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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: hjc59 am 01.01.2025 17:03

Titel: Versorgungsausgleichszahlungen beim Finanzamt geltend machen
Beitrag von: hjc59 am 01.01.2025 17:03
Hallo,
Ich hätte da mal eine Frage,bin seit 2014 DDU,durch Scheidung 2015 muss ich Versorgungsausgleich Leisten,kann ich dies in der Steuererklärung geltend machen?Die Versorgungsausgleichszahlungen müste man doch absetzen können?Oder nicht?Für Antworten wäre ich euch sehr Dankbar,danke schon mal im vorraus für Antworten :)
Titel: Antw:Versorgungsausgleichszahlungen beim Finanzamt geltend machen
Beitrag von: Julianx1 am 01.01.2025 20:40
Der Ausgleichsverpflichtete kann die Zahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs in dem Umfang als Sonderausgaben absetzen (nach § 10 Abs. 1a Nr. 4 EStG 2015), in dem die den Ausgleichszahlungen zugrunde liegenden Einnahmen bei ihm der Besteuerung unterliegen. Sind die zu Grunde liegenden Einnahmen steuerfrei, kommt ein Sonderausgabenabzug nicht in Betracht.
Titel: Antw:Versorgungsausgleichszahlungen beim Finanzamt geltend machen
Beitrag von: Rentenonkel am 02.01.2025 09:59
Die Reduzierung der Pension durch den Versorgungsausgleich sind keine Ausgleichszahlungen in diesem Sinne.

Es gibt zumindest in der gesetzlichen Rentenversicherung die Möglichkeit, die Abschläge durch eine oder mehrere Zahlungen auszugleichen. Sofern man davon Gebrauch macht, kann man diese Einzahlungen zum Rückkauf des Malus steuerlich geltend machen.

Es gibt allerdings die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise auszusetzen, sofern im Rahmen des Versorgungsausgleiches auch gleichzeitig Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben hat, diese aber noch nicht realisieren kann (siehe § 35 VersAusglG)

Am besten einfach mal einen Antrag beim Dienstherrn mit Rentenauskunft der Rentenversicherung stellen ;o)