Forum Öffentlicher Dienst

Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Cico1901 am 18.12.2024 08:33

Titel: Zuschuss zur Weihnachtsfeier
Beitrag von: Cico1901 am 18.12.2024 08:33
Passend zur Weihnachtszeit stehen ja mal wieder die jährlichen Weihnachtsfeiern an.

Mich würde mal interessieren, wie diese denn andernorts im öD finanziert werden: Tragen die Beschäftigten die Kosten komplett selbst? Gibt der Arbeitgeber einen Zuschuss? Zahlt ggf. sogar der Arbeitgeber komplett?

Bei uns wird es im Mix finanziert, da wir die Weihnachtsfeier mit einer Betriebsversammlung verbinden.
Titel: Antw:Zuschuss zur Weihnachtsfeier
Beitrag von: I am fine am 18.12.2024 09:09
Bei uns zahlt jeder selbst mit der Begründung, dass dafür keine Steuergelder ausgegeben werden dürfen.
Betriebsausflug dito.

Mit viel Glück gibt die Leitung ein Getränk aus.
Titel: Antw:Zuschuss zur Weihnachtsfeier
Beitrag von: BAT am 18.12.2024 09:35
Zahlen wir alles selbst.

Ist aber auch nicht mit der Personalversammlung verbunden.
Titel: Antw:Zuschuss zur Weihnachtsfeier
Beitrag von: Schmitti am 18.12.2024 09:41
Der veranstaltende PR bekommt einen jährlichen Zuschuss der Dienststelle, und weil davon sonst eh nicht viel verbraucht wird kanns dann halt auch versoffen werden.
Gleichzeitig gibt es eine Personalkasse, in die von dem weitaus größten Teil der Beschäftigten monatlich Beiträge entrichtet werden, und der Mix aus Personalversammlung und Weihnachtsfeier hat deshalb den besonderen Reiz, dass es unheimlich Spaß macht eingefleischte Personalratsmitglieder und Kollegen zu beobachten, wie man die "Nicht-Zahler" nach Ende des offiziellen Personalversammlungsteils bis zum Verlassen der Veranstaltung beäugt.

Titel: Antw:Zuschuss zur Weihnachtsfeier
Beitrag von: BAT am 18.12.2024 09:43
Nicht-Zahler müssen bei uns natürlich auch zahlen, sogar mit "Aufschlag" (bei der PV).

Wir sind aber ca. 1500 Mitarbeiter. Weihnachtsfeiern finden daher nur auf Fachbereichsebene statt mit dann halt 20 bis 70 Personen im kleinen Kreis.
Titel: Antw:Zuschuss zur Weihnachtsfeier
Beitrag von: Rowhin am 18.12.2024 13:46
Zahlen die beiden unmittelbaren Vorgesetzten kulanterweise aus eigener Tasche.
Titel: Antw:Zuschuss zur Weihnachtsfeier
Beitrag von: Schokobon am 18.12.2024 18:16
Die Mitarbeiter verdienen häufig mehr als der Chef (DANKE VERDI). Die sollten den Chef einladen - nicht andersrum.
Titel: Antw:Zuschuss zur Weihnachtsfeier
Beitrag von: shenja am 22.12.2024 21:06
Unsere Weihnachtsfeier ist in der Freizeit und selbstverständlich selbst zu bezahlen.
Es gibt im Januar eine Amtsbesprechung. Da dürfen wir in der Mittagspause hinfahren und dann wird es rein dienstlich. Am Ende, ca 15 Uhr, gibt es ein Teller Suppe und ein Kaltgetränk und wir dürfen uns dann die Zeit bis 15:30, sprich 30 Minuten geschenkt, aufschreiben. Letztes Jahr wurde der Teller Suppe erstmals vom Amt bezahlt.
Der Besprechungsort ist weiter weg als mein Dienstort, längerer Fahrtweg = Pech

Titel: Antw:Zuschuss zur Weihnachtsfeier
Beitrag von: Bastel am 23.12.2024 00:18
Peinlich, peinlich..
Titel: Antw:Zuschuss zur Weihnachtsfeier
Beitrag von: 2strong am 23.12.2024 10:31
Unsere Weihnachtsfeier ist in der Freizeit und selbstverständlich selbst zu bezahlen.
Es gibt im Januar eine Amtsbesprechung. Da dürfen wir in der Mittagspause hinfahren und dann wird es rein dienstlich. Am Ende, ca 15 Uhr, gibt es ein Teller Suppe und ein Kaltgetränk und wir dürfen uns dann die Zeit bis 15:30, sprich 30 Minuten geschenkt, aufschreiben. Letztes Jahr wurde der Teller Suppe erstmals vom Amt bezahlt.
Der Besprechungsort ist weiter weg als mein Dienstort, längerer Fahrtweg = Pech
Das klingt wirklich armselig  ;D
Titel: Antw:Zuschuss zur Weihnachtsfeier
Beitrag von: FearOfTheDuck am 23.12.2024 12:07
Realsatire at its best.  ;D
Titel: Antw:Zuschuss zur Weihnachtsfeier
Beitrag von: BAT am 24.12.2024 11:00
Ich hatte mit Fachbereich, Abteilung, Mittagsrunde, After-Work-Party schon vier Einladungen zu Weihnachtsfeier, zudem gibt es kurz vor dem Fest noch Glühwein und Spekulatius vom Arbeitgeber bis zum Abwinken. Nebst Begleitung durch das Orchester der kreiseigenen Musikschule.