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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: frankundfrei am 31.12.2024 15:16

Titel: [BW] Kosten Arztuntersuchungen wg. Feststellung Grad der Behinderung
Beitrag von: frankundfrei am 31.12.2024 15:16
Hi,

wenn ich beim Landratsamt eine Behinderung feststellen/bestätigen lassen will, bedarf es ja "Gutachten"oder mE zumindest einem Arztbrief zu der jeweiligen Beschwerde....wie Diabetes oder Schwerhörigkeit usw

Daher muss man ggf (wenn solche Diagnosen aktuellst eben nicht vorliegen) zum Arzt und die feststellen lassen.

Die Frage ergibt sich aus einer aktuellen Diagnose und der Absicht zusammen mit anderen schon länger bekannten Beschwerden dann einen SchwerbehinderenAusweis (>50%) zu erlangen, was wiederum einen Steuerfreibetrag ergeben kann.

Ist die Beihilfe und die PKV verpflichtet, Solches zu übernehmen?

Oder würde der Amtsarzt des Dienstherrn dies für den Beamten kostenfrei übernehmen?

Ich las dies bei Angestellten, ist es bei Beamten in BW auch so, dass man als Schwerbehinderter 2 Jahre früher abschlagsfrei in den Ruhestand kann? Beispiel also mit 63 Jahren, aber nur 7,2 % (statt 14,4) Abschlag!?

Danke vorab !
frankundfrei
Titel: Antw:[BW] Kosten Arztuntersuchungen wg. Feststellung Grad der Behinderung
Beitrag von: Kingrakadabra am 31.12.2024 17:01
Ich würde einfach alle behandelnden Ärzte im Antrag abgeben und die vorliegenden Befunde etc. einreichen. Das Amt schreibt dann wohl die Ärzte an oder veranlasst das Nötige. In Bayern das ZBFS.

Guten Rutsch!
Titel: Antw:[BW] Kosten Arztuntersuchungen wg. Feststellung Grad der Behinderung
Beitrag von: frankundfrei am 02.01.2025 19:47
Dank Dir....werd ich tun, nur wie gesagt ist e eben auch so, dass ich Diagnosen habe, die vor 15 Jahren festgestellt wurden und die daher wertlos sein dürften, da sie wohl aktuell wieder festgestellt werden müssen, dass sie noch vorhanden sind und somit Grundlage für den Grad der Behinderung sind.....zB Reizdarmsyndrom oder Atemschwierigkeiten oder sowas.....
das muss ja aktuell diagnostiziert werden, zumal eben der damalige Arzt nicht mehr greifbar ist.

hierzu nochmals:
Ich las dies bei Angestellten, ist es bei Beamten in BW auch so, dass man als Schwerbehinderter 2 Jahre früher abschlagsfrei in den Ruhestand kann? Beispiel also mit 63 Jahren, aber nur 7,2 % (statt 14,4) Abschlag!?

LG frankundfrei
Titel: Antw:[BW] Kosten Arztuntersuchungen wg. Feststellung Grad der Behinderung
Beitrag von: Glockner am 02.01.2025 20:21
Wenn die Feststellung und Behandlung von relevanten Beschwerden schon so lange zurückliegen und seitdem wegen dem gleichen Krankheitsbild keine Behandlungen, Therapien, Reha und dergl. efolgten, wird es Zeit das in Angriff zu nehmen. Im Antrag gibst du an, welche Beschwerden, Erkrankungen etc. berücksichtigt werden sollen. Wie schon erwähnt, werden die behandelnden Ärzte u. Krankenhäuser dann vom Gesundheitsamt/Versorgungsamt (oder die entsprechende Dienststelle in deinem Bereich) angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Der Amtsarzt entscheidet anhand der Stellungnahmen der Behandler über deinen Antrag.

Leider ist es m. E. nach in den letzten Jahrzehnten immer schwieriger geworden über die magische Grenze des GdB 50 zu kommen. Mit einem GdB darunter hat man zwar etwas finanzielle Vorteile als Nachteilsausgleich, aber für eine vorzeitige Pensionierung ohne oder mit wenigen Abschlägen muss es halt die SB mit mindestens GdB 50 sein.

Das Landesrecht BW kenne ich nicht, aber in NRW ist es so, dass du beim Vorliegen einer SB mit GdB50 nach Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abschläge in Pension gehen kannst.
Titel: Antw:[BW] Kosten Arztuntersuchungen wg. Feststellung Grad der Behinderung
Beitrag von: clarion am 02.01.2025 23:32
Die VersMedV ist seit Jahrzehnten wenig verändert worden, insofern ist die Behauptung es sei schwieriger als früher, einen GdB zu bekommen,  nicht nachvollziehbar.

Der Amtsarzt stellt auch keine Schwerbehinderung fest! Das tun die Versorgungsämter, nach Einholung der Arztberichte von den behandelnden Ärzten, im Zweifel unter Einbeziehung der medizinischen Dienste!

Nun @frankundfrei, wenn Du 15 Jahre keine so großen Beschwerden hattest, dass Du Dich um Therapien gekümmert hättest, dann stelle ich in Frage, inwieweit man bei Dir von einer SCHWERbehinderung reden kann. Du hast nix, Du willst nur eher in Rente.
Titel: Antw:[BW] Kosten Arztuntersuchungen wg. Feststellung Grad der Behinderung
Beitrag von: frankundfrei am 03.01.2025 14:34
Danke euch.

Nun, es gibt ja Dinge, die ich genannt habe, mit denen kann man leben oder eben nichts dagegen tun, die ergeben einzeln 10-20 % und AKTUELL habe ich eine Diagnose, die 20-30 % ergibt und leider nur per Zufall kam ich eben jetzt erst auf das Thema, dass sowas was mit Behinderung zu tun hat und man ggf. mit weniger Abschläge in Rente kann...aber die hab ich mir mit 14,4 % eh schon ausgerechnet und gehe so oder so.
Sicherlich hätte ich schon lange Jahre vorher mit % unter 50 nen Freibetrag haben können, den ich damit verschenkt habe. Gibt Schlimmeres.
Titel: Antw:[BW] Kosten Arztuntersuchungen wg. Feststellung Grad der Behinderung
Beitrag von: frankundfrei am 03.01.2025 15:09
nochmals die andere Frage:

wenn ich dann wegen Feststellungen oder aktueller Prüfung der Leiden zum Hausarzt muss, damit der zB ne Fettleber und Anderes feststellt, DAS sind keine Kosten, die wie andere Arztbesuche die Beihilfe /PKV übernehmen (müssen), oder?
Titel: Antw:[BW] Kosten Arztuntersuchungen wg. Feststellung Grad der Behinderung
Beitrag von: clarion am 03.01.2025 21:31
Normalerweise nennt man dem Versorgungsamt die behandelnden Ärzte und die schreiben etwas, in der Regel ohne den Patienten einzubestellen, denn man ist da ja bekannt.

Die Grade verschiedener Beeinträchtigungen addieren sich nicht! Nur wenn eine Behinderung die Auswirkungen der anderen Behinderung noch mal verstärkt, dann gibt es einen höheren Gesamt-GdB, z.B. bei einer kombinierten Seh- und Hörbehinderung verstärken sich die Behinderung gegenseitig. Bei voneinander unabhängigen Beeinträchtigungen gibt es nur den GdB der schwersten Beeinträchtigung.
Titel: Antw:[BW] Kosten Arztuntersuchungen wg. Feststellung Grad der Behinderung
Beitrag von: frankundfrei am 03.01.2025 23:56
Danke, Clarion,
ja, richtig, meinte es mehr so, dass dennoch mehrere parallel aber nen höheren Wert ergeben können als die Einzelhöchstwert......

Der Gesamt-GdB darf weder durch Addition noch durch sonst eine Rechenmethode ermittelt werden. Vielmehr ist er „nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander“ festzustellen (§ 152 Abs. 3 Satz 1 SGB IX).
Titel: Antw:[BW] Kosten Arztuntersuchungen wg. Feststellung Grad der Behinderung
Beitrag von: HansGeorg am 04.01.2025 09:09
Hier in SH ist es zumindest so, dass das zuständige Amt LASD, den GDB nach Aktenlage feststellt. Nur in Ausnahmen wird ein Gutachter beauftragt. Außerdem bekommst du den GDB nicht aufgrund deiner Krankheiten, sondern aufgrund der Einschränkungen die auf den Krankheiten basieren zugesprochen. Die Diagnosen der Krankheiten werden natürlich von der Beihilfe übernommen.
Titel: Antw:[BW] Kosten Arztuntersuchungen wg. Feststellung Grad der Behinderung
Beitrag von: Rudi_Regenbogen am 09.01.2025 08:25
Hallo,
ich habe einen GdB >50. Ich habe beim Versorgungsamt einen formlosen Antrag gestellt. Ein Zweizeiler reichte. Daraufhin schickte man mir ein Formular, welches man auch direkt online (Link unten) findet. In dem Formular wurde nach den behandelnden Ärzten gefragt, wie etwas zu der Behinderung sagen können. Es wurde explizit darum gebeten keine Diagnosen einzuschicken, da man in Zeiten moderner Technik ja alles fälschen könnte. Ausserdem muss man, was ja logisch ist, diese Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Dann habe ich (sehr) lange nichts gehört. Irgendwann kam dann der Bescheid. Kosten entstanden mir keine.

https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/gesundheit_und_soziales/schwerbehindertenrecht/Antrag-Schwerbehindertenrecht_neu.pdf

Titel: Antw:[BW] Kosten Arztuntersuchungen wg. Feststellung Grad der Behinderung
Beitrag von: HansGeorg am 09.01.2025 08:38
Du hast zwar nicht danach gefragt aber ein Hinweis aus eigener Erfahrung. Bevor du einen solchen Antrag stellst. Denk über eine Rechtsschutzversicherung nach. Den GdB 50 bekommst du idR. nur mit Klage. Wenn du noch keine hast hol dir heut eine und warte 3 Monate, bis du den Antrag einreichst.
Titel: Antw:[BW] Kosten Arztuntersuchungen wg. Feststellung Grad der Behinderung
Beitrag von: Kingrakadabra am 09.01.2025 12:14
Das mit GdB 50 und Klage kann ich nicht bestätigen. Ein Erhöhungsantrag ging ebenfalls ohne Klage "durch".

Viel "Erfolg".
Titel: Antw:[BW] Kosten Arztuntersuchungen wg. Feststellung Grad der Behinderung
Beitrag von: Hortensie am 10.01.2025 11:29
Ein Hinweis:

Beim GdB kommt es nicht primär auf Diagnosen an, sondern auf die Stärke der Beschwerden, die man infolge einer Krankheit hat.

Macht eine Krankheit keine Beschwerden gibt es dafür keine Prozente. Man ist dann nicht behindert.

Bei der Argumentation sollte man darauf achten.







Titel: Antw:[BW] Kosten Arztuntersuchungen wg. Feststellung Grad der Behinderung
Beitrag von: frankundfrei am 10.01.2025 13:51
Danke euch allen und spez. auch Rudi_Regenbogen für den Tipp und die Infos mit der Versicherung.
Bei meinem Neffen mit > GdB 50 lief es auch so wie bei Dir - Rudi_Regenbogen - ...da wozu ich keine ärztl. Untersuchung habe und auch nur veraltete Adressen angeben kann, tue ich das eben so und dann sehen wir weiter.

ALSO beschreibt man selbst auch nicht die Einschränkungen, die man durch die Diagnosen hat!? Dachte, das wäre nötig, oder will das VA dies selbst vornehmen und hinterher kann man ggf widersprechend erläutern?

Bspw. habe ich keine Gallenblase mehr und denke, die Folgen der Einschränkungen (Nahrungseinschränkung und Folgen Verdauung.....) beschrieben zu müssen!?
Titel: Antw:[BW] Kosten Arztuntersuchungen wg. Feststellung Grad der Behinderung
Beitrag von: Casa am 11.01.2025 09:48


Die zuständige Stelle für die Feststellung des GdB nimmt keine eigenen Einschätzungen des GdB vor. Die Einschätzung erfolgt vom Facharzt und ggf. später vom Amtsarzt.

Alte Atteste / Diagnosen sind wenig Aussagekräftig. Spätestens im Rahmen der Amtsermittlung wird die Vorsprache bzw. erneute Untersuchung bei Fachärzten notwendig.

Bei notwendiger Vollwerkost oder weil man keine Tüte Chips von 200g mit einmal essen kann, kommt regelmäßig kein GdB in Betracht. Sollten weitere Beschwerden bestehen, können dies zu einem GdB führen, vgl. Teil B, Nr. 10.3.5 der Anlage zu § 2 VersMedV.

Ich gebe noch den Hinweis, dass der GdB nicht aufsummiert wird. Das heißt, bspw. 3 Erkrankungen mit je GdB 20 ergeben nicht zwingend GdB 60. Wenn die 3 Erkrankungen ein System betreffen, gehen möglicherweise 2 Erkrankungen im GdB der dritten Erkrankung auf, sodass GdB 20 festgestellt wird.

Beispiel:

Leistungsbeeinträchtigung Herz, Nr. 9.1.1: Einzel-GdB 20
Gleichgewichtsstörung / Schwindelanfälle, Nr. 5.3: Einzel-GdB 20

Das Ergebnis wird definitiv nicht 20+20 = GdB 40 sein.

Ein vergleichbares Ergebnis kann ich mir bei fehlender Gallenblase und Reizdarm vorstellen.


Die Kostentragung der ärztlichen Leistung der Feststellung von Erkrankungen ist Bestandteil der Beihilfe und der PKV. Bei ausführlichen Befunden (Befundberichten / Gutachten) ist zu prüfen, ob Beihilfe und PKV die Kosten zu tragen haben.


Ich schließe mich zudem den Vorrednern clarion, Glockner und Hortensie an.
Titel: Antw:[BW] Kosten Arztuntersuchungen wg. Feststellung Grad der Behinderung
Beitrag von: frankundfrei am 12.01.2025 10:27
Dankeschön Casa!

Keine Aufsummierung klar…
Informativ deine Aussage zur Kostenübernahme.

Im Antragsformular kann man ankreuzen, ob Artberichte anbei sind oder nicht.

Soll man oder muss man also welche beifügen… wie bei mir ggf. eben nur aktuelle oder erstmal lieber gar nichts?
Wobei ohne jegliche Berichte ja sicher keine GdB Festlegung erfolgen kann.

Wäre es nicht sinnvoll, gleich selbst schriftlich darzulegen, worin ich die Beeinträchtigungen sehe, als Anlage zum Antrag!?



Titel: Antw:[BW] Kosten Arztuntersuchungen wg. Feststellung Grad der Behinderung
Beitrag von: Casa am 13.01.2025 16:47
Meines Wissens entscheidet sowieso der Amtsarzt. Es spiel keine Rolle, ob du Befunde beim Antrag oder später   beim Amtsarzt vorlegst. Eigene Einschätzungen spielen keine Rolle, sofern sie nicht ärztlich bestätigt sind.
Titel: Antw:[BW] Kosten Arztuntersuchungen wg. Feststellung Grad der Behinderung
Beitrag von: clarion am 14.01.2025 06:51
Ich habe gerade in die VersorgMedV reingesehen, ein Reizdarm bringt GdB von 0-10, bei schwerer Symptomatik, d.h. bei Mangelernährung einen GdB bis zu 50, eine entfernte Gallenblase bringt 0, bei Schwerhörigkeit hängt es vom Schweregrad der Hörbehinderung ab. Für einen GdB von 50 muss es aber schon beidseits eine hochgradige Schwerhörigkeit sein, bei der man ohne Hörgeräte schon nicht mehr klar kommt.

Schwerhörigkeit lässt sich durch objektive Messungen feststellen.  Verdauungsstörungen hingegen nicht. Etwas beim Essen aufpassen zu müssen, ist definitiv noch keine schwere Symptomatik. Wie willst Du aus deinen Diagnosen eine Behinderung konstruieren,  wenn Du die letzten Jahre nicht beim Arzt warst bzw. bei einem Hörgeräte-Akustiker?
Titel: Antw:[BW] Kosten Arztuntersuchungen wg. Feststellung Grad der Behinderung
Beitrag von: Susa am 14.01.2025 12:57
Dankeschön Casa!

Keine Aufsummierung klar…
Informativ deine Aussage zur Kostenübernahme.

Im Antragsformular kann man ankreuzen, ob Artberichte anbei sind oder nicht.

Soll man oder muss man also welche beifügen… wie bei mir ggf. eben nur aktuelle oder erstmal lieber gar nichts?
Wobei ohne jegliche Berichte ja sicher keine GdB Festlegung erfolgen kann.

Wäre es nicht sinnvoll, gleich selbst schriftlich darzulegen, worin ich die Beeinträchtigungen sehe, als Anlage zum Antrag!?


Wenn die Berichte vorliegen hast kannst Du sie auch beifügen. Soweit ich weiß zählen nur die der letzten 2 Jahre.

Du kannst auch eine Anlage beifügen inwieweit dich die Erkrankungen beeinflussen in einem täglichen Tun. Denk auch dran die psychischen Faktoren zu erwähnen ;)

Aber es stimmt schon, man bekommt kaum noch Prozente für irgendwas oder höchstens befristet. Ich denke nur mit Reizdarm und Hörvermögen oder so wirst Du kaum Erfolg haben.

Mein Mann hat 2 künstliche Knie bekommen mit 33. Daraufhin 50% GdB. Vor 2 Jahren neue Hüfte. Verschlimmerungsantrag gestellt. wurde auf 60% erhöht. Ein Witz. Begründung die Hüfte und Knie sind auf einer Körperseite und gleichen die Beeinträchtigungen wieder aus.
Hab ich Widerspruch eingelegt mit Androhung von weiteren rechtlichen Schritten. 3 Monate später hatte er 85. Ohne Anwalt geht auch.

Eine Freundin hat Darmkrebs und nur 50% befristet bekommen auf 1 Jahr wegen der Chemo. Danach müsste sie einen neuen Antrag stellen sagte man ihr, da die Behinderung aufgrund der Chemo nicht mehr gegeben ist.
Titel: Antw:[BW] Kosten Arztuntersuchungen wg. Feststellung Grad der Behinderung
Beitrag von: frankundfrei am 14.01.2025 16:27
'Dank euch!

@clarion:
ich hab zwar ein Beispiel angeführt, will aber nicht an dieser Stelle weiter auf Verdauungsstörungen und ob man da nur beim Essen etwas aufpassen muss eingehen.

Gerade deswegen würde ich dem Antrag ja ne wahrheitsgemäße Erläuterung der Beeinträchtigung beifügen wollen.

@ Susa:   sehr interessant, mir geht es nicht partout um maximalen GdB, aber es sollte schon fair und - so weit möglich - gleichbehandelnd zugehen.

we ll see
Titel: Antw:[BW] Kosten Arztuntersuchungen wg. Feststellung Grad der Behinderung
Beitrag von: Autodoc am 22.01.2025 22:41

Wenn die Berichte vorliegen hast kannst Du sie auch beifügen. Soweit ich weiß zählen nur die der letzten 2 Jahre.

Du kannst auch eine Anlage beifügen inwieweit dich die Erkrankungen beeinflussen in einem täglichen Tun. Denk auch dran die psychischen Faktoren zu erwähnen ;)

Aber es stimmt schon, man bekommt kaum noch Prozente für irgendwas oder höchstens befristet. Ich denke nur mit Reizdarm und Hörvermögen oder so wirst Du kaum Erfolg haben.

Mein Mann hat 2 künstliche Knie bekommen mit 33. Daraufhin 50% GdB. Vor 2 Jahren neue Hüfte. Verschlimmerungsantrag gestellt. wurde auf 60% erhöht. Ein Witz. Begründung die Hüfte und Knie sind auf einer Körperseite und gleichen die Beeinträchtigungen wieder aus.
Hab ich Widerspruch eingelegt mit Androhung von weiteren rechtlichen Schritten. 3 Monate später hatte er 85. Ohne Anwalt geht auch.

Eine Freundin hat Darmkrebs und nur 50% befristet bekommen auf 1 Jahr wegen der Chemo. Danach müsste sie einen neuen Antrag stellen sagte man ihr, da die Behinderung aufgrund der Chemo nicht mehr gegeben ist.
[/quote]

Also eine Feststellung über den Grad der Behinderung von 85 kann nicht korrekt sein. Im Schwerbehindertenrecht gibt es keine Fünferabstufungen. Eine Feststellung wird getroffen mit 10ner Schritten. Diese gehen von 20 bis 100.
Es ist keine Seltenheit, dass Personen mit künstlichen Knien oder künstlicher Hüfte in der Vergangenheit einen höheren GdB festgestellt bekommen haben, jetzt ist aber auch die Medizin weiter fortgeschritten und diese bekommen heutzutage sicherlich nicht mit den hohen Behinderungsgrad zu gesprochen.

Die Befristung bei Krebserkrankung ist vom Gesetzgeber so vorgesehen. In den ersten zwei beziehungsweise fünf Jahren oder auch bei noch nicht abschließbarer Beurteilungsfähigkeit des Leidens wird eine so genannte Heilungsbewährung gesetzt. Die höhere Bewertung soll sozusagen die besonderen Begleiteinschränkung mit widerspiegeln. Nach Ablauf der Heilungsbewährung ist die reine Funktionseinschränkung zu bewerten, und diese ist in der Regel niedriger zu bewerten.

Das angesprochene Hörleiden wird immer mit bestmöglicher Korrektur(Hörgerät) bewertet. Genauso verhält sich das bei Sehschwäche.

Der Gesamtgrad der Behinderung erhöht sich nur, wenn sich die verschiedenen Funktionsbereiche des Körpers negativ beeinflussen.