Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Frank777 am 12.12.2024 17:58
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Guten Abend,
kann ein Beamter auf Lebenszeit, dessen Beamtenverhältnis bei Bundesbehörde X gem. Paragraph 11a BBG ruht, befördert werden, sofern dieser zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung alle Beförderungsvoraussetzungen der Behörde X erfüllt, d.h. dort eine Regelbeurteilung mit der entsprechenden Beurteilungsnote vorliegt?
Vielen Dank im Voraus!