Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Gruenhorn am 23.12.2024 21:00
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Liebes Forum,
Vor vielen Jahren erklärte mir ein ehemaliger Kollege, dass er befördert wurde. Im Zuge der Beförderung wurde ihm aber die Laufzeit innerhalb der aktuellen Erfahrungsstufe zurück gesetzt. Konkret wurde er kurz vor Erreichen der 7. Stufe befördert und musste die 6. von vorn beginnen. Entspricht diese Beschreibung der aktuellen Regelungslage oder läuft die Erfahrungszeit einfach weiter?
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Liebes Forum,
Vor vielen Jahren erklärte mir ein ehemaliger Kollege, dass er befördert wurde. Im Zuge der Beförderung wurde ihm aber die Laufzeit innerhalb der aktuellen Erfahrungsstufe zurück gesetzt. Konkret wurde er kurz vor Erreichen der 7. Stufe befördert und musste die 6. von vorn beginnen. Entspricht diese Beschreibung der aktuellen Regelungslage oder läuft die Erfahrungszeit einfach weiter?
Normalerweise sind die Erfahrungsstufen unabhängig von Beförderungen. Was bei dem Kollegen lief, kann ich mir nicht erklären.
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Diese Besonderheiten gab es im Überleitungszeitraum des Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) aus dem Jahr 2009.
Beförderungen im Überleitungszeitraum (dunkle Erinnerung: Zeitraum von 01.07.2009 bis 30.06.2013) führten regelmäßig dazu, dass man „zurückgestuft“ wurde.
Ich wurde damals aufgrund einer Beförderung zu A8 (Hauptfeldwebel) von A7/3 zu A8/2 zurückgestuft. M.E. war das Gesetz damals nicht verfassungsgemäß. Es hebelte mittelbar den Leistungsgedanken aus Art. 33 GG aus.
Im Überleitungszeitraum beförderte (leistungsstärkere) Bezügeempfänger wurden zurückgestuft (siehe mein Bespiel). Nach dem Überleitungszeitraum beförderte (leistungsschwächere) Bezügeempfänger wurden nicht mehr zurückgestuft.
Aber das ist mittlerweile Schnee von gestern :D
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Danke für die Antworten.