Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Freddy24 am 13.12.2024 01:19

Titel: [Allg] Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
Beitrag von: Freddy24 am 13.12.2024 01:19
Ich wundere mich, warum bisher keine Rechtsanwaltskanzlei auf die Idee gekommen ist, den Bereich Besoldungsrecht für Beamte und Richter im grossen Stil professionell zu bearbeiten. Wäre ich ein junger fähiger Rechtsanwalt, digital native und KI-aufgeschlossen, wäre es mir ein leichtes, binnen weniger Jahre Multimillionär zu werden. Es geht um Massenverfahren, die mit KI-Unterstützung nur einen beschränkten Aufwand erfordern. Die Erfolgsaussichten sind angesichts des bundesweit konzertierten Verfassungsbruchs bei der amtsangemessen Besoldung hervorragend. Das Geld liegt hier auf der Strasse. Greift zu! Es geht um zigtausende Verfahren, die auf Euch warten.
Titel: Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 13.12.2024 07:00
Auch mit KI wird es keine Urteile vor 2064 geben. Da leben die Anwälte schon gar nicht mehr.
Titel: Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
Beitrag von: Ozymandias am 13.12.2024 07:30
Der Streitwert ist halt sehr miserabel und danach bemisst sich das Honoar, außerdem so gut für alle Besoldungsgruppen, Stufen, Kinderanzahl, Partnereinkommen, Bundesländer, etc. alles durchzurechnen sind die KIs halt noch nicht.

Außerdem ruhen viele Widersprüche. Beamte waren in der Vergangenheit auch nicht sehr klagewillig.
Titel: Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
Beitrag von: PolareuD am 13.12.2024 13:25
Da in der Regel ein Streitwert von 5000€ angenommen wird, kann die Kanzlei für das außergerichtliche und gerichtliche Verfahren max. 1300€ nach RVG (1. Instanz) abrechnen. In Anbetracht des Aufwanden für die Erstellung der Klageschrift ist das für nicht wenige Kanzleien ein zu geringer Betrag. Nicht wenige Kanzleien bestehen daher auf eine Honorarvereinbarung, die für den Kläger mit höheren Kosten verbunden ist.

Nach meinen Recherchen rufen die Kanzleien Kostensätze von ca. 300€/Stunde auf, so dass ein Anwalt ca. 4-5 Stunden abrechnen kann nach RVG.
Titel: Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
Beitrag von: foo am 13.12.2024 14:20
Ich frage mich eher warum noch kein Rechtsdienstleister bzw. -finanzierer auf die Idee gekommen ist, die Anwaltshonorare gegen eine prozentuale Erfolgsbeteiligung zu übernehmen (ähnlich wie bei z. B. Flugverspätungen).
Titel: Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
Beitrag von: PolareuD am 13.12.2024 14:31
Die Antwort erscheint ganz einfach: Niemand weiss wie eine amtsangemessene Alimentation auszusehen hat. In der Folge kann auch keine konkrtete Nachzahlungshöhe abgeleitet werden. Ohne diese wird sich vermutlich kein Prozessfinanzier auf das Risiko einlassen.
Titel: Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 13.12.2024 15:43
Leider kann man auch nicht auf die Schnelle per IFG beim BVerfg eine Übersicht der Kanzleien und Anwälte der bisher aufgelaufenen Vorlagen anfordern. Das Gericht möchte Geld sehen, wenn sie die Mehrarbeit machen sollen jeweils die Erlaubnis der Weitergabe an den Fragesteller bei den Prozessbevollmächtigten zu erfragen.

Aber vielleicht kann man erst mal erfragen ob hinter den zwei bis dreistelligen Vorlagen entsprechend so viele unterschiedliche Prozessbevollmächtigte stehen, oder ob es nicht mal eine Handvoll sind. Dann müsste das BVerfG eigentlich nicht teuer bezahlt werden.

Titel: Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
Beitrag von: Freddy24 am 15.12.2024 01:00
1. Der finanzielle Anreiz für Anwälte  ergibt sich nicht durch die 1000 bis 1500 € Anwaltsgebühren je Instanz, sondern aus der grossen Anzahl der Fälle, die gleichgelagert sind und daher mit einer einheitlichen Klageschrift etc. bearbeitet werden können.
2. Auch der Ankauf von Besoldungsforderungen durch Rechtsdienstleister wäre aufgrund der Masse der Verfahren, die jedes Jahr neu entstehen, da ein Ende des konzertierten Verfassungsbruches bei der Besoldung nicht zu erwarten ist, lukrativ. Auch wenn die verfassungsgemässe Höhe der Besoldung nicht genau zu bemessen ist, lässt sie sich schätzen und ein prozentualer Betrag als Kaufpreis vereinbaren.
3. Auch die Realisierung der Besoldungsansprüche muss keineswegs in weiter Ferne liegen, wenn man das Verfahrensrecht zur Beschleunigung der Verfahren konsequent anwendet. Jedes Jahr ist ein Antrag auf Festsetzung einer verfassungsgemässe Besoldung zu stellen, kein Ruhen des Verfahrens akzeptieren, nach 3 Monaten Untätigkeit der Besoldungsbehörde folgt die Untätigkeitsklage. Vor dem Verwaltungsgericht ebenfalls kein Ruhen des Verfahrens oder Musterverfahren akzeptieren und baldmöglichst eine Rüge wegen Verfahrensverzögerung erheben. Dasselbe in den nächste Instanzen. Der Justiz kann man Beine machen, man muss es nur wollen.
Titel: Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
Beitrag von: Gruenhorn am 15.12.2024 03:10
Ja, theoretisch wäre da etwas zu holen. Ich habe tatsächlich einige Anbieter von Rechtsschutz Dienstleistern angeschrieben und an telefoniert. Da gab es nie eine Rückmeldung. Das Problem ist aus meiner Sicht ja, dass es eben keinen einklagbaren Wert gibt. Es kann ja nur auf Feststellung der Verfassungswidrigjeit geklagt werden. Daraus ergibt sich aber keine Nachzahlung sondern lediglich die Pflicht ein verfassungsgemäßes Gesetz zu verabschieden. Es scheint mir einigermaßen schwer hier eine sinnvolle Vergütungsvereinbarung abzuschließen.
Titel: Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
Beitrag von: Freddy24 am 15.12.2024 21:58
Die Höhe einer Nachzahlung bei verfassungskonformer neuer Besoldungsgesetzgebung ist in der Tat schwer zu bemessen. Anhaltspunkte für die Höhe der Unteralimentation kann man sicher in höchstrichterlichen Verfahren finden, in denen eine verfassungswidrige Unteralimentation festgestellt wurde und die zu Vorlagen beim BVerfG geführt haben. In SH ist die restliche Streichung des Weihnachtsgeldes von einem halben Monatsgehalt im Jahr 2007 der Anlass für viele Besoldungsklagen. Der Weihnachtsgeldrechner auf der Seite www.dbb-sh.de berechnet in wenigen Schritten die Summe der bisherigen Kürzung der Besoldung. Bei mir mit R1 sind das bis dato 50 000 €.
Leider gibt es viele Kollegen, die sich mit Besoldungsfragen nicht beschäftigen wollen. Das hat unterschiedliche Gründe. Eine nicht unerhebliche Zahl ist wohl mit der Besoldung zufrieden, da die Eltern noch weniger verdienen bzw. verdient haben. Einige hoffen wohl, eine Beförderung werde es schon richten. Sicher haben einige auch einen gut verdienenden Partner bzw. eine solche Partnerin. Ich kann mich immer nur wieder wundern, warum halbwegs qualifizierte Leute Richter werden.
Titel: Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
Beitrag von: HochlebederVorgang am 16.12.2024 08:45
Das hat unterschiedliche Gründe. Eine nicht unerhebliche Zahl ist wohl mit der Besoldung zufrieden, da die Eltern noch weniger verdienen bzw. verdient haben. Einige hoffen wohl, eine Beförderung werde es schon richten. Sicher haben einige auch einen gut verdienenden Partner bzw. eine solche Partnerin. Ich kann mich immer nur wieder wundern, warum halbwegs qualifizierte Leute Richter werden.

Dazu habe ich letztens einen interessanten Beitrag gelesen, ich meine in der LTO. Tatsächlich generiert der Staat über diese Schiene immer noch Personal, vor allem auch im höheren Dienst und bei den Richtern/Staatsanwälten.
Übersetzt (man unterstelle mir bitte keine Arroganz): Im Kleinbürgertum werden diese Stellen immer noch als Aufstiegsmöglichkeit begriffen, da dort offensichtlich noch nicht angekommen ist, dass das mit diesen Stellen verbundene Prestige bereits seit Dekaden verblasst.

Insoweit kann ich mich deiner Ansicht nur anschließen Freddy. Leider sitzt man ab einer gewissen Mitgliedsdauer wegen PKV, Beihilfe, Nachversicherung/Altersgeld im goldenen Käfig. Das was man mehr verdienen könnte, würde zu einem großen Teil dort hineinfließen.

Titel: Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
Beitrag von: Freddy24 am 16.12.2024 22:53
Im Forumsbeitrag "Sollte man in Deutschlag Richter werden" ist die überwiegende Herkunft der Richterschaft aus kleinbürgerlichen Verhältnissen bereits als Grund für die Akzeptanz der erbärmlichen Besoldung genannt worden. Der Flugzeugeinwinker mit Hauptschulabschluss verdient mit Richtern auf Augenhöhe. Ebenso der Mitarbeiter im Kampfmittelräumdienst. Ein Richter erhält kein Weihnachtsgeld, der Truckfahrer von Taylor Swift 100 000 Dollar. Allen sei es gegönnt.
Titel: Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
Beitrag von: Freddy24 am 16.12.2024 22:54
Schreibfehler Deutschland
Titel: Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
Beitrag von: clarion am 16.12.2024 23:08
Der Kampfmittelräumdienst kriegt E5 plus einige Zulagen. Auf 100.000 kommen die wohl kaum. (Es gibt natürlich nicht nur E5.)
Titel: Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
Beitrag von: Freddy24 am 17.12.2024 01:00
Ich habe nicht behauptet, dass ein Kampfmittelräumer 100 000 Dollar verdient. Das ist das grosszügige Weihnachtsgeld von Taylor Swift für ihre Truckfahrer. Die damit zusammen mit dem übrigen Jahresgehalt weit mehr verdienen als deutsche Richter. Das gilt übrigens auch für Werksarbeiter bei Boeing in den USA. Zu der Aussage betreffend das Gehalt von Kampfmittelräumern: Clarion: Bitte schau Dir den Beitrag Was verdient Deutscland auf Youtube an. Dort benennt der Kampfmittelräumer Rother (ohne Abitur) sein monatliches  Bruttogehalt mit durchschnittlich 7200 €, also zT darüber. Das Richtergehalt (nach Abi, 10 Semester Jurastudium, 2 Jahren Referendariat, und Prädikatsexamina, zumindest noch in vielen Bundesländern) beträgt eingangs 5300 €.
Titel: Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
Beitrag von: HochlebederVorgang am 17.12.2024 09:32
Das Schlimmste ist, dass immer so getan wird, Deutschland ginge zugrunde, wenn man Richter/Staatsanwälte oder Beamte im h.D. vernünftig bezahlen würde. In Bezug auf viele Verwaltungseinheiten sind das vielleicht 1-2% aller Stellen.

Da kommen dann Finanzminister und sagen: Die oben haben ja "genug". (Ist ja bisschen mehr als der tatsächliche Bedarf).

Wenn es noch ein bisschen weiter so läuft, kann man selbst als Jurist ungefähr alles andere machen, Hauptsache nicht Beamter oder Richter.
Titel: Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
Beitrag von: Chris86 am 17.12.2024 21:03
Schreibfehler Deutschland 😉
Titel: Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
Beitrag von: AVP am 18.12.2024 12:14
Das Schlimmste ist, dass immer so getan wird, Deutschland ginge zugrunde, wenn man Richter/Staatsanwälte oder Beamte im h.D. vernünftig bezahlen würde. In Bezug auf viele Verwaltungseinheiten sind das vielleicht 1-2% aller Stellen.

Da kommen dann Finanzminister und sagen: Die oben haben ja "genug". (Ist ja bisschen mehr als der tatsächliche Bedarf).

Wenn es noch ein bisschen weiter so läuft, kann man selbst als Jurist ungefähr alles andere machen, Hauptsache nicht Beamter oder Richter.

Die häufigste in allen Haushaltsplänen zusammen ausgebrachte Planstelle ist A13 hD. Und zwar zu 95+% im Ressorts der Kultusministerien. Nämlich alle Lehrer. Daher ist ein Anheben der Besoldung im hD auch richtig teuer, denn 10%+ bei A 13 sind ~600€ je Planstelle, 10% in A6 sind eher ~350€.
Titel: Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
Beitrag von: HochlebederVorgang am 18.12.2024 14:18
Ich spreche ab A15.
Titel: Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
Beitrag von: HochlebederVorgang am 18.12.2024 14:19
Ich weiß auch nicht, ob bei A13 nicht die Furcht besteht, dass die Leute dann noch weniger arbeiten.
Titel: Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
Beitrag von: AVP am 18.12.2024 17:37
Ich spreche ab A15.

Ab A15 wird natürlich tatsächlich dünner, da kann man allerdings auch recht gut mit Stellenhebungen arbeiten wenn es Nachwuchsprobleme gibt, sind ja nicht so viele. Gerade in den Ministerien bei uns gibts mehr B2/3 Stellen als A15/16, so hat man das Problem dann gelöst
Titel: Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
Beitrag von: HochlebederVorgang am 18.12.2024 17:48
Ministerien, stimmt. Nur da werden gute Leute gebraucht und dort sitzen immer die Besten  ;D