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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Pendler1 am 15.12.2024 12:04

Titel: Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: Pendler1 am 15.12.2024 12:04
Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
BAV: Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Bin zufällig draufgestoßen, da ich Telefonnummern checken wollte

Aus BAV Startseite
Wichtige Information
1. Übergabe der Beihilfebearbeitung an die PBeaKK
Die Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten der Beschäftigten und Versorgungsempfänger/innen des Ressorts sowie ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen wird an die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) übertragen.

Postbeamtenkrankenkasse - Wikipedia
Die Postbeamtenkrankenkasse ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine Sozialeinrichtung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost. Sie bietet ihren Mitgliedern und mitversicherten Personen Leistungen in Krankheits-, Geburts- und …..


Und sonst:

Bewertungen der PBeaKK im Netz.sind unter aller Sau!
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: GeBeamter am 15.12.2024 13:00
Meine Beihilfe läuft seit mehreren Jahren über die Postbeamtenkrankenkasse. Bisher gab es nie Probleme und dazu gegenüber der Beihilfebearbeitung unmittelbar durch den Dienstherrn folgende Vorteile:
- Nutzung einer App
- Bearbeitung und Auszahlung innerhalb von idR 5-10 Werktagen
- Kenntnis der (geänderten) Rechtslage

Bei solchen Bewertungen muss man immer bedenken, dass unzufriedene Leute gerne Mal eher eine solche Bewertung hinterlassen. Ebenso ist die Postbeamtenkrankenkasse ja auch eine reguläre PKV. Das muss sich also nicht auf die Beihilfe im Auftrag des Bundes handeln. Vorteil auch: wenn man bei der PBeaKK selbst krankenversichert ist, braucht man Belege in der App nur ein Mal einreichen. Also keine Sorge.
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: Pendler1 am 15.12.2024 13:13
@GeBeamter

Danke für die Antwort.

Hoffentlich bleibt es so.

Bei der BAV hat es nach einigen Anläufen auch digital bestens geklappt.

Na ja, wenn etwas funktioniert, dann kann man ja aufhören und wechseln - nicht ich, die BAV.

Mich würde nur interessieren, warum jetzt im Hintergrund wieder mal Umstrukturierungen laufen. Geldmangel beim Bund?
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: Nautiker1970 am 15.12.2024 13:52
@GeBeamter

... Bei der BAV hat es nach einigen Anläufen auch digital bestens geklappt.

Na ja, wenn etwas funktioniert, dann kann man ja aufhören und wechseln - nicht ich, die BAV.

Mich würde nur interessieren, warum jetzt im Hintergrund wieder mal Umstrukturierungen laufen. Geldmangel beim Bund?

Grund für den Wechsel: Bei der BAV klappt es eben leider nicht für alle bestens. Bei meinen Kollegen und mir liegt die Bearbeitungszeit immer bei mindestens 9 Wochen, meist sogar deutlich darüber. Und bei der Anzahl meiner (erfolgreichen!) Widersprüche habe ich irgendwann aufgehört zu zählen...

Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: Daedalus am 15.12.2024 21:02
Ein weiterer Grund ist der Wechsel des Abrechnungssystems. Die Federführung hat hier das BVA. Das alte, auch vom BAV noch genutzte System wird nicht weiterentwickelt.

Das neue kann man nur zu Bedingungen des BVA nutzen.
Dazu ist das BMVDI und damit das BAV nicht bereit gewesen, weswegen man sich umgeschaut hat.

Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: Don Ursus am 24.01.2025 13:59
Hallo zusammen,

von dem Übergang der Zuständigkeit Beihilfe von der BAV an die PBeaKK zum 01.04.2025 habe ich heute zufällig erfahren. Ist dieser Übergang, von dem ja schon länger die Rede war, eigentlich schon im BGBl bekannt gegeben worden (§ 54 BBhV)?
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: Nautiker1970 am 24.01.2025 22:54
Hallo zusammen,

von dem Übergang der Zuständigkeit Beihilfe von der BAV an die PBeaKK zum 01.04.2025 habe ich heute zufällig erfahren. Ist dieser Übergang, von dem ja schon länger die Rede war, eigentlich schon im BGBl bekannt gegeben worden (§ 54 BBhV)?

Ich glaube nicht, dass zu dem Thema was im BGBl veröffentlicht werden wird. Warum auch. Jedenfalls aber hat das BMDV sein Haus und den Geschäftsbereich schon mal darüber informiert, dass laut Vertrag zwischen der PBeaKK und dem BMDV die Beihilfeanträge innerhalb von 10 Tagen bearbeitet werden müssen. Wenn das dann so kommt, wäre das jedenfalls schon mal ein deutlicher Gewinn gegenüber der Performance der BVA.
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: Umlauf am 25.01.2025 15:25
Die letzte Beihilfe im November wurde vom BVA innerhalb von 11 Tage erledigt.

Im Sommer waren es noch 6 Wochen. Beim BVA finden umfangreiche Umstellungen statt. Nach und nach wird jede Behörde umgestellt. 2026 sollen alle Behörden abgeschlossen sein.
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: Nautiker1970 am 25.01.2025 15:39
Die letzte Beihilfe im November wurde vom BVA innerhalb von 11 Tage erledigt.

Im Sommer waren es noch 6 Wochen. Beim BVA finden umfangreiche Umstellungen statt. Nach und nach wird jede Behörde umgestellt. 2026 sollen alle Behörden abgeschlossen sein.

Achtung, Du verwechselst - genau wie ich leider ab und an - die Behörden bzw. deren Kurzbezeichnungen BVA (Bundesverwaltungsamt, Oberbehörde im BMI) ) und BAV (Bundesanstalt für Verwaltungsdiemstleistungen, Dienstleister für BMDV und dessen Geschäftsbereich)
Bei mir (im nachgeordneten Bereich des BMDV tätig) dauert die Bearbeitung der Anträge seitens der BAV nach wie vor 11 Wochen und länger. Und es ist und bleibt Fakt, dass das BMDV und dessen nachgeordneter Bereich ab April einen neuen Beihilfedienstleister hat. Im Übrigen siehe hier:
https://www.bav.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Beihilfe/Merkblaetter/17012025_Infoschreiben_Beihilfebearbeitung.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: Umlauf am 25.01.2025 17:16
Nein, das tue ich nicht.
Ich bezog mit auf den letzen Absatz vom Nautiker.

Leider habe ich nicht zitiert. Dadurch ist meine Antwort tatsächlich missverständlich.
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: sailor am 26.01.2025 20:42
BVA und deren Beihilfe App, eine Geschichte für sich. Bearbeitungsdauer ist unterirdisch.
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: conny111 am 26.01.2025 21:14
Ich hänge mich mal hier dran. Ich habe im Dezember über die Beihilfe Bund-App Rechnungen eingereicht und bisher nichts gehört. Jetzt wollte ich gestern nochmal in die App gucken und komme da nicht mehr drauf. Es kommt jedes mal die Fehlermeldung, dass die App ein Update benötigt. Es existiert aber kein Update. Hat jemand dieselben Probleme?
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: sailor am 26.01.2025 22:07
Ich hänge mich mal hier dran. Ich habe im Dezember über die Beihilfe Bund-App Rechnungen eingereicht und bisher nichts gehört. Jetzt wollte ich gestern nochmal in die App gucken und komme da nicht mehr drauf. Es kommt jedes mal die Fehlermeldung, dass die App ein Update benötigt. Es existiert aber kein Update. Hat jemand dieselben Probleme?

Das Problem habe ich auch und wenn man im Play Store die Bewertungen ansieht gibt es etliche die das selbe Problem haben.
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: Curtis am 27.01.2025 09:04
Reiche meine Anträge weiterhin in Papierform via Dienstpost ein. Der Antrag ist ja mittlerweile auch nur noch 1 Seite lang.

Letzter Antrag von Anfang Dezember war nach 4 Wochen bearbeitet (inkl. Überweisung).
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: sailor am 27.01.2025 10:08
Nun funktioniert die Beihilfe APP wieder.
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: SGLBund am 19.02.2025 18:31
BVA und deren Beihilfe App, eine Geschichte für sich. Bearbeitungsdauer ist unterirdisch.

Ich warte heute noch auf die Erstattung meiner Rechnung die ich in der zweiten Januarwoche eingereicht habe.
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: mima1958 am 19.02.2025 18:46
Schreiben die selber: http://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/beihilfe_node.html

Hinweis
Aufgrund des aktuell sehr hohen Antragsaufkommens sowie einer Systemumstellung an einigen Standorten kann die Bearbeitungsdauer bei mehr als 4 Wochen liegen.

Sehen Sie bitte von Sachstandsanfragen ab.

Reichen Sie Ihre Dokumente in gut lesbarer Qualität ein.

Verzichten Sie unbedingt auf die doppelte Einreichung Ihrer Unterlagen, auch nicht auf verschiedenen Wegen (App und Papier).

Wir danken für Ihr Verständnis.
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: Nautiker1970 am 20.02.2025 08:20
Schreiben die selber: http://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/beihilfe_node.html

Hinweis
Aufgrund des aktuell sehr hohen Antragsaufkommens sowie einer Systemumstellung an einigen Standorten kann die Bearbeitungsdauer bei mehr als 4 Wochen liegen.

Sehen Sie bitte von Sachstandsanfragen ab.

Reichen Sie Ihre Dokumente in gut lesbarer Qualität ein.

Verzichten Sie unbedingt auf die doppelte Einreichung Ihrer Unterlagen, auch nicht auf verschiedenen Wegen (App und Papier).

Wir danken für Ihr Verständnis.

Wenn es bei der BAV (also dem anderen Beihilfe-"Dienstleister") in den vergangenen vier, fünf Jahren mal nur vier Wochen gedauert hat, habe ich das gefeiert. Von daher, schlimmer geht immer. Und ich bin wirklich gespannt, ob die PBeaKK, die dann also ab April für den Geschäftsbereich des BMDV die Beihilfe übernimmt, die vertragliche Vorgabe, innerhalb von zehn Tagen liefern zu müssen, einhalten wird.

Gerechterweise muss ich aber OT einräumen, dass die HUK auch nicht mehr so fix ist, wie ich es jahrelang gewohnt war. Deren Schnelligkeitsgarantie (also das "strafbewährte" Versprechen eine max. Bearbeitungsdauer von zwei Wochen) habe ich viele Jahre nie in Anspruch nehmen können dürfen/müssen. Nun könnte ich das andauernd (wenn es nicht so nervig wäre, wegen der 10 Euro dann jedes Mal die Hotline bemühen zu müssen und dort (was früher auch nicht so war) mindestens 10 Minuten in der Warteschleife geparkt zu werden).
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: amy1987 am 20.02.2025 13:14
Schreiben die selber: http://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/beihilfe_node.html

Hinweis
Aufgrund des aktuell sehr hohen Antragsaufkommens sowie einer Systemumstellung an einigen Standorten kann die Bearbeitungsdauer bei mehr als 4 Wochen liegen.

Sehen Sie bitte von Sachstandsanfragen ab.

Reichen Sie Ihre Dokumente in gut lesbarer Qualität ein.

Verzichten Sie unbedingt auf die doppelte Einreichung Ihrer Unterlagen, auch nicht auf verschiedenen Wegen (App und Papier).

Wir danken für Ihr Verständnis.

Wenn es bei der BAV (also dem anderen Beihilfe-"Dienstleister") in den vergangenen vier, fünf Jahren mal nur vier Wochen gedauert hat, habe ich das gefeiert. Von daher, schlimmer geht immer. Und ich bin wirklich gespannt, ob die PBeaKK, die dann also ab April für den Geschäftsbereich des BMDV die Beihilfe übernimmt, die vertragliche Vorgabe, innerhalb von zehn Tagen liefern zu müssen, einhalten wird.

Gerechterweise muss ich aber OT einräumen, dass die HUK auch nicht mehr so fix ist, wie ich es jahrelang gewohnt war. Deren Schnelligkeitsgarantie (also das "strafbewährte" Versprechen eine max. Bearbeitungsdauer von zwei Wochen) habe ich viele Jahre nie in Anspruch nehmen können dürfen/müssen. Nun könnte ich das andauernd (wenn es nicht so nervig wäre, wegen der 10 Euro dann jedes Mal die Hotline bemühen zu müssen und dort (was früher auch nicht so war) mindestens 10 Minuten in der Warteschleife geparkt zu werden).

Insidertip: Einfach mit der nächsten Einreichung einen handgeschriebenen Schriebs abfotografieren: "Bitte um Auszahlung des Schnelligkeitsgrantiebetrages für Leistungsabrechnungen vom xx.xx.xxxx und yy.yy.yyyy." Dauert 30 Sekunden und bringt mir jährlich um die 100€ ein.
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: Nautiker1970 am 20.02.2025 19:49

Insidertip: Einfach mit der nächsten Einreichung einen handgeschriebenen Schriebs abfotografieren: "Bitte um Auszahlung des Schnelligkeitsgrantiebetrages für Leistungsabrechnungen vom xx.xx.xxxx und yy.yy.yyyy." Dauert 30 Sekunden und bringt mir jährlich um die 100€ ein.

Super Tipp, vielen herzlichen Dank!
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: Pendler1 am 21.02.2025 10:14
"Schnelligkeitsgrantiebetrag" ??

Noch nie gehört, auch nicht bei BVA, BAV und der Postbeamtenkrankenkasse/Beihilfe gefunden.

Und was es noch so tolle Tipps gibt! Ich bin PKV/Beihilfe seit über 50 Jahren, also auf diesem Gebiet "geschult und gestählt".

Diese ganzen Tricks mit Rechnungsaufteilungen, Zahlungszielgesprächen, Kostenvoranschlägen, Arztgesprächen usw. habe ich mir schnell abgewöhnt, ist nur nervige Bürokratie.

Ich zahle Rechnungen gleich und reiche sie irgendwann gesammelt bei PKV u. Beihilfe ein, kommen schon mal ein paar tausend € zusammen. Und bin nie enttäuscht worden. Mal zahlt die Beihilfe alles, mal die PKV, manchmal zahlen sogar beide alles😁

Widerspruch bei der Beihilfe (BAV) musst ich tatsächlich nur einmal einreichen - da hat die Augenklinik einen groben Schnitzer gemacht, wurde von der Beihilfe dann anstandslos sofort bezahlt (die PKV hat ohne meckern gleich alles bezahlt).

Und Wartezeiten? Über 4 - 8 Wochen rege ich mich gar nicht mehr auf.😁

Hoffentlich läuft es bei der Postbeamtenkrankenkasse genauso!
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: Nautiker1970 am 21.02.2025 10:40
"Schnelligkeitsgrantiebetrag" ??

Noch nie gehört, auch nicht bei BVA, BAV und der Postbeamtenkrankenkasse/Beihilfe gefunden.

Und was es noch so tolle Tipps gibt! Ich bin PKV/Beihilfe seit über 50 Jahren, also auf diesem Gebiet "geschult und gestählt".

Diese ganzen Tricks mit Rechnungsaufteilungen, Zahlungszielgesprächen, Kostenvoranschlägen, Arztgesprächen usw. habe ich mir schnell abgewöhnt, ist nur nervige Bürokratie.

Ich zahle Rechnungen gleich und reiche sie irgendwann gesammelt bei PKV u. Beihilfe ein, kommen schon mal ein paar tausend € zusammen. Und bin nie enttäuscht worden. Mal zahlt die Beihilfe alles, mal die PKV, manchmal zahlen sogar beide alles😁

Widerspruch bei der Beihilfe (BAV) musst ich tatsächlich nur einmal einreichen - da hat die Augenklinik einen groben Schnitzer gemacht, wurde von der Beihilfe dann anstandslos sofort bezahlt (die PKV hat ohne meckern gleich alles bezahlt).

Und Wartezeiten? Über 4 - 8 Wochen rege ich mich gar nicht mehr auf.😁

Hoffentlich läuft es bei der Postbeamtenkrankenkasse genauso!

Die Schnelligkeitsgarantie hat nichts mit der Beihilfe oder deren Dienstleistern (BVA, BAV oder wie sie sonst noch heißen mögen) zu tun, sondern ist ein Versprechen der privaten Krankenversicherung HUK und besagt, dass man eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro bekommt, wenn die HUK einen Antrag nicht innerhalb von zwei Wochen (zzgl. etwaiger Feiertage) bearbeitet hat.
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: Pendler1 am 21.02.2025 15:08
@Nautiker1970

Ja, danke.

Da ich nicht bei der HUK versichert bin, musste mir das ja unbekannt sein.
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: Nautiker1970 am 17.03.2025 12:24

Insidertip: Einfach mit der nächsten Einreichung einen handgeschriebenen Schriebs abfotografieren: "Bitte um Auszahlung des Schnelligkeitsgrantiebetrages für Leistungsabrechnungen vom xx.xx.xxxx und yy.yy.yyyy." Dauert 30 Sekunden und bringt mir jährlich um die 100€ ein.

Nochmals vielen Dank für den Tipp. Ich habe mir zu dem Zweck nun ein Formblatt erstellt, in das ich nur noch die "xy-Daten" einsetzen muss. Das ausgefüllte Formular habe ich gemäß dem Hinweis meinen Rechnungsfotos in der App hinzugefügt. Und tatsächlich war bei der nachfolgenden Abrechnung mein Garantiebetrag aufgeführt.
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: Don Ursus am 24.03.2025 15:43
***error***
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: Don Ursus am 24.03.2025 15:48
Hallo zusammen,

von dem Übergang der Zuständigkeit Beihilfe von der BAV an die PBeaKK zum 01.04.2025 habe ich heute zufällig erfahren. Ist dieser Übergang, von dem ja schon länger die Rede war, eigentlich schon im BGBl bekannt gegeben worden (§ 54 BBhV)?

Ich glaube nicht, dass zu dem Thema was im BGBl veröffentlicht werden wird. Warum auch. Jedenfalls aber hat das BMDV sein Haus und den Geschäftsbereich schon mal darüber informiert, dass laut Vertrag zwischen der PBeaKK und dem BMDV die Beihilfeanträge innerhalb von 10 Tagen bearbeitet werden müssen. Wenn das dann so kommt, wäre das jedenfalls schon mal ein deutlicher Gewinn gegenüber der Performance der BVA.

Sorry, dass ich mich jetzt erst wieder melde...
Warum im BGBl? Nun, weil es nach § 56 Abs. 2 S. 2 BBhV (nicht 54, nochmals sorry) so vorgeschrieben ist.
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: Nautiker1970 am 25.03.2025 08:37

Sorry, dass ich mich jetzt erst wieder melde...
Warum im BGBl? Nun, weil es nach § 56 Abs. 2 S. 2 BBhV (nicht 54, nochmals sorry) so vorgeschrieben ist.

Danke für den Hinweis. Die Regelung hatte ich tatsächlich übersehen. Meine Recherche im BGBl ergab, dass es insoweit bisher offenbar tatsächlich keine VÖ gab. Ich habe jetzt mal bei der BAV nachgefragt. Mal sehen, ob/wann ich eine Antwort bekomme. Ich werde berichten.
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: Nautiker1970 am 27.03.2025 09:32
Ergebnis meiner Nachfrage: Laut Antwort der BAV erfolgt die fragliche VÖ mit der klangvollen Kurzbezeichnung "BMDVBeihÜbertrAnO" kurzfristig.
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: Don Ursus am 28.03.2025 11:04
Hallo zusammen,

von dem Übergang der Zuständigkeit Beihilfe von der BAV an die PBeaKK zum 01.04.2025 habe ich heute zufällig erfahren. Ist dieser Übergang, von dem ja schon länger die Rede war, eigentlich schon im BGBl bekannt gegeben worden (§ 54 BBhV)?

Ich glaube nicht, dass zu dem Thema was im BGBl veröffentlicht werden wird. Warum auch. Jedenfalls aber hat das BMDV sein Haus und den Geschäftsbereich schon mal darüber informiert, dass laut Vertrag zwischen der PBeaKK und dem BMDV die Beihilfeanträge innerhalb von 10 Tagen bearbeitet werden müssen. Wenn das dann so kommt, wäre das jedenfalls schon mal ein deutlicher Gewinn gegenüber der Performance der BVA.

Sorry, dass ich mich jetzt erst wieder melde...
Warum im BGBl? Nun, weil es nach § 56 Abs. 2 S. 2 BBhV (nicht 54, nochmals sorry) so vorgeschrieben ist.

Na bitte, geht doch. Ist ab heute offiziell (BMDVBeihÜbertrAnO v. 26.03.2025; BGBl I Nr. 97).
Man könnte sich fragen, ob der vorherige Datenübergang rechtmäßig war - wg. fehlender Rechtsgrundlage ... aber ok, lassen wir das. Gibt Wichtigeres.
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: Nautiker1970 am 07.04.2025 17:49
Ich habe am 31.03. via App (was super einfach und problemlos funktioniert hat) meine erste recht umfangreiche Abrechnung bei der Postbeamtenkrankenkasse eingereicht und tatsächlich heute nun war schon das Geld (immerhin über 600 Euro) auf dem Konto! Wenn das so weitergeht, bin ich mehr als zufrieden!
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: Pendler1 am 10.04.2025 12:25
Jo, funktioniert schnell und einwandfrei. Super.

Auch die Option Dokumente aus dem Postfach weiterzuleiten ist gut. Hat noch nicht mal meine PKV.
Titel: Antw:Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden
Beitrag von: matthew1312 am 10.04.2025 14:24
Die Postbeamtenkrankenkasse finde ich richtig stark.

Die App hat vorbildliche Funktionen.

Mit drei Bescheiden in Abständen von jeweils rund 3 Monaten hatte ich Probleme. Habe jeweils Widerspruch eingelegt. Über das Justizpostfach rein digital ohne Papier.

Die Bescheide 1 und 2 wurden durch Widerspruchsbescheide bestandskräftig bestätigt. Habe keine Klage zum Verwaltungsgericht erhoben.

Bescheid 3 wurde, nachdem ich den dagegen gerichteten Widerspruch ausführlicher und mit Anlagen etc. begründet habe, zu meinen Gunsten abgeändert. Begehrte Erstattung ging ein.

Daraufhin habe ich, wieder über das Justizpostfach, Antrag auf Aufhebung (Rücknahme) der ersten beiden, bestandskräftigen Bescheide gestellt. Begründung: Sach- und Rechtslage wie bei Bescheid 3.

Die Postbeamtenkrankenkasse hat dem stattgegeben. In angemessener Zeit. Damit habe ich auch die begehrten Erstattungen erhalten.

Im Übrigen war die ursprüngliche Zurückweisung meiner ersten beiden Widersprüche ausführlich und nachvollziehbar begründet. Rechtsstaatlich einwandfrei.

Ich finde das wirklich großartig. So muss es sein. Danke.