"Arbeitszeitgesetz (ArbZG)...
Insofern würde ich mich einfach dran halten.
In unserer kleinen Kommune mit Gleitzeit wurden alle Mitarbeiter mündlich und per Mail darauf hingewiesen, das Arbeitszeitgesetz einzuhalten, also nicht länger als 10 Stunden Dienst zu schieben. Mir ist es einige male passiert, dass ich zwei oder drei Minuten über den 10 Stunden lag. Weil eben noch ein Anruf kam oder ich von Leuten aufgehalten wurde. Welche Disziplinarmaßnahme könnte mir drohen ( Chefin hat mich auf dem Kieker) ?Es kann sich um eine Verwarnung handeln, bei geringfügigen Verstößen kann diese jedoch ignoriert werden (wenn Ihr Chef locker ist).google baseball (https://googlebaseball.io)
Bei uns sind es nicht Disziplinarmaßnahmen, sondern die Zeituhr rechnet nach 10 h nichts mehr an.
Außerdem darf die Arbeitszeit eigentlich nur 8 h betragen und in Ausnahmefällen 10 h.
"Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."
Insofern würde ich mich einfach dran halten.
Bei uns sind es nicht Disziplinarmaßnahmen, sondern die Zeituhr rechnet nach 10 h nichts mehr an.
Außerdem darf die Arbeitszeit eigentlich nur 8 h betragen und in Ausnahmefällen 10 h.
"Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."
Insofern würde ich mich einfach dran halten.
Die Regelung des Ausgleichszeitraum ist jedoch tarifdispositv. Daher sieht u.a. der TVÖD für die Arbeitszeit einen Ausgleichszeitraum von bis zu einem Jahr vor.