).
Klar, kannst du auch während der Rufbereitschaft ins Kino/Theater/Stadion ... gehen und gehst das Risiko ein abzubrechen.
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Erst mal Danke für die Antworten,
für mein Verständnis, wenn ich einen Plan für Rufbereitschaft habe, muss ich mir diese Wochen freihalten.
Das bedeutet keine größeren Aktivitäten.
Nun wird z.b. am Donnerstag festgelegt, das am Wochenende keine Rufbereitschaft ist. (natürlich auch kein Geld).
Die Planung für das WE ist bereits gelaufen. Deshalb würde ich gerne erfahren, wie viele Tage vorher ihr informiert werdet, dass es keine Rufbereitschaft gibt.
Aus unserer DV:
Die Anordnung der Rufbereitschaft erfolgt nach dem Rufbereitschaftsplan-Winterdienst. Sie erfolgt, sofern die Wetterprognose und eigene Erfahrungen und Erkenntnisse es zulassen, in der Regel zwei Tage, bzw. spätestens 24 Stunden im Voraus.
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Erst mal Danke für die Antworten,
für mein Verständnis, wenn ich einen Plan für Rufbereitschaft habe, muss ich mir diese Wochen freihalten.
Das bedeutet keine größeren Aktivitäten.
Nun wird z.b. am Donnerstag festgelegt, das am Wochenende keine Rufbereitschaft ist. (natürlich auch kein Geld).
Die Planung für das WE ist bereits gelaufen. Deshalb würde ich gerne erfahren, wie viele Tage vorher ihr informiert werdet, dass es keine Rufbereitschaft gibt.
Aus unserer DV:
Die Anordnung der Rufbereitschaft erfolgt nach dem Rufbereitschaftsplan-Winterdienst. Sie erfolgt, sofern die Wetterprognose und eigene Erfahrungen und Erkenntnisse es zulassen, in der Regel zwei Tage, bzw. spätestens 24 Stunden im Voraus.
Der PR, der das unterschrieben hat, der hat halt gepennt.
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Du weist doch, wann du dran bist. Dementsprechend musst du damit rechnen, dass Bereitschaft ausgerufen werden kann.
Hier geht es eher darum, dass die Rufbereitschaft durchgehend angeordnet wurde und nun bei "schönem" Wetter kurzfristig ausgesetzt und bei Wetterumschwung wieder eingesetzt wird. So spart man sich kommunenseitig ein paar Zuschläge für die Rufbereitschaft.
Wir schauen täglich nach der Prognose und ordnen entsprechend der Vorhersage für die kommende Nacht an. Läuft top mit allen Beteiligten 👍
durchgehende Bereitschaft? okay...
Bei uns ist nur Bereitschaft, wenn diese - wie heute für morgen - ausgerufen wird.
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durchgehende Bereitschaft? okay...
Ist in größeren Kommunen/Städten durchaus Usus, dass von "O bis O" durchgehend Bereitschaft angeordnet ist. Geht natürlich nur bei entsprechender Personaldecke im Wechsel...
Bei uns ist nur Bereitschaft, wenn diese - wie heute für morgen - ausgerufen wird.
So wie bei uns 👍
Aber auch hier braucht es entsprechendes Personal, das diese Vorgehensweise so auch mitmacht...
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Mal wieder Danke an alle,
eigentlich sind das hier alles Meinungen und leider keine verwertbaren Regelungen. Ich habe mir erhofft, dass es irgendwo geschrieben steht, wie so etwas zu Händeln ist. Mir ist klar, dass es persönliche Meinungen gibt. Es kann doch eigentlich nicht sein, dass ich mich einschränke (und dafür auch bezahlt werde) und zwei Tage vor Wochenende wird es hinfällig und damit auch das Geld. Gibt es da wirklich nichts Schriftliches, wo klar geregelt ist, wie viele Tage vorher ausgesetzt und wie vieler Tag vorher wieder eingesetzt wird.
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Mal wieder Danke an alle,
eigentlich sind das hier alles Meinungen und leider keine verwertbaren Regelungen. Ich habe mir erhofft, dass es irgendwo geschrieben steht, wie so etwas zu Händeln ist. Mir ist klar, dass es persönliche Meinungen gibt. Es kann doch eigentlich nicht sein, dass ich mich einschränke (und dafür auch bezahlt werde) und zwei Tage vor Wochenende wird es hinfällig und damit auch das Geld. Gibt es da wirklich nichts Schriftliches, wo klar geregelt ist, wie viele Tage vorher ausgesetzt und wie vieler Tag vorher wieder eingesetzt wird.
0. NEIN, es gibt kein Gesetz zur Regelung der Vorankündigungszeiten von Dienstplänen.
1. eine bestehende DV ist keine Meinung, sondern eine Vereinbarung des AN mit dem AG
2. Ein Urteil ist auch keine Meinung, sondern etwas Konkretes daran könnte man sich lang hangeln.
1. Hat der Arbeitgeber sein Recht auf Konkretisierung der zeitlichen Lage des Arbeitseinsatzes eines Teilzeitbeschäftigten (§ 106 Satz 1 GewO) per Dienstplan ausgeübt (hier: Einteilung zum Spätdienst), so kann er von seiner diesbezüglichen Leistungsbestimmung nicht ohne Rücksicht auf dessen Belange wieder einseitig abrücken (hier: Schichttausch zum Frühdienst). Er hat dem Adressaten gegenüber insbesondere eine den Umständen nach angemessene Ankündigungsfrist einzuhalten.
2. Für die Bemessung dieser Frist kann im Grundsatz auf die Regelung des § 12 Abs. 2 TzBfG (vier Tage im voraus) zurückgegriffen werden. Ist der Adressat hiernach nicht verpflichtet, der geänderten Anordnung des Arbeitgebers Folge zu leisten, so kann dieser die Weigerung auch dann nicht mit fristloser Kündigung beantworten, wenn der Adressat ihm bei Aufrechterhaltung des Änderungswunschs die "Krankschreibung" in Aussicht gestellt hat.
3. Was noch nicht erwähnt wurde: Es kann sein, dass eine solche Festlegung oder Änderung Mitbestimmungspflichtig ist (kommt auf den PersVG an: in Niedersachsen dürfte es nach §66 ein Mitbestimmungsbestandteil sein.)
4. Selber googlen hilft
FAZIT: Es ist die Rechtsmeinung der Gerichte, dass 4 Tage Vorankündigung eingehalten werden muss
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https://pdf.komba.de/1726467922_PR-BR-Info_8_2024_Mitbestimmung_Dienstplaene.pdf
https://oeffentliche-private-dienste.verdi.de/mein-arbeitsplatz/gruenflaeche/++co++d47c1c4a-4d93-11ed-bb17-001a4a160100
https://gemeinden-hessen.verdi.de/++file++56275910aa698e7a5e000b59/download/Rufbereitschaft%20und%20Winterdienst_kompakt_Okt2015.pdf