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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Miri38 am 11.12.2024 19:32

Titel: Nach Wechsel im ÖD nochmal alles von vorne
Beitrag von: Miri38 am 11.12.2024 19:32
Hallo,

ich habe in der einen Abteilung im ÖD gekündigt und habe eine Zusage in einem anderen Bezirk, auch im ÖD, bekommen, aber innerhalb der gleichen Stadt, für einen Job 2 Monate befristet.

Ich dachte die wollten meine Personalakte anfordern, nun soll ich aber alles nochmal ausfüllen und abgeben, über 30 Seiten, Urkunden, Abschlüsse, und und und..

Ein riesen Packen Papier.

Ich dachte, die nehmen die Personalakte dafür, da ist ja alles schon drin, erst vor 1 Jahr angelegt und wegen 2 Monaten so einen Aufwand..

Ist dass normal so?

Titel: Antw:Nach Wechsel im ÖD nochmal alles von vorne
Beitrag von: KlammeKassen am 11.12.2024 19:41
Anderer Bezirk = Andere Behörde?
Dann mutmaßlich auch anderer Arbeitgeber.....

Dann würde sich der ehemalige Arbeitgeber auch strafbar machen, wenn er die Sachen einfach rübergibt.

Falls es der gleiche Arbeitgeber ist, würde ich anrufen und fragen, warum sie nicht in die Personalakte gucken. Die Daten liegen der Personalabteilung dann ja schon vor
Titel: Antw:Nach Wechsel im ÖD nochmal alles von vorne
Beitrag von: Miri38 am 11.12.2024 19:43
Ja, anderer Bezirk, andere Behörde..und dann noch alles vorbehaltlich..jedes 2. Wort, es ist noch kein Arbeitsvertrag, keine feste Zusage..

Da lasse ich dass eben, schade..
Titel: Antw:Nach Wechsel im ÖD nochmal alles von vorne
Beitrag von: Miri38 am 11.12.2024 20:25
Und die wollen sogar alte Arbeitsverträge, wo ich schon überall tätig war..
Das ist doch eigentlich gar nicht zulässig, Arbeitsverträge vorzulegen..ist dass nicht eine Datenschutzverletzung der ehemaligen Firma, wenn ich das vorlegen würde?
Titel: Antw:Nach Wechsel im ÖD nochmal alles von vorne
Beitrag von: UNameIT am 11.12.2024 23:13
Und die wollen sogar alte Arbeitsverträge, wo ich schon überall tätig war..
Das ist doch eigentlich gar nicht zulässig, Arbeitsverträge vorzulegen..ist dass nicht eine Datenschutzverletzung der ehemaligen Firma, wenn ich das vorlegen würde?

Alte Arbeitsverträge sind schwierig, er darf eigentlich nur die Zeugnisse einsehen.

Ansonsten wechselst du halt den Arbeitgeber, daher ist es selbstverständlich das er nicht die Personalakte hat. Ist bei jedem anderen Arbeitgeber auch so, das manche Dinge neu ausgefühlt werden müssen. Obwohl 40Seiten schon echt übertrieben ist.
Titel: Antw:Nach Wechsel im ÖD nochmal alles von vorne
Beitrag von: Miri38 am 11.12.2024 23:33
Genau, wegen 2 Monaten so einen Aufwand..schade, hatte mich so sehr gefreut..
Titel: Antw:Nach Wechsel im ÖD nochmal alles von vorne
Beitrag von: MoinMoin am 12.12.2024 07:25
Und die wollen sogar alte Arbeitsverträge, wo ich schon überall tätig war..
Das ist doch eigentlich gar nicht zulässig, Arbeitsverträge vorzulegen..ist dass nicht eine Datenschutzverletzung der ehemaligen Firma, wenn ich das vorlegen würde?
Also wenn du Zeiten angerechnet haben willst, dann bringst du sie bei, ansonsten zählen diese Zeiten halt nicht.

Ich musste auch mein Dutzend ZeitAvs meiner WiMi Karriere beipuhlen, damit die die Zeiten eintragen können und ich mein Dienstjubel korrekt berechnet bekomme, kannst aber natürlich drauf verzichten
Titel: Antw:Nach Wechsel im ÖD nochmal alles von vorne
Beitrag von: Valdin am 12.12.2024 21:51
Oje und das alles für eine Anstellung für 2 Monate absolut übertrieben. Also ich persönlich hatte nie solche Probleme, Gott sei Dank. Selbst wenn die Stelle höher dotiert war.. Ich habe immer meine Zeiten mitgenommen, irrelevant, ob ich mal zwischenzeitlich mal arbeitslos war. (Angefangen und 2/3 der Abteilung hatte gekündigt … hatte mit einer anderen Kollegin angefangen und ich hatte zwei Wochen länger da ausgehalten als meine damalige Kollegin (*grins*) also ich hab da meist nur zwei Gehaltsabrechnungen eingereicht, die leicht geschwärzt waren, eine mit der vorherigen Stufe (Stufenlaufzeit) und eine mit der neuen und fertig. Wenn ein AG so herumknausert, gibt noch genügend andere Arbeitgeber, bist ja kein Sklave oder Bittsteller … hört sich ja fast an wie eine Stelle beim Verfassungsschutz, wobei 2 Monate Befristung dort heftig wären.
Titel: Antw:Nach Wechsel im ÖD nochmal alles von vorne
Beitrag von: Miri38 am 13.12.2024 08:13
Es ist eine Stelle im Wahlamt, also nur für die Wahlen..voll übertrieben..Ich dachte, es gibt einen einfachen Arbeitsvertrag, vielleicht ein paar Unterlagen einreichen, fertig..Aber ja, ich dachte auch, ich will ja nicht beim Bundeskanzler anfangen  :D Schade, hat mich sehr enttäuscht..
Titel: Antw:Nach Wechsel im ÖD nochmal alles von vorne
Beitrag von: Garfield73 am 13.12.2024 09:23
Wenn ihr das schon für übertrieben haltet, dann solltet ihr nicht auf die Idee kommen in Bayern nach der Pensionierung als Finanzbeamter noch auf Minijobbasis z. B. bei der Grundsteuer aushelfen zu wollen.
Da müssen die gleichen Unterlagen eingereicht werden, wie von allen anderen Bewerbern auch.
Inklusive Führungszeugnis  :o
Titel: Antw:Nach Wechsel im ÖD nochmal alles von vorne
Beitrag von: Thomber am 13.12.2024 10:26
Für 2 Monate würde ich einen Studenten nehmen.  Das ist sehr personaltechnisch einfach und auch ohne vorhandene Stelle zu finanzieren.

Bezirk.....  Die Geschichte riecht nach Berlin.   Wäre kein Wunder...



Titel: Antw:Nach Wechsel im ÖD nochmal alles von vorne
Beitrag von: Miri38 am 13.12.2024 11:28
Wenn ihr das schon für übertrieben haltet, dann solltet ihr nicht auf die Idee kommen in Bayern nach der Pensionierung als Finanzbeamter noch auf Minijobbasis z. B. bei der Grundsteuer aushelfen zu wollen.
Da müssen die gleichen Unterlagen eingereicht werden, wie von allen anderen Bewerbern auch.
Inklusive Führungszeugnis  :o
Dass ist ja heftig, bin ja gespannt, ob da Leute mitmachen wegen 2 Monaten diesen ganzen Aufwand..wegen Wahlbescheinigungen eintüten und zukleben..aber jammern, wir haben kein Personal..die  stehen sich manchmal selbst im Weg..
Titel: Antw:Nach Wechsel im ÖD nochmal alles von vorne
Beitrag von: fair am 14.12.2024 14:47
Ist der Arbeitgeber das Bundesland? Und das gleiche Bundesland in beiden Fällen? Dann wäre doch auch eine Versetzung möglich gewesen?
Titel: Antw:Nach Wechsel im ÖD nochmal alles von vorne
Beitrag von: Miri38 am 14.12.2024 16:46
Versetzung ging nicht, weil ich hatte gekündigt und dann kam die Stelle erst heraus, da war dass mit den Wahlen noch nicht entschieden..