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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: SebbiSchmidt am 04.01.2025 13:46
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Hallo Community,
ich bin derzeit in RLP mit der Stufe 9B Erfahrungsstufe 3 angestellt und habe bereits knapp 2 Jahre bei dem aktuellen Arbeitgeber gearbeitet. Nun soll ich demnächst Höhergruppiert werden und in die 10 kommen. Nach TVL soll man hier eine Erfahrungsstufe nach unten rutschen und die Erfahrungszeit wird wieder von vorne gesammelt. Der Garantiebetrag ist für mich nicht wirklich relevant.
Gibt es denn Mittel und Wege die Erfahrungsstufe und/oder die Erfahrungszeit zu behalten? Vorher war ich über die Kommunen angestellt, da blieb zumindest die Stufe gleich.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten. :-)
Sebbi
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Im TV-L wird betragsmäßig höhergruppiert, nicht stufengleich. Im Fall einer Höhergruppierung von E 9b zu E 10 geht es aus jeder Ausgangsstufe eine Stufe zurück. Wenn du bisher in einer Stufe zurückgelegte Stufenlaufzeit nicht verlieren willst, darf die Höhergruppierung frühestens an dem Tag stattfinden, an dem auch der Stufenaufstieg erfolgt. Ob und wann sich das finanziell auszahlt, müsstest du selbst nachrechnen.
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Alternative wäre den Arbeitgeber zu wechseln und bei der Neueinstellung darauf zu pochen, dass die bisherige Berufserfahrung als förderliche Zeit anerkannt wird. Das muss der neue AG dann natürlich auch wollen, weil es nur eine Kann-Bestimmung ist.
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Deine Chancen hängen nicht unbedeutend davon ab, an welchem Ministerium deine Dienststelle hängt.
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Deine Chancen hängen nicht unbedeutend davon ab, an welchem Ministerium deine Dienststelle hängt.
Ich arbeite für das Ministerium der Justiz.
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Hallo zusammen,
wie sieht es mit einer Höhergruppierung von TV L EG 10 Stufe 4 in TV L EG11 aus?
Die Höhergruppierungsmatrix existiert ja momentan nicht. Ich hatte letztes Jahr geschaut und da würde man auch in EG 11 Stufe 4 kommen.
Kann da jemand was zu sagen?
Vielen Dank im Voraus.
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Moin, der §17 Absatz (4) TV-L, der Höhergruppierungen regelt, sowie die Anlage B zum TV-L, die die Entgelttabellen beinhaltet, existieren weiterhin. Und nach den entsprechenden Regelungen führt weiterhin eine Höhergruppierng aus der EG 10/4 in die EG 11/4.
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Vielen Dank für die Antwort!
noch eine kurze Frage dazu:
Ich habe am 01.10.22 in EG 10 Stufe 3 die Beschäftigung aufgenommen. Demnach würde ich mich zum 01.10.25 höhergruppieren lassen, sodass ich ab 01.10.25 in Stufe 4 EG 11 bin.
Ist das soweit korrekt?
Danke :)
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Ist nur insoweit korrekt, dass es zu dem genannten Zeitpunkt vorteilhaft für dich wäre.
Üblicherweise nicht in der Hand hast du die Höhergruppierung selbst. Du kannst dich in der Regel nicht zum Zeitpunkt x höhergruppieren lassen. Es gibt sogar recht hier im Bundesland z.B. Anweisungen, die eine verzögerte Zuweisung eingruppierungsrelevanter Aufgaben im Hinblick auf die Stufenlaufzeit ausdrücklich untersagen.