Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte Baden-Württemberg => Thema gestartet von: Mondhändler am 25.12.2024 12:23

Titel: Einstufung
Beitrag von: Mondhändler am 25.12.2024 12:23
Hallo zusammen,

ich werde in wenigen Wochen verbeamtet und erhalte eine Besoldung nach A13.

Ich habe nach einer zweijährigen Bankausbildung 5 Jahre studiert, 3 Jahre bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gearbeitet, war 2 Jahre im gehobenen Dienst beim Land und 3 Jahre im höheren Dienst ebenfalls beim Land.

Kann mir jemand sagen, welche Stufe ich erhalten werde?

Vielen Dank!
Titel: Antw:Einstufung
Beitrag von: LehrerBW am 25.12.2024 14:37
Wirst, denke ich, bei Stufe 3 einsteigen.
Studienzeiten u.s.w. werden dir nur bei der Pension angerechnet
Titel: Antw:Einstufung
Beitrag von: Lors1940 am 18.06.2025 10:04
Hallo zusammen,

ich werde in wenigen Wochen verbeamtet und erhalte eine Besoldung nach A13.

Ich habe nach einer zweijährigen Bankausbildung 5 Jahre studiert, 3 Jahre bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gearbeitet, war 2 Jahre im gehobenen Dienst beim Land und 3 Jahre im höheren Dienst ebenfalls beim Land.

Kann mir jemand sagen, welche Stufe ich erhalten werde?

Vielen Dank!
Hallo!

Basierend auf deinem Werdegang – inklusive relevanter Berufserfahrung im öffentlichen Dienst – ist es gut möglich, dass du bei der Verbeamtung in Stufe 3 oder sogar Stufe 4 eingestuft wirst. Die genaue Zuordnung hängt jedoch von der Anerkennung deiner Tätigkeiten durch die zuständige Behörde. Ich empfehle, dies direkt mit der Personalstelle oder dem Landesamt für Besoldung zu klären – dort kann man dir eine verbindliche Auskunft geben.
Titel: Antw:Einstufung
Beitrag von: Landesdiener am 26.06.2025 15:28
Die Anrechnung auf die Erfahrungszeit ist nach meiner Erfahrung recht großzügig, Grundvoraussetzung ist aber eine berufliche Tätigkeit (und keine Ausbildung oder Studium). Zuständig ist die personalverwaltende Dienststelle (nicht das LBV).