Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Sarahrbs am 18.12.2024 10:03
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Hallo,
wann wird die Urlaubsabgeltung ausbezahlt? Geschieht dies mit der letzten Lohnzahlung oder gibt es da für den AG eine Frist, bis wann es spätestens bezahlt werden muss?
Danke.
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Fällig ist dieses zum Ausscheidetermin. In der Praxis kann dieses durch erforderliche Vorlaufzeiten beim Gehaltabrechnungsverfahren und/oder kurze Zeit bis zur Beendigung sich verzögern.
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Hallo,
Danke für die Antwort.
Ich bin zum 31.12. gekündigt worden und habe am 17.12. meinen Urlaubsanspruch geltend gemacht. Normalerweise hätte ja heute die Zahlung erfolgen müssen, dem ist aber leider nicht so. Wann würden Sie anmahnen bzw. Wie lange warten?
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Ich hatte heute meine sechs Tage auf dem Konto.
Obwohl ich auch morgen ausscheide, wurde mir der Mindesturlaub gekürzt (ich war krank bis Ende Juli und danach eine befristete Erwerbsminderungsrente, gekündigt habe ich zum 31. Dezember).
Ich hätte also 20 Tage +5 Tage Schwerbehinderten-Urlaub bekommen müssen. Ich verstehe das nicht dass das im öffentlichen Dienst nicht funktioniert. Ich hatte dazu auch schon mal einen extra Beitrag geschrieben. Das macht mich traurig - nach 35 Jahren, wo ich dort gearbeitet habe.
Anscheinend ist es aber so, dass die Urlaubsabgeltung im letzten Monat gezahlt wird.
Ich plane eine Mahnung mit Zahlungsaufforderung und Berechnung und gesetzlichen Grundlagen bis 10. Januar loszusenden und eine Frist bis 31. Januar zu setzen. Dann gehe ich zum Anwalt. Technisch wird das gar nicht möglich sein, dass Sie mir das bis 31. Januar zahlen, wenn sie überhaupt einlenken.
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Naja mein Arbeitgeber wäre eigentlich das Gericht. Man würde meinen, dass dort eigentlich die Experten wären, die genau wissen, was einem rechtlich zusteht und was passiert, wenn man dem nicht nachkommt.
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Mein Arbeitgeber ist das Finanzamt. Ich scheue mich auch nicht die zu verklagen. Die kriegen meine Urlaubsabgeltung ja gleich wieder zurück durch Steuernachzahlung für meine Rente 🤪
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Schon schlimm, dass es so sein muss. Werde aber auch das mit der Frist so machen. Dann Anwalt. Habe halt leider aktuell (noch) keinen Rechtsschutz. Falls es zu einer Klage kommen sollte, muss ich halt warten.
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Ich hab eine, aber 250 € Selbstbeteiligung muss ich auch zahlen. Ich finde es auch traurig.
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Hallo,
bei uns ist der Zahllauf immer so kurz nach Mitte des Monats, also dann kann nichts mehr verbucht werden und die Zahlungen sind eingeleitet. Wenn hier der Anspruch erst am 15.12. erhoben wurde, könnte sein, dass durch Urlaub dieser nicht mehr geprüft werden konnte. Jetzt könnte man also auf den nächsten Zahllauf Mitte Januar (Ergebnis Ende Januar) warten oder eine manuelle Zahlung verlassen,da weiß ich allerdings nicht, ob da ein Rechtanspruch darauf beseteht. Ob sich das lohnt, weil wahrscheinlich eh erst nächste Woche wieder Vollbetrieb herrscht, muss man dann auch noch überlegen.
CU Frank
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Ok, vielen Dank für die Antwort. Ich habe jetzt einfach mal angemahnt und eine Frist bis 31.1. gesetzt und vorsichtshalber mit Anwalt gedroht. Aber dann wird das hoffentlich schon so passen.