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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Mars am 18.12.2024 16:40
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Guten Tag,
ich möchte gerne Experten zu folgendem Sachverhalt befragen:
Derzeit arbeite ich in e13/5 mit 2 Zulagen = +420€
Ich plane eine Bewerbung auf eine Führungsposition die mit A15/zugehörige Entgeldgruppe bewertet wird. Nun zu meinem Problem:
- Die Zulagen sind an meine jetzige Tätigkeit gebunden und fallen somit weg.
- mit einer Eingruppierung in die 15/4 (Zurückstufung um eine Stufe TVL) würde ich gerade mal 19€ mehr Verdienst als vorher haben > ist das zulässig?
- Muss ich erst (wie eine Beamtenlaufbahn) die Stufe 14 durchschreiten und verliere pro Höhergruppierung immer eine Erfahrungsstufe, also insgesamt zwei E13 > E14 > E15?
- Gibt es bei einer höherwertigen Position in irgendeiner Weise einen Mindestabstand zum persönlichen Verdienst der Vorstufe?
Herzlichen Dank!
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Guten Tag,
ich möchte gerne Experten zu folgendem Sachverhalt befragen:
Derzeit arbeite ich in e13/5 mit 2 Zulagen = +420€
Ich plane eine Bewerbung auf eine Führungsposition die mit A15/zugehörige Entgeldtgruppe bewertet wird. Nun zu meinem Problem:
- Die Zulagen sind an meine jetzige Tätigkeit gebunden und fallen somit weg.
- mit einer Eingruppierung in die 15/4 (Zurückstufung um eine Stufe TVL) würde ich gerade mal 19€ mehr Verdienst als vorher haben > ist das zulässig?
Du bekommst einen Garantiebetrag von 180€ wenn der Eingruppierungsgewinn zu niedrig ist.
Du kommst von der EG13/6 in die EG15/4
Dein Eingruppierungsgewinn ist >180€ also bekommst du keinen Garantiebetrag, denn die Zulagen zählen bei den Rechnungen nicht.
- Muss ich erst (wie eine Beamtenlaufbahn) die Stufe 14 durchschreiten und verliere pro Höhergruppierung immer eine Erfahrungsstufe, also insgesamt zwei E13 > E14 > E15?
Nein
- Gibt es bei einer höherwertigen Position in irgendeiner Weise einen Mindestabstand zum persönlichen Verdienst der Vorstufe?
Nein
Herzlichen Dank!
Bitte
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Vielen Dank!
Gibt es einen Grund, warum die Zulagen nicht berücksichtigt werden? Sie machen immherhin einen Teil meines (Vor)gehaltes aus? Mit dem Garantiebetrag ist der "Gewinn" 100€ laut Rechner (wird das wie eine Zulage gerechnet und gilt nur, solange ich in der 15/4 bin?)
Das ist wirklich ernüchternd - sich sollte mir das nochmal überlegen, auch wenn die Stelle reizvoll und erreichbar ist. Das zusätzliche Arbeitsvolumen ist immens!
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Dann handel doch bei der neuen Stelle auch entsprechende Zulagen aus.
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Vielen Dank!
Gibt es einen Grund, warum die Zulagen nicht berücksichtigt werden?
Ja, weil die Höhergruppierung sich nach dem Tabellenentgelt und nicht nach widerruflichen Zulagen richtet.
Sie machen immherhin einen Teil meines (Vor)gehaltes aus?
Und können dir auch auf der neuen Stelle widerruflich gewährt werden.
Mit dem Garantiebetrag ist der "Gewinn" 100€ laut Rechner (wird das wie eine Zulage gerechnet und gilt nur, solange ich in der 15/4 bin?)
Die REchnung kann ich nicht nachvollziehen, du bekommst ~270€ mehr Tabellenentgeld, erhälst also keinen Garantiebetrag und hättest durch den Wegfall der Zulage also 150€ weniger. Bruttoeinkommen.
Das ist wirklich ernüchternd - sich sollte mir das nochmal überlegen, auch wenn die Stelle reizvoll und erreichbar ist. Das zusätzliche Arbeitsvolumen ist immens!
Also entweder Zulage verhandeln oder 4 Jahre mit dem Mindereinkommen leben und dann gesichert mehr Geld verdienen, der BreakEven sollte so nach 4 Jahren und 3 Monaten erreicht sein.
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Vielen Dank!
Gibt es einen Grund, warum die Zulagen nicht berücksichtigt werden? Sie machen immherhin einen Teil meines (Vor)gehaltes aus? Mit dem Garantiebetrag ist der "Gewinn" 100€ laut Rechner (wird das wie eine Zulage gerechnet und gilt nur, solange ich in der 15/4 bin?)
Das ist wirklich ernüchternd - sich sollte mir das nochmal überlegen, auch wenn die Stelle reizvoll und erreichbar ist. Das zusätzliche Arbeitsvolumen ist immens!
Das ist so nicht richtig! Du hast zur Zeit keinen spürbaren Gewinn, aber solltest Du noch in den Genuss der Endstufe kommen, unterscheidet sich dein Gehalt pro Jahr um 12.000€+
Zudem kannst Du ja auf der neuen Stelle wieder eine Zulage verhandeln. Wie hoch dein Gewinn am Ende ist, hängt natürlich auch von deinem Alter ab. Solltest Du allerdings noch lange Arbeiten müssen, dürfte auch deine Rente davon ordentlich profitieren.
Klar ist eine höhere Stelle oft mehr Arbeit, aber das kann man ja abwägen was einem das Wert ist.
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Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage wird bei der Höhergruppierung zur Berechnung Berücksichtigt siehe §17(4)
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Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage wird bei der Höhergruppierung zur Berechnung Berücksichtigt siehe §17(4)
Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Zulage nach §16.5 handelt, die leider nicht berücksichtigt wird.
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Ich hatte es auch nur der Vollständigkeitshalber erwähnt da wir ja nicht wissen welche Zulagen gezahlt werden.
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Danke für die interessanten Antworten.
Ich lese gerne weiter mit und will auch noch ein paar Informationen liefern:
Ich bin angestellte Lehrkraft in Sachsen (als Sachsen 2019 verbeamtet hat, war ich 3 Montate zu alt :'( ) und habe noch 17 Jahre zu arbeiten :o
Derzeit bin ich Seminar- und Fachleiter und an diese Stelle ist die eine Zulage geknüpft = 240€.
In Sachsen erhalten alle angestellten Lehrkräfte in E13 eine Zulage von 180€ als "Schmerzensgeld" für die Nichtverbeamtung. Aber nur in E13.
Damit ist eindeutig, dass ich diese spezifischen Zulagen als Schulleiter in spe (sollte die Bewerbung erfolgreich sein) nicht erhalten kann.
Auf welcher Grundlage ließen sich denn andere Zulagen verhandeln? Immerhin liegt mein Gehalt dann auch mit E15/4 ungefähr dort, wo eine verbeamtete Lehrkraft nach dem Referendariat beginnt....
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Da sich der Fragesteller als Lehrkraft "geoutet" hat, sei auf die speziellen Regelungen des TV EntgO-L hingewiesen:
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/Entgeltordnung_Lehrkr%C3%A4fte/TV_EntgO-L_Anlage_i.d.F._%C3%84TV_Nr._3_Homepage.pdf
So insbesondere Abschnitt 1 Absatz 1 Satz 2:
Sind in dem beim Arbeitgeber geltenden Besoldungsgesetz Beförderungsämter in einer höheren Besoldungsgruppe als dem Eingangsamt ausgebracht, erfolgt eine Höhergruppierung unter denselben Voraussetzungen wie eine Beförderung bei einer vergleichbaren beamteten Lehrkraft.
Wenn also eine in der Besoldungsgruppe A 13 verbeamtete Lehrkraft erst einmal das Amt A14 durchlaufen müsste (mt entsprechenden Wartezeiten), um in das Amt A 15 zu gelangen, gilt dies auch entsprechend für die "beförderungsgleiche Höhergruppierung" einer tarifbeschäftigten Lehrkraft, also erst E 14, dann E 15.
Das sollte man ggf. mal mit der Personal verwaltende Stelle klären, wie dies im jeweiligen Land nach den einschlägigen besoldungsrechtlichen Regelungen gehandhabt wird, um "böse Überraschungen" zu vermeiden.
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Danke für die interessanten Antworten.
Ich lese gerne weiter mit und will auch noch ein paar Informationen liefern:
Ich bin angestellte Lehrkraft in Sachsen
Ok, da bin ich inhaltlich raus, weil die Sonderrechte und Regel bei Lehrer mir nicht geläufig sind und somit meine obigen Aussagen uU nicht für dich stimmen.
Wieder in die Falle getippt ....
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Lehrer sind schon eine ganz spezielle Klientel ;)
Auch und insbesondere in einruppierungsrechtlicher Hinsicht.