Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: Magnia am 22.12.2024 15:11
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Liebes Forum,
ich habe eine Frage bezüglich der optimalen Absicherung meines zukünftigen Kindes.
Die Frage wäre eigentlich in einem Versicherungs-Forum besser aufgehoben, da ich aber davon ausgehe, dass hier einige vor der gleichen Problematik standen, frage ich hier.
Ich bin Beamter auf Lebenszeit, beihilfeberechtigt (50%) und bei der Debeka versichert (50%, 30% Risikoaufschlag). Meine Frau ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt und in der GKV.
Ich möchte unser neugeborenes Kind gerne über mich privat krankenversichern.
Da ich aufgrund von Vorerkrankungen einen Risikoaufschlag habe und nur per Öffnungsaktion in die PKV gekommen bin, stellt sich mir die Frage, ob mein Kind auch nur einen eingeschränkten Tarif bei der Debeka bekommt, oder Bausteine wie Chefarzt, 1-Bett-Zimmer, Beihilfeergänzugstarif dennoch abschließen kann?
Was passiert, wenn die Beihilfeberechtigung mit 25 Jahren endet, oder ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufgenommen wird? Kann mein Kind dann eine Anwartschaft abschließen und die PKV bei der Debeka "einfrieren", sodass eine spätere Reaktivierung möglich ist?
Gibt es bei der Debeka einen Tarif, dass in diesem Fall (Wechsel in die GKV) "Bausteine" wie Zahnzusatz, Brille, Heilpraktiker, Chefarzt, etc. quasi als Zusatzversicherung zur GKV mitgenommen werden kann?
Was passiert mit diesen "Bausteinen" wenn mein Kind z.B. durch ein Beamtenverhältnis wieder in die PKV wechselt? Wird der Tarif dann "zurückgebaut"?
Es wäre ja doof, wenn mein Kind 25 Jahre privat krankenversichert wäre und dann durch den Wechsel in die GKV die "gute Versorgung" verliert und z.B. durch Erkrankungen keine Zusatzversicherungen (Zahn, etc.) abschließen kann.
Dann wäre es ja sinnvoller, bei der Geburt eine Anwartschaft bei der Debeka abzuschließen, das Kind über die Mutter in der GKV zu versichern und dann Zusatzversicherungen abschließen, die man beim eventuellen Eintritt in die PKV dann kündigt.
Ich bin im Moment etwas ratlos, wie ich mein Kind am Besten absichere.
Vielen Dank für eure Hilfe
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*persönliche Empfehlung*
Versichern Sie Ihr Kind über Ihre Frau, zusätzlich einfach eine Anwartschaft absichern.
Dort können auch private Zusatzbausteine für die GKV abgeschlossen werden.
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Guten Morgen,
der Auffassung von Matze 1986 kann ich nur zustimmen.
Sie sollten für Ihre Ehefrau und Ihre Kinder zumindest eine Anwartschaft abschließen. Für die Kinder fällt hier in der Regel ein Kostenbeitrag in Höhe von 12 € pro Jahr an. Für meine Ehefrau belaufen sich die Kosten auf 144 € pro Jahr.
Die Antwartschaft für die Ehefrau ist auch für die Zukunft wichtig. Ihre Ehefrau bezieht aufgrund ihrer sozialversicherungpflichtigen Tätigkeit Ansprüche auf Altersrente. Grundsätzlich sind Rentner über die Krankenversicherung der Rentenbezieher im Ruhestand abgesichert. Diese Absicherung entfällt jedoch, wenn in der zweiten Lebensarbeitshälfte nicht 90 % dieser Zeit einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen wurde. Sie müssten Ihre Frau dann privat oder pflichtversichern. Um dieses hohe Kostenrisiko abzusichern bedarf es einer Anwartschaft.
Folglich kann ich der "persönlichen Empfehlung" von Matze 1986 nur beipflichten.
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Hallo,
danke für die Rückmeldungen.
Kann ich für meine Frau jederzeit eine Anwartschaft abschließen, oder
ist das an Bedingungen bzw. Fristen geknüpft?
Was ist, wenn meine Frau Vorerkrankungen hat und die PKV sie nicht aufnehmen würde?
Viele Dank
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Bist du über der Beitragsbemessungsgrenze drüber? Wenn ja würde ich mich genau über die Möglichkeiten informieren. Meiner Meinung nach musst du dein Kind dann über dich versichern lassen. Solltest du die irgendwann zukünftig erreichen, würde ich genau abwiegen, ob GKV oder PKV.
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Hallo,
ich möchte gerne mal meinen Senf dazu geben, auch wenn es im Detail vielleicht nicht gefragt war. Ich habe aber selbst "lernen müssen".
Für uns relevant waren die "Kindkranktage".
Ihr solltet euch überlegen, wer diese primär nimmt.
Wenn das deine Frau ist, solltet ihr überlegen, das Kind in die GKV zu nehmen, da sonst in dem Fall kein Kinderkrankengeld gezahlt wird.
Dies geht natürlich nur, wenn du nicht über der Versicherungspflichtgrenze bist. (Achtung: Hier ist die Versicherungspflichtgrenze maßgeblich, nicht die Beitragsbemessungsgrenze, das sind unterschiedliche Werte!) Diese wird aber ab dem nächsten Jahr relativ weit erhöht und familienbezogene Bestandteile spielen da nicht rein. Dies muss ggf. bei der Krankenkasse gesondert geltend gemacht werden, weil nicht immer bekannt. Für mich überwiegen die Vorteile der GKV insbesondere in Bezug auf kindkrank und die monatlichen Kosten sowie die Abrechnungsmodalitäten.
Dadurch spart ihr euch die Beiträge in der PKV für die Kinder. Ich habe parallel eine private Zusatzversicherung für die Kinder abgeschlossen, die Leistungen wie Sehhilfe, Zahnspange, Einbettzimmer etc mit abdeckt und dennoch günstiger ist als die PKV. Beihilfeberechtigt sind sie ja dennoch, Zusatzleistungen wie z. B. beim Zahnarzt reiche ich dennoch auch bei der Beihilfe ein.
Eine Anwartschaft könnt ihr ja dennoch abschließen.
Alles Gute dir und deiner Familie!
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Hallo,
vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich bin Lehrer in Niedersachsen, A13, Stufe 6 und bin (bleibe) unter der Grenze.
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Ich will mal den Gegenpol noch darlegen:
Da ich ein bereits erkranktes Kind habe, habe ich die Kinder direkt bei meiner Verbeamtung mit in die PKV aufgenommen, da dies für das besagte Kind nur jetzt über die Öffnungsaktion möglich war.
Schau dir dennoch die Versicherungspflichtgrenze genau an. In A13 ist es sehr unwahrscheinlich, in A14 oder 15 aber durchaus möglich, sie zu reißen, und dann müsstest du deine Kinder für über 200 Euro im Monat gesetzlich versichern.
Was ich gelernt habe: In den meisten PKVen ist eine Nachversicherung für die Kinder ohne Gesundheitsprüfung vorgesehen, aber nur maximal im eigenen Tarif. D.h. du kannst dein Kind natürlich auch mit Wahlleistungen versichern, dann vermutlich aber nur wenn es bei der Untersuchung nach 3 Wochen gesund ist, ohne Zuschlag.
Kind krank tage und mitunterbringung im Krankenhaus können in der Kombination zusätzliche Kosten verursachen, das muss man entsprechend einplanen.
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Ich versuche mal auf die Fragen einzugehen, vorab aber ein Hinweis: Ich bin auch nur ein Laie und alle Angaben sind ohne Gewähr, spiegeln jedoch meinen persönlichen Kenntnisstand und Meinung wieder.
1. über die Option der Kindernachversicherung nach § 198 VVG kann für das Kind innerhalb der Frist von zwei Monaten ab dem Tag der Geburt eine inhaltlich gleiche private Krankenversicherung abgeschlossen werden, wie es für ein Elternteil besteht: Ohne Gesundheitsfragen und ohne Risikozuschläge oder Wartezeiten. Daneben hat das Kind auch nach den Bedingungen der Öffnungsaktion Zugang innerhalb der ersten sechs Monaten. Im Rahmen der Öffnungsaktion kann auch eine Anwartschaft abgeschlossen werden.
Würde das Kind aber die Gesundheitsfragen ohne Schwierigkeiten "bestehen", kann jedoch auch ein ganz normaler regulärer Tarif abgeschlossen werden, der auch über den Tarif eins der Elternteile hinausgeht. Das kommt auf die Krankenversicherer an, manche begrenzen es nur auf den Tarif der Eltern. Aber ja, das Kind kann einen "besseren Tarif" bekommen als die Eltern, sofern die Gesundheitsfragen problemlos sind.
Da nicht ersichtlich ist, in welche Beihilfeverordnung in welchem Bundesland greift, hier daher der Hinweis, auch im Rahmen der Öffnungsaktion gilt die Möglichkeit auf zweibett-Zimmer und Privatarzt, sofern die Beihilfe diese Leistungen anbietet.
2. Ja, das Kind kann eine Anwartschaft abschließen, sobald es eine der Voraussetzungen erfüllt in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Beispielhaft bei Aufnahme eines Studiums oder der Aufnahme einer sozialpflichten Beschäftigung.
3. Ja, in der Regel können gleichzeitig mit der Anwartschaft dann Krankenzusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Bei der Debeka geregelt in den Tarifbedingungen des Grundtarifs unter Abschnitt III Nr. 7.3 Tarif B.
4. Ja, wenn das Kind wieder in ein Beamtenverhältnis "zurückkehrt" oder auch grundsätzlich generell bei einem Angestelltenverhältnis die JAEG überschreitet und versicherungsfrei ist, wird die Anwartschaft wieder aufgelebt. Im Falle des wechsels in einen regulären "Volltarif" hat die Beihilfekonforme-Anwartschaft den Vorteil, dass zumindest "gleichwertige Leistungen" befreit von den Gesundheitsfragen sind.
Sofern die Zusatztarife zur gesetzlichen Krankenversicherung beim gleichen Versicherer auch Altersrückstellungen gebildet haben, werden diese in der Regel dann in den Voll-Versicherungstarif mit überführt.
5. Für das Kind kann eine Anwartschaft abgeschlossen werden oder es auch gleich privat versichert werden, wenn die eigene finanzielle Situation es zulässt. Dafür sind auch meines Erachtens nach eben die Kinderzulagen gedacht.
6. Das Kind kann auch bei einer gleichzeitigen privaten Krankenversicherung weiterhin bei der Mutter in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert bleiben. Es handelt sich um einen gesetzlichen Anspruch, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Eine parallele private Krankenversicherung negiert diese nicht, jedoch ist ein "doppelter Leistungsbezug" natürlich nicht gestattet - entweder das oder das.
Die "zusätzliche Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung" über den Anspruch der Familienversicherung ist hier insbesondere von Bedeutung, weil dadurch der Mutter als Elternteil das "Kinderkrankengeld" zugesprochen wird. Der Theorie nach kann das Kind auch jederzeit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung hin und her hüpfen - es ist ja nicht "versicherungspflichtig" nach § 5 SGB V.
Anderes ausgedrückt, die Kinder können in der privaten Krankenversicherung versichert werden und die Mutter erhält weiterhin das Kinderkrankengeld - es ist ja eine Leistung an die Mutter.
Allerdings entfällt diese Möglichkeit sobald für das Kind eine "Versicherungspflicht in der Privaten Krankenversicherung" eintritt bzw. die Möglichkeit der Familienversicherung entfällt, etwa weil regelmäßig der privat versicherte Elternteil über der JAEG befindet. Sollte diese Möglichkeit tatsächlich absehbar sein, empfiehlt es sich ggf. eher das Kind gleich direkt privat zu versichern oder aber in jedem Falle, egal ob der Fall eintritt oder nicht, eine Anwartschaft zu sichern.
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Hallo,
was bedeutet das "eingeschränkter Tarif". Ich werde auch nur per Öffnungsaktion auf Grund Vorerkrankungen und Schwerbehinderungsgrad genommen werden. Bin davon ausgegangen, dass ich auch den maximalen Risikozuschlag bekommen werde. Kann mir das jemand erklären, welche Nachteile mich sonst noch erwarten.
Danke.
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Es ist kein „eingeschränkter (Sonder-) Tarif“, sofern trotz anonymer Risikovorabfragen nur die Öffnungsaktion infrage kommt, erhält man darüber den regulären beihilfekonformen Grundtarif wie jeder andere und gegebenenfalls einen Wahlleistungstarif wenn das Bundesland es anbietet oder nach Gusto des Versicherers.
Ansonsten besteht halt schlichtweg über die Öffnungsaktion kein „Anspruch“ auf einen Wahlleistungstarif oder den Beihilfeergänzungstarif. Der Versicherer kann es aber anbieten, wenn er möchte - meistens oft in Form des „kleinen Beihilfeergänzungstarifs“.
Jedenfalls ist man regelmäßig auf dem Niveau der Beihilfeleistungen zu „100% abgesicher“. Darüber hinausgehende Restkosten / Eigenbeteiligungen sind selbst zu tragen oder anderweitig abzusichern.
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Ich habe beide Kinder bei mir in der Debeka mitversichert…Kostet nicht die Welt….je 35€ pro Kind.
Habe es nicht bereut, da die Leistungen und Terminvereinbarungen wesentlich besser sind.
Schade, dass ich meine Frau nicht auch noch reinnehmen kann…Aber die ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
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Hallo,
vielen herzlichen Dank für die vielen Rückmeldungen.
Ich werde ein Termin bei der Debeka machen und mich beraten lassen, was sie mir anbieten.
Da ich selbst über 30 Jahre in der GKV war und heute in der PKV bin, habe ich einen direkten Vergleich und muss sagen, dass ich mein Kind definitiv lieber in der PKV versichern möchte. Geld spielt dabei keine Rolle.
Wenn man selbst einmal erkrankt war und monatelang auf einen Facharzttermin warten musste, möchte ich dies meinem Kind ersparen.
Ich bin trotz Öffnungsaktion (keine Wahlleistungen, kein Ergänzungstarif, Beihilfe Niedersachsen) von der Debeka positiv Überrascht. Bislang wurden alle Rechnungen anstandslos übernommen.
Für mich war es primär wichtig zu wissen, ob bei einem zwangsweisen Wechsel in die GKV durch z.B. eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung meines Kindes Versicherungsbausteine wie Zahnzusatz in die GKV als Ergänzung mitgenommen werden kann. Wenn das wirklich der Fall ist und ein späterer Wechsel zurück in die PKV (ohne Gesundheitsprüfung) möglich ist, wäre die PKV immer meine erste Wahl.
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Hab mein Kind bei mir in der PKV und nicht bei meiner Frau in der GKV. Mit A14 läge ich aber noch über der Jahreseinkommensgrenze und müsste eine freiwillge GKV abschließen. Da ist die PKV+Beihilfe fürs Kind mit ca. 50 Euro/Monat (Debeka hat erhöht...) deutlich günstiger.
Nach den ersten Jahren und Facharztgeschichten kann ich nun sagen, dass ich Kinder immer in die PKV nehmen würde. Man kommt einfach besser zum Arzt seiner Wahl, die Ärzte haben Zeit und man kann sich auch 2., 3. oder 4. Meinungen von Spezialisten ohne Probleme holen. Bei Logopädie zahlt man komischeweise drauf, weil die Stundensätze höher sind als die Beihilfegrenze..., das ändert aber nichts an meiner Bewertung.
Negativ natürlich die fehlenden Kind-krank-Tage für den GKV-Ehepartner bzw. die 5 Tage, die viele noch kriegen. Als Beamter konnte ich aber hier mit Home Office so viel abfedern für meine Frau, dass ich kaum Kind-Krank-Sonderurlaub brauchte.
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Hallo,
ich habe mir die Bedingungen für die Öffnungsaktion der PKV noch einmal angeschaut.
Wenn ich es richtig verstehe, kann ich meine Frau mit Vorerkrankungen in der PKV im Rahmen der Öffnungsaktion versichern, sobald sie einen Beihilfeanspruch hat. Die Frist beginnt erst, wenn erstmalig Beihilfeanspruch besteht und lautet sechs Monate. Ist dies so korrekt?
Wenn meine Frau gesund ist und regulär in die PKV aufgenommen werden würde, ist dies auch erst möglich, wenn sie erstmalig einen Anspruch auf Beihilfe hat. Korrekt?
Kann ich dann aber jetzt schon eine Anwartschaft in der PKV für sie abschließen, wenn sie überhaupt noch keinen Anspruch auf Beihilfe hat? Die Bedingungen für die Aufnahme in der PKV sind ja überhaupt noch nicht gegeben.
Wenn die Anwartschaft für einen regulären Tarif abgelehnt wird (aufgrund einer Erkrankung), kann ich ja später noch über die Öffnungsaktion gehen. Richtig?
Vielen Dank
Viele Grüße
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Soweit plausibel, ja. Wegen der Anwartschaft würde ich einfach fragen. Könnte möglich sein, ja.
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Eine Frage zur Anwartschaft:
Die gilt dann ausschließlich gegenüber den konkreten Versicherer, richtig? Oder gilt die Anwartschaft unabhängig vom Versicherer, wenn also das erwachsene Kind dann bei einem anderen Unternehmen versichert sein möchte?
Ich möchte damit nicht provozieren. Die Frage ist aufrichtig gemeint, da ich in der eigenen Familie über eine solche Anwartschaft nachdenke. Je nach "Übertragbarkeit". Danke.
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Nur gegenüber dem konkreten Versicherer, wo die Anwartschaft abgeschlossen wurde.
Dem alleine gegenüber hat man ja auch die Gesundheitsfragen offengelegt, dieser hat die individuelle Risikoprüfung durchgeführt und die künftige Aufnahme in Aussicht gestellt, das ist nicht auf andere Versicherer übertragbar.
Man kann theoretisch natürlich auch bei jedem Versicherer separat, der mitmacht, jeweils eine Anwartschaft beantragen/abschließen und dafür den jeweiligen monatlichen Beitrag errichten - das ist nicht verboten. Ziehen kann man letztendlich nur eine, alle anderen verfallen dann ersatzlos.
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Habe es schon ein paarmal im Forum gepostet und tue es hier auch noch mal: Versicher dein Kind sowohl gesetzlich als auch privat. Das Kind ist kraft Gesetz über die Mutter automatisch gesetzlich versichert, es sei denn du bist über der Bemessungsgrenze, wovon ich jetzt einfach mal nicht ausgehe. Parallel kannst du es über dich privat versichern. Das Procedere ist über meine Beihilfe, der DEBEKA und der GKV meiner Frau abgesprochen, es gab keine Hindernisse. Die GKV fragt nun nur jedes Jahr nach, ob ich mehr verdiene und damit über die Grenze komme. Das war es.
Auf diesem Weg kann meine Frau nun die Kinderkrankentage in Anspruch nehmen (das war der einzige Grund, warum GKV), alles andere wird über die Beihilfe/PKV geregelt.
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Eine Doppel-Versicherung des Kindes ist tatsächlich möglich? Und hat da dann eine Versicherung Vorrang?
Die Voraussetzungen wären Elternteil 1 als Beamter privatversichert + Beihilfe und das Gesamteinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze; Elternteil 2 gesetzlich pflichtversichert mit weniger Gesamteinkommen als Elternteil 1. Korrekt?
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Ja, Vorrang hat bei Kindern in der Regel meines Wissens nach keine, aber sinnigerweise ist es in der Regel die Private, weil man dafür auch Beiträge errichtet hat. Es reicht schon wenn eine Voraussetzung nicht erfüllt bzw. erfüllt ist, das ist in der Regel die JAEG oder halt auch alternativ beispielsweise das fehlen eines Ehestandes. Die Bedingungen sind kumulativ.
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Von dieser Möglichkeit der Doppel-Versicherung höre ich zum ersten Mal, für meine Konstellation (demnächst Beamter, 1 Kind (bisher über mich in GKV), PKV für mich und das Kind geplant, Ehefrau wird in GKV bleiben) wäre sie wegen dem Thema Kind-Krank-Tage für meine Frau auch interessant.
Ich werde mit 100% Arbeitszeit in A13 verbeamtet und liege damit erstmal über 6150 EUR brutto im Monat, also geht das nicht. Perspektivisch ist aber vielleicht sowieso Teilzeit geplant. Zu meiner Verbeamtung soll natürlich erstmal meine GKV gekündigt werden und das Kind fällt damit auch aus der GKV raus und geht mit mir in die PKV (das ist zum Glück schon "eingetütet" in Bezug auf Gesundheitsfragen usw.).
Aber ist es auch zu einem späteren Zeitpunkt (sobald meine Besoldung knapp unter die Grenze sinkt) möglich, bei der GKV meiner Frau einen Antrag auf Familienversicherung für das Kind zu stellen? Und wird das "monatsscharf" gerechnet? Laut entsprechendem Formular der TK wird nicht nach dem Jahresgehalt, sondern nach dem Monatsgehalt des Ehepartners gefragt (Grenze in 2025 bei 6150 EUR brutto/Monat). Also angenommen ich reduziere auf 80% Teilzeit ab z.B. 1.10.2025 und liege dann unter der Grenze, könnte meine Frau genau ab dem Monat die Familienversicherung für mein Kind beantragen?
Und noch eine Frage: SchrödingersKatze schrieb "familienbezogene Bestandteile spielen da nicht rein" - steht das irgendwo im Gesetz? Mich würde interessieren, ob generell bei Beamten immer nur Grundgehalt für diese Frage zählt? Was ist mit z.B. Hauptstadtzulage, Stellenzulage, Ministerialzulage? Wäre relevant für mich zu wissen, um auszurechnen, ab welcher Teilzeitquote die Familienversicherung dann möglich ist (mir ist natürlich bewusst, dass sich die genaue Grenze durch Anpassungen der Besoldungstabellen und JAEG jedes Jahr verschieben wird).
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Eine "Doppelversicherung", wie Sie hier angestrebt und zulässig ist, ist ja auch im Sinne der erwerbstätigen anderen Elternteils, das gesetzlich versichert ist denn die auch hier gezogene JAEG Grenze ist analog wie bei regulär Erwerbstätigen dann. Wie ja bereits ausgeführt ist Sinn und Zweck alleine ja nur, der Mutter die das Kinderkrankengeld zu ermöglichen solange man unter der JAEG verdient.
Hinsichtlich der JAEG bin ich mir nicht sicher, aber würde spontan behaupten, dass das in A13 erst relevant wäre wenn man jetzt schon in Stufe 10 oder 11 wäre. Da kann die Bezügestelle sicherlich eher konkreter Auskunft geben - keine Gewähr. Aber es könnte sein, dass "Familienzuschläge" nicht bzw. nicht ganz dazu zählen, siehe auch im Umkehrschluss § 1 SvEV (https://www.gesetze-im-internet.de/svev/__1.html).
Natürlich ist es möglich, bei der Familienversicherung handelt es sich um eine "Anspruchsversicherung" zu dem man dann einen Anspruch hat, sobald die gesetzlich normierten Voraussetzungen erfüllt sind. Ab wann genau das berechnet wird kein plan, jedoch in der Regel sobald die langfristige Prognose dafür angezeigt ist - daher helfen 1-Monat-Teilzeit-Pläne nicht wenn man versucht in die gesetzliche so zurückzukommen - also jetzt bei über-JAEG-verdienenden-Angestellten nicht Kindern (soweit diese keine Einkommen haben).
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Als A13er muss ich auch jedes Jahr rechnen, und dass Gehaltsbestandteile, die auf Grund der Familie gezahlt werden unberücksichtigt bleiben weiß ich auch erst seit letztem Jahr. Das macht natürlich was aus wenn man vorher nah an der Grenze war, so ist jetzt wieder mehr Luft ;-)
Gute Infos diesbezüglich gab es hier: https://www.barmer.de/firmenkunden/sozialversicherung/sozialversicherungslexikon/jahresarbeitsentgeltgrenze-1055418
Explizit zu Familienzuschlägen: "Nicht auf das JAE sind alle Einnahmen anzurechnen, die kein Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV und der Sozialversicherungsentgeltverordnung sind. So bleiben zum Beispiel Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bei der Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts außer Betracht."
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Nochmal ein anderer Aspekt: Ich habe von einer Vermittlerin gehört, dass einige Gesellschaften die Aufnahme eines Kindes ausschließen, wenn dieses Anspruch auf kostenlose Familienversicherung in der GKV hat. Ist da was dran?
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Da ist, meiner persönlichen Einschätzung nach, nichts dran. ???
Klar es gibt keinen "grundsätzlichen Anspruch darauf" dass eine Versicherung jemanden aufnehmen "muss", das gilt auch für Kinder, mal vom Basistarif und der Öffnungsaktion abgesehen, aber mir ist da jetzt spontan keine bekannt, aber ich bin ja auch nur Laie.
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Auch bei der vereinbarten Kindernachversicherung für spätere Kinder muss die Versicherung aufnehmen. Was gäbe es denn überhaupt für Gründe für die Versicherung, pauschal Kunden abzulehnen?
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Nochmal ein anderer Aspekt: Ich habe von einer Vermittlerin gehört, dass einige Gesellschaften die Aufnahme eines Kindes ausschließen, wenn dieses Anspruch auf kostenlose Familienversicherung in der GKV hat. Ist da was dran?
Auf welcher Grundlage sollen die das denn machen? Woher weiß die Versicherung, welches Elternteil wie viel verdient und welcher Anspruch besteht? Mein Makler hat die Kinder nach Geburt einfach in meinem Tarif versichern lassen.
Ich empfehle jedem hier, bei seiner Überlegung zu berücksichtigen, dass in den ersten zwei (oder drei?) Monaten für die PKV egal ist, ob ein Kind mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen auf die Welt kommt. Das sieht bei einer späteren Änderung von GKV in PKV dann anders aus und es ist mit Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Ablehnungen zu rechnen.
Ich empfinde die Frage in oberen Besoldungsgruppen als No-Brainer. Auch, weil Kindern später problemlos offen steht, auch wieder in die GKV zu kommen, anders als bei den PKV-Eltern.
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Hallo zusammen,
wir haben unsere Kinder seit Anfang in der PKV versichert (ich bin als Angestellter im TV-L in der Gesetzlichen und meine Frau als Beamtin in der Privaten).
Die Kosten für die Kinder waren aus unsere Sicht zu vernachlässigen, aktuell sind es 46€ und 57€ je Monat (20% DEBEKA, 80% Beihilfe). Die Beiträge sind unterschiedlich, da ein Kind Ü20 ist.
Spätestens seit dem eines unsere Kinder eine schwere, chronische Erkrankung bekommen hat, sind wir froh dieses in der Privaten versichert zu haben. Aber auch vorher hatte die Private vieles einfacher gemacht.
In meiner Dienststelle habe ich viele verbeamtete Kollegen und Kolleginnen, welche in der gleichen Situation sind. Auch hier hat der überwiegende Teil die Kinder privat versichert.
Die Kinderkranktage kann man mit einem guten Hausarzt auch anders regeln. ;) Wir hatten damit nie Probleme.
Zu beachten ist auch, dass die Kinder auch während des Studiums privat versichert bleiben können und ggf. danach ohne Gesundheitsprüfung die Versicherung weiterführen können, z.B. wenn ein Kind direkt nach dem Studium eine Beamtenlaufbahn beginnt.
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Super Zusammenfassung der Punkte, die man schnell in der Überlegung ausblendet, maulwurf!
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Bei uns ists ähnlich.
Bei Geburt die Anwartschaft bei der DKB für 1€ oder mittlerweile um die 1,50 abgeschlossen.
Über die Anwartschaft kann man bereits Krankenhaustagegeld und Ostheopathie abrechnen.
Sollte, wie oben beschrieben, eine schwere Erkrankung auftreten, werden wir die Kids halt komplett in die PKV rüber ziehen. Zumindest wurde das uns so versprochen, das so handhaben zu können. Bis dahin fahren wir eigentlich ganz gut mit GKV.