Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: tretol am 27.12.2024 16:48
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Hallo,
ich habe derzeit als Angestellter eine E14 Stelle beim Bund. Meine. Behörde plant jährlich Verbeamtungsrunden, bei denen man sich bewerben kann. Altersmäßig gehe ich auf die 40 zu bin verheiratet und habe 1 Kind.
Ich zögere nicht aus zwei Gründen mit der Bewerbung:
1) Pensionsansprüche
Ich würde noch ca 25 Jahre arbeiten. Mit einem Pensionsrechner bin ich auf knapp 45% Pensionsanspruch gekommen, also etwas weniger als das Rentenniveau.
Kann wir evtl. meine Zeit an der Uni (Doktorand und Postdoc im selben Fachgebiet meiner derzeitigen Tätigkeit) angerechnet werden?
2) ich habe chronische Erkrankungen (die aber allesamt gut in Kontrolle sind). ZB habe ich eine rheumatische Erkrankung, die aber keinerlei Auswirkungen auf meinen Alltag hat. Ich kenne mich mit der PKV nicht gut aus, aber befürchte hohe Beiträge im Alter.
Was würdet ihr tun bzw. wie kann man abschätzen, ob sich die Verbeamtung finanziell für mich lohnt?
Vielen Dank
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Hallo,
Das musst Du mal durchrechnen. Im höheren Dienst lohnt es sich eigentlich auch noch mit Anfang 40.
Zur Frage PKV versus pauschale Beihilfe+GKV, sofern es sie denn bei deinem Dienstherren gibt, gibt es inzwischen reichlich Threads.
Zur Pension, Du bekommst 45 % vom letzten innegehabten Amt und nicht wie bei der Rente vom durchschnittlichen Lebensverdienst. Bei Dir kommen auf die Pension die bisher erworbenen Rentenansprüche oben drauf.
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zu 1)
Die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten sind in §§ 6 bis 13 BeamtVG geregelt. Schau dort mal rein und auch in die entsprechenden Abschnitte der BeamtVGVwV. Die E14-Tätigkeit sollte beispielsweise nach § 10 BeamtVG ruhegehaltsfähig sein. Zudem würdest du neben der Pension die Rente aus den bisher erwirtschafteten Zeiten erhalten.
zu 2)
Es gibt die sogenannte "Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherungen" (einfach mal googlen). Demnach müsstest du maximal 30% Risikozuschlag zahlen ohne Leistungsausschlüsse.
E14 Stufe 6 wäre derzeit etwa 4.100 Euro netto. Bei A14 Stufe 8 wären es 5.160 Euro netto. Das wären auch nach Abzug der PKV mit Zuschlag für dich und für das Kind mehr als wenn du dich nicht verbeamten lassen würdest.
Hinzu kommt, dass im (vergleichbar) höheren Dienst der weitere Aufstieg oft nur als Beamter möglich ist.
Fazit: Ich würde mich verbeamten lassen.
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Zur Bemerkung von Asperatus:
:https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/Publikationen/Beamte_Brosch%C3%BCre-%C3%96ffnungsaktion.pdf (http://:https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/Publikationen/Beamte_Brosch%C3%BCre-%C3%96ffnungsaktion.pdf)
Hinzu kommen viele Besonderheiten in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVGVwV), die ebenfalls relevant sind:
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_11022021_D4303011423.htm (https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_11022021_D4303011423.htm)
Vielleicht hattest du bereits einen Auslandseinsatz während des Wehrdienstes oder kannst dir vorstellen, künftig Dienstzeiten im Ausland zu leisten. Zeiten gesundheitsschädigender Verwendung (§ 13 BeamtVG) sind eine gängige Möglichkeit, die doppelt ruhegehaltsfähig sein können.
Ein weiterer Punkt ist die Versorgung bei einem Dienstunfall, z. B. auf dem Weg zur Dienststelle.
"Ist ein Beamter infolge eines Dienstunfalls dienstunfähig und wird in den Ruhestand versetzt, erhöht sich der bis dahin erdiente Ruhegehaltssatz um 20 Prozent nach dem BeamtVG und beträgt mindestens zwei Drittel, höchstens aber 75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (Unfallruhegehalt)."
Ich schließe mich Asperatus klar an und rate dir auf jeden Fall zur Verbeamtung und zur Nutzung der Öffnungsaktion. Die Vorteile sind langfristig äußerst wertvoll.
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Für die Verbeamtung spricht im Übrigen noch Folgendes:
1.) Volle Bezüge im Krankheitsfall (bis zur ggf. vorzeitigen Pensionierung wg. dauerhafter Dienstunfähigkeit) und also nicht nur sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
2.) Nach fünf Jahre Beamtenstatus und danach eintretender Dienstunfähigkeit Anspruch auf Mindestpension
Allerdings stellt sich die Frage, ob der obligatorische Amtsarzt grünes Licht für die Verbeamtung geben wird, wenn chronische Erkrankungen vorliegen.
(Im Hinblick auf die gesundheitlichen Eignung für den Beamtenstatus soll vom Amtsarzt u. a. beurteilt werden, ob der (zukünftige) Beamte ohne größere Ausfallzeiten voraussichtlich das reguläre Pensionseintrittsalter erreichen wird.)
https://beamtenberater.com/amtsaerztliche-untersuchung/
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In jedem Falle, bevor man zu voreilig die Option der Öffnungsaktion zieht, sollte man in jedem Falle zuerst bei allen in Frage kommenden Krankenversicherer anonyme Risikovorabfragen stellen. Entweder selbst oder durch einen (bestenfalls guten) Versicherungsfachmenschen. Jede Versicherung bewertet das ein und gleiche Risiko ganz anderes und daher ist von Ablehnung über Ausschluss bis hin zu Risikozuschlag von x% bis xx% und Öffnungsaktion mit max. 30% oder mit kleinem / großem oder ohne Beihilfeergänzungstarif je nach Vorerkrankung und Stabilität "alles drin".
Das sollte man zuerst abklopfen, ehe man die Öffnungsaktion beansprucht bzw. beanspruchen muss weil man einen verbindlichen Antrag gestellt hat und dann an diesen Krankenversicherer gebunden ist. Der weitere Vorteil der anonyme Risikovorabfrage ist, dass man dann beim finalen Wunschversicherer oder anderer Versicherer nicht angeben muss, dass eine andere Krankenversicherung eine Ablehnung/Risikozuschlag geschrieben hat.