Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Chelsea am 29.12.2024 13:33

Titel: Eingruppierung 10 nach 12
Beitrag von: Chelsea am 29.12.2024 13:33
Hallo, wenn ich intern von einer E10 Stelle auf eine mit E12 bewertete wechsle, bleibt dann die Stufe erhalten? So verstehe ich den § 17 Abs. 4 S.1, bin aber unsicher, ob das auch beim "Überspringen" einer kompletten Entgeltgruppe gilt. Lieben Dank, Chel
Titel: Antw:Eingruppierung 10 nach 12
Beitrag von: MarieH am 29.12.2024 14:01
Ja, du bleibst in der selben Erfahrungsstufe, jedoch befinnt die Laufzeit dieser Stufe von vorn.
Titel: Antw:Eingruppierung 10 nach 12
Beitrag von: FearOfTheDuck am 29.12.2024 20:47
So simpel wie eindeutig die Passage ist, gilt sie bei Höhergruppierung über mehrere EG hinweg. Ein "Überspringen" ist es aufgrund der Tarifautomatik gerade nicht.
Titel: Antw:Eingruppierung 10 nach 12
Beitrag von: Chelsea am 01.01.2025 09:42
Top, Danke :)