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Beamte und Soldaten => Beamte Hessen => Thema gestartet von: Alekos am 03.01.2025 17:02

Titel: Frage zur Berechnung des Einkommens für Elterngeld/Elternzeit
Beitrag von: Alekos am 03.01.2025 17:02
Hallo zusammen und ein frohes neues Jahr,

bei den hessischen Beamten wird die Jahressonderzahlung bekanntlich monatlich ausgezahlt.
Wird diese Zahlung bei der Berechnung der Einkünfte im Bemessungszeitraum berücksichtigt? Ich habe leider bisher nur widersprüchliche Aussagen gefunden. Einerseits heißt es, dass "Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc." nicht berücksichtigt werden. An anderer Stelle wiederum heißt es, dass die monatliche Sonderzahlung bei Beamten doch berücksichtigt wird.
Hätte jemand hierzu eine verlässliche Aussage.?

Weiterhin bekomme ich einen Familienzuschlag, eine allgemeine Stellenzulage und eine Homeoffice-Pauschale in Höhe von 50 Euro. Werden diese Zahlungen ebenfalls berücksichtigt? Wie sieht es mit Vermögenswirksame Leistungen aus?

Vorab vielen Dank!
Titel: Antw:Frage zur Berechnung des Einkommens für Elterngeld/Elternzeit
Beitrag von: Alekos am 08.01.2025 17:19
Kann hier niemand weiterhlefen?
Titel: Antw:Frage zur Berechnung des Einkommens für Elterngeld/Elternzeit
Beitrag von: Rentenonkel am 09.01.2025 07:45
Da grundsätzlich das monatliche Einkommen der letzten 12 Monate zugrunde zu legen ist und lediglich Einmalzahlungen oder Sonderzahlungen außen vor bleiben, müssten demnach alle regelmäßigen steuerpflichtigen Einnahmen bei der Bemessung zugrunde gelegt werden, also auch die umgelegte Jahressonderzahlung, der Familienzuschlag und die allgemeine Stellenzulage.

Einzig die Home Office Pauschale müsste bis zu einem Betrag von 600 EUR pro Jahr steuerfrei sein und dürfte somit nicht als steuerpflichtiges Einkommen zählen. Das ergibt sich allerdings auch aus der Lohnabrechnung, ob diese Pauschale tatsächlich steuerfrei ausgezahlt wird oder nicht.
Titel: Antw:Frage zur Berechnung des Einkommens für Elterngeld/Elternzeit
Beitrag von: Casa am 09.01.2025 15:52
Das sehe ich wie Rentenonkel.
Titel: Antw:Frage zur Berechnung des Einkommens für Elterngeld/Elternzeit
Beitrag von: Hesse am 17.01.2025 07:35
So ist es. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt welches gezwölftelt ausgezahlt wird, verliert seine Eigenschaft als EGA und wird zu laufenden Lohn. In diesem Fall einer der sehr wenigen Vorteile die man als hessischer Beamter hat.