Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Elo48 am 17.12.2024 11:31
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Liebe aktive Mitglieder des Forums,
ich möchte meine langjährige Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst wechseln und bitte um Einschätzung, ob mein Kündigungsschreiben so in Ordnung ist:
hiermit bitte ich gemäß § 33 (1 b) TVöD um Auflösung meines Arbeitsverhältnisses zum 28.02.2025 oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Sollte aus etwaigen Gründen ein Auflösungsvertrag nicht möglich sein, kündige ich gemäß § 34 TVöD das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum Schluss des Kalendervierteljahres. Demnach endet - meiner Berechnung nach - das Arbeitsverhältnis (6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres) am 30. Juni 2025. Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt der Kündigung sowie das Beendigungsdatum.
Außerdem bitte ich Sie, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.
Ich bedanke mich herzlich für die bisherige Zusammenarbeit.
Kann ich noch etwas verbessern oder ist etwas falsch? Für eine kurze Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!
PS: mein Wunsch wäre natürlich ein Auflösungsvertrag.
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Ich finde alles korrekt..aber wenn du lieber einen Auflösungsvertrag möchtest, würde ich dass auch so formulieren und schreiben..Gerne möchte ich einen Auflösungsvertrag anstreben und würde mich freuen, wenn Sie damit einverstanden sind. Falls nicht, kündige ich fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. (oder so ähnlich) Übrigens einen Aufhebungsvertrag musst du beantragen bei der Personalstelle glaube ich, dann müssen alle Beteiligten ihr OK dafür geben..
Vielleicht schreibst du gleich in die Kündigung, "daher beantrage ich gleichzeitig zu meiner Kündigung einen Aufhebungsvertrag zum ...."
Vielleicht musst du mal googeln wie das geht, im ÖD..
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Wie soll das denn gehen?
Entweder kündige ich (mit den entsprechenden Fristen) oder strebe einen Aufhebungsvertrag an...
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Naja heute ist bereits der 17.12. ich habe leider keinen Spielraum erst um einen Auflösungsvertrag zu bitten und auf Zustimmung zu hoffen um dann ggf. doch regulär kündigen zu müssen. Ich muss regulär bis Ende diesen Monats kündigen, damit ich zum 01.07. die andere Stelle dann spätestens antreten kann...das ist jetzt mein Problem mitten um Weihnachten und der Urlaubszeit aller :o
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Na dann ist die Sache doch eigentlich klar...
Du kündigst regulär zum 30.06. und suchst anschließend das persönliche Gespräch mit Deinem SGL, der PA oder wer auch immer der Entscheidungsträger ist und besprichst die Möglichkeiten eines Aufhebungsvertrags. Da soll es durchaus Argumente geben, die den AG dazu bewegen, einem solchen zuzustimmen ;)
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- edit - stimmt, simples Kündigungsschreiben zum 30.6.2025 passt.
(hoffentlich folgen jetzt keine 6 Monate mega Nervenstress ...)
Bei uns wurde einst verkündet "Bei uns kündigt man nicht. Wir entscheiden, wann wir einen Mitarbeiter nicht mehr benötigen." (wörtlich!)
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Vielen lieben Dank!
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Ich finde alles korrekt..aber wenn du lieber einen Auflösungsvertrag möchtest, würde ich dass auch so formulieren und schreiben..Gerne möchte ich einen Auflösungsvertrag anstreben und würde mich freuen, wenn Sie damit einverstanden sind. Falls nicht, kündige ich fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. (oder so ähnlich) Übrigens einen Aufhebungsvertrag musst du beantragen bei der Personalstelle glaube ich, dann müssen alle Beteiligten ihr OK dafür geben..
Vielleicht schreibst du gleich in die Kündigung, "daher beantrage ich gleichzeitig zu meiner Kündigung einen Aufhebungsvertrag zum ...."
Vielleicht musst du mal googeln wie das geht, im ÖD..
Wenn man einen Vertrag erst beantragen will, macht man sich aber sehr klein. Ob dann ein Auflösungsvertrag das Richtige ist?
Ich plädiere für Schokokeks' Vorschlag. Zunächst die Frist einhalten, dann darüber verhandeln, ob mehr (bzw. weniger) geht.
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Vorsichtig mit der Aussage
Auflösung meines Arbeitsverhältnisses zum 28.02.2025 oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Dies könnte auch per sofort sein.
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Dies könnte auch per sofort sein.
Nein, zumindest nicht ordentlich.
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Sofern er um Auflösung bittet zum nächstmöglichen Zeitpunkt, kann der AG drauf eingehen und der nächstmögliche Zeitpunkt für einen Auflösungsvetrag ist per sofort.
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Das schon, bedarf aber trotzdem der beiderseitigen Willenserklärung in Form eines Datums, und wenn der TE zum 28.02.2025 raus möchte, wird er einen Vertrag mit heutigem Datum eher nicht unterschreiben.
Soviel Weitsicht traue ich den meisten schon zu ;)
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Soviel Weitsicht traue ich den meisten schon zu ;)
Hab schon Pferde kotzen sehen und Eichhörchen sind Teufel die dir an deine Nüsse wollen. :o