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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: tvler1990 am 17.12.2024 10:08
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Hallo zusammen,
die Entgelterhöhung bzw. Tarifanpassungen aus der Tarifrunde 2024 gelten ja bis einschließlich 31.12.24.
Die neue Tarifrunde 2025 beginnt im Januar bzw. erste Gespräche finden statt und die Forderungen werden besprochen.
Was passiert mit dem Entgelt ab 01.01.2025? Wird es in der aktuellen Höhe weitergezahlt oder wird es bis eine Tarifeinigung für 2025 getroffen wurde vorerst reduziert auf die Höhe vor der Tarifanpassung aus 2024?
Vielen Dank.
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Das Entgelt wird erfahrungsgemäß wie bisher weitergezahlt.
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zu 1.
Es wird weiterbezahlt
zu 2.
Ja, nein
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Das Entgelt wird normal weitergezahlt bis es eine Einigung gibt. Je nach Abschluss wird dann ggf. eine rückwirkende Zahlung erfolgen, sofern eine Erhöhung zum 01.01.2025 greifen wird.
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Oder - bis zum Existieren des künftigen Bundeshaushaltes wird per schwierigem Kampf zwischen Verdi mit Arbeitgebern eine Nullrunde beschlossen - weil ja kein Geld da ist zum Verteilen ...
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Oder - bis zum Existieren des künftigen Bundeshaushaltes wird per schwierigem Kampf zwischen Verdi mit Arbeitgebern eine Nullrunde beschlossen - weil ja kein Geld da ist zum Verteilen ...
Beantwortet die gestellte Frage aber nicht.
Egal, ob 0 % oder 20 % ausgehandelt werden.... da die dritte Runde erst Mitte März stattfindet, werden die Gehälter weiter gezahlt wie bis 31.12.2024. Auch Stufenaufstiege finden weiterhin normal statt und führen dann zu dem höheren Entgelt der höheren Stufe aus der Tabelle, die bis zum 31.12.2024 gültig war.
Es gibt dann drei Optionen:
1) Nullrunde. Alles bleibt wie es ist (Gehälter gelten weiter)
2) Erhöhung rückwirkend: dann werden die Gehälter erhöht und es gibt auch für die vergangenen Monate (also ab Januar 2025) die Erhöhung nachgezahlt, sobald die neuen Entgelttabellen vereinbart wurden (kann durchaus April, Mai..... oder bei Nichteinigung noch später werden)
3) Erhöhung ab Zeitpunkt der Einigung, Nullrunde für Vergangenheit: Dann gibt es die höheren Gehälter nicht rückwirkend, aber ab dem Zeitpunkt der Vereinbarung.
Massive Streiks für eine komplette Nullrunde stelle ich mir spannend vor, Britta.
0,2 % sollten schon drin sein. Damit wenigstens die Abschreibung für die abgelaufenen Schuhe während der Streiks wieder drinnen ist.