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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: LP am 18.12.2024 10:27

Titel: Gewährung halber Urlaubstage
Beitrag von: LP am 18.12.2024 10:27
Hallo zusammen,

werden bei euch halbe Urlaubstage gewährt? Ich weiss dass es keinen Rechtsanspruch darauf gibt, aber manchmal ist es einfach praktisch nur einen halben Tag Urlaub nehmen zu können. Das sind Ausnahmen, wenn man z.B. private Termine hat und keinen ganzen Urlaub dafür opfern möchte. Unsere Mitarbeiter nehmen das gelegentlich wahr. Die Urlaube werden nicht durch die zentrale Verwaltung verbucht, sondern dezentral am Institut (arbeite an einer Uni).

Seit Kurzem stört sich ein Kollege (Dauernörgler) daran, dass dies so gahandhabt wird. Es scheint ihn vor allem zu stören, dass mein Vorgesetzter mir eine ganze Woche täglich einen halben Tag Urlaub genehmigt hat. Vorteil für das Intitut: ich bin nicht die ganze Woche weg, bin auch nachmittags erreichbar und kann bei Bedarf reagieren und nachmittags kann ich mich um private Belange kümmern und kann Urlaub einsparen.

Erholungsurlaub plane ich trotzdem ganztags eine und zwei Wochen am Stück zu nehmen.

Kennt sich jemand von euch aus, ob das unzulässig ist?

Besten Dank für eure Meldungen.

Liebe Grüße
LP



Titel: Antw:Gewährung halber Urlaubstage
Beitrag von: ccb am 18.12.2024 11:14
Moin!

Bei uns werden halbe Tage Urlaub genehmigt. Allerdings kann man an den Tagen keine Plusstunden sammeln. Halber Tag = 4 Stunden Urlaub. Es werden dann maximal 4 Stunden Arbeitszeit gebucht, auch wenn man mehr arbeitet.

Anspruch besteht meines Wissens nicht, aber unser PR hat das mit der Verwaltungsspitze so abgesprochen.
Titel: Antw:Gewährung halber Urlaubstage
Beitrag von: McOldie am 18.12.2024 11:58
Halbe Urlaubstage kennt das Bundesurlaubsgesetz und der Tarifvertrag nicht. Ich würde mich als Arbeitgeber auch nicht darauf einlassen, da es u.U. zu Schwierigkeiten kommen kann (Resturlaub bei Ausscheiden).
Titel: Antw:Gewährung halber Urlaubstage
Beitrag von: Rowhin am 18.12.2024 13:44
Offiziell nicht, aber man kann durchaus mit der Leitung vereinbaren, mal nur nachmittags erreichbar zu sein. Dann schreibt man vier Stunden auf und leitet vormittags auf die Kollegen um. Solange das nicht überhand nimmt, passt es - wir haben aber halt auch alle genug Überstunden, die man so mal abbauen kann.
Titel: Antw:Gewährung halber Urlaubstage
Beitrag von: clarion am 18.12.2024 22:43
Habt ihr keine Gleitzeit?
Titel: Antw:Gewährung halber Urlaubstage
Beitrag von: Capo am 19.12.2024 08:00
Ich würde mich auf sowas nicht einlassen, wenn ich einen halben Tag frei haben möchte gibt es andere Wege. Wie soll den für die halben Tage das Urlaubsentgelt gerechnet werden? Ich glaube nicht das eure Lohnbuchhaltung das mit macht.
Titel: Antw:Gewährung halber Urlaubstage
Beitrag von: troubleshooting am 19.12.2024 08:11
... Wie soll den für die halben Tage das Urlaubsentgelt gerechnet werden? Ich glaube nicht das eure Lohnbuchhaltung das mit macht.

Gar nicht, wozu auch? Wenn es nicht grad irgendwelche Zuschläge auf Stundenbasis gibt (welche bei Urlaub ja sowieso nicht anfallen), ist es egal ob man Urlaub hat oder schafft - das Gehalt ändert sich nicht.

Deswegen sind die fürs Gehalt Zuständigen auch keine Lohnbuchhaltungen!
Titel: Antw:Gewährung halber Urlaubstage
Beitrag von: Capo am 19.12.2024 08:41
 Durch Diensplanmäßige Überstunden und Rufbereitschaft gibt es schon deutliche Unterschiede.