Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: Pina am 11.12.2024 21:24
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Guten Abend
Ist eine Verbeamtung mit 40 und EG 11 noch lohnenswert? Müsste man zwingend bei Besoldungsgruppe A9 starten?/
Ja, es gibt schon einige solcher ähnlichen Threads, beim Querlesen ist mir aber diese Fragestellung noch nicht aufgefallen.
Deshalb Danke schon einmal für eure hilfreichen Antworten.
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Kommt auf den Einzelfall an
nein
Lies etwas genauer, die möglichen Einzelfälle und Start-Besoldungsgruppen wurden episch durchdiskutiert
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Guten Abend
Ist eine Verbeamtung mit 40 und EG 11 noch lohnenswert? Müsste man zwingend bei Besoldungsgruppe A9 starten?/
Ja, es gibt schon einige solcher ähnlichen Threads, beim Querlesen ist mir aber diese Fragestellung noch nicht aufgefallen.
Deshalb Danke schon einmal für eure hilfreichen Antworten.
Die Eingangsämter sind in § 24 LBesG geregelt. In der Verwaltung wäre dies tatsächlich A9. Ob sich das lohnt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Bei Einzelfallbetrachtungen unterstützt die zuständige Personalstelle sicherlich gerne.
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Ich fange mal bei der grundsätzlichen Frage an: würde eine Verbeamtungim gD überhaupt möglich sein mit Fachabitur, Fachwirtausbildung, Berufserfahrung aber ohne mindestens Fachhochschulabschluss?
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grundsätzlich nein
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grundsätzlich nein
Danke, das habe ich zwar aus §8 Absatz 1 Mr. 2 LBG NRW herausgelesen, aber es hätte sein könne, das an anderer Stelle konkretisiert wird.
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grundsätzlich nein
Wobei "grundsätzlich" nicht ausschließlich ist.
Grundsätzlich impliziert Ausnahmen.
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Ich fange mal bei der grundsätzlichen Frage an: würde eine Verbeamtungim gD überhaupt möglich sein mit Fachabitur, Fachwirtausbildung, Berufserfahrung aber ohne mindestens Fachhochschulabschluss?
Ich kann Organisator nur beipflichten. Aktuell scheidet eine Verbeamtung grundsätzlich aus. Grundlage wäre § 16 LVO, der auf die Laufbahn besonderer Fachrichtung verweist. Eine Verbeamtung in Laufbahngruppe 2 ist nur mit Studium möglich (siehe Anlage 2 zu § 16 LVO). Hinzu kommt, dass vom Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Rechtsverordnung nach § 7 Absatz 2, die den Erwerb der Befähigung durch einen Vorbereitungsdienst vorschreibt,
die Einstellung solcher Bewerberinnen und Bewerber in die entsprechende Laufbahn mit Vorbereitungsdienst nicht mehr zulässig, die ihre Befähigung nach den Vorschriften über Beamtinnen oder Beamte besonderer Fachrichtung erworben haben oder anders, dem Regellaufbahnbewerber gebührt der Vorrang. Ein Fachwirt, egal welcher Fachrichtung, ist kein Studium.
Ob eine Verbeamtung mit dem angekündigten neuen Laufbahnrecht möglich ist, wird sich in Zukunft zeigen.
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Danke für die Einschätzung und Auslegung.
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grundsätzlich nein
Wobei "grundsätzlich" nicht ausschließlich ist.
Grundsätzlich impliziert Ausnahmen.
Wie es im Recht so häufig der Fall ist. Es kann auch - zumindest beim Bund - Verbeamtungen ohne die vorgeschriebene Bildungsvoraussetzung geben, allerdings dann mit zusätzlicher Verwaltungsprüfung vor einem Ausschuss. Solche Fälle sind aber extrem selten und nur in besonderen Einzelfällen möglich.
Daher zu deiner Frage - die Verbeamtung im gD ohne Bildungsvoraussetzung ist grundsätzlich unmöglich; in deinem Fall: unmöglich (da ich keine Besonderheiten sehe).