Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: tobsen89 am 12.12.2024 08:14

Titel: [RP] Beilhilfeanspruch Kind mit Einkommen
Beitrag von: tobsen89 am 12.12.2024 08:14

Eine Höchstgrenze oder was ist wenn das Kind jetzt ein hohes eiegnes Einkommen hat kann ich nicht finden.

Wäre aber dankbar wenn das jemand mit Ahnung bestätigt. Danke!
Titel: Antw:Beilhilfeanspruch Kind mit Einkommen
Beitrag von: Poincare am 12.12.2024 12:44
Zunächst: Ich habe noch nie das Wort "familienversicherungspflichtig" irgendwo gelesen. Entweder dein Freund hat das erfunden, oder es ist ein Missverständnis.

Beilihfeanspruch hängt in den meisten Ländern am Ende am Kindergeldanspruch. Kindergeldanspruch besteht auch bei Kindern, die 10k im Monat an der Börse machen, solange sie Minderjährig sind, oder bis 25 wenn das Kind noch in der Ausbildung ist.

Worst case in eurem Fall ist vermutlich nur, dass ihr die volle Privatversicherung bezahlen müsst, wenn der Beihilfeanspruch entfällt. Wenn das Kind nicht über die Öffnungsaktion rein gekommen ist, sollte euch das nicht arm machen.
Titel: Antw:Beilhilfeanspruch Kind mit Einkommen
Beitrag von: tobsen89 am 12.12.2024 16:34
danke für deine Antwort. also sollte nichts passieren.

Arm würde uns es nicht machen den Beitrag voll zu zahlen aber dann würde die investition in die freiflähen PV keinen sinn machen. und will es nicht im nachgang bereuen. danke