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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Janalein am 04.01.2025 13:53

Titel: Kündigung vom AG am Ende der Probezeit und Pflege eines Angehörigen? (Lehrer)
Beitrag von: Janalein am 04.01.2025 13:53
Guten Tag,

ich habe mich hier angemeldet, da ich nicht mehr weiter weiß und auch nicht sicher bin, wo ich mich dazu erkundigen kann.
Ich habe im August einen unbefristeten Arbeitsvertrag im Quereinstieg an einer Schule erhalten.
Schon vor meiner Einstellung in den Schuldienst habe ich mich um meine pflegebedrüftige Großmutter gekümmert,  die ich mit dem Pflegegrad 3 pflege , was ich schon 7 Jahre zuvor tat. Die 3 hatte sie aber erst seit Januar 2024, weil sie sprübar abgebaut hat.
Natürlich bin ich damit seit August in der Probezeit.

Im letzten halben Jahr haben die Pflegeanforderungen stark zugenommen, was sich auch auf meine Gesundheit geschlagen hat. Von August bist jetzt war ich allein 3 Wochen wegen 4 verschiedenen Infekten krankgeschrieben. Hinzu kam, dass ich an eine weitere Schule abgeordnet wurde und zwischen zwei Einrichtungen, die 40 Kilometer auseinander lagen, pendeln musste und dann noch die Pflege hatte.

Als ob das nicht schlimm genug wäre, stürzte meine Oma vor Weihnachten und brach sich den Oberschenkelhals. Eine Not O.P war die Folge und an Arbeit erstmal nicht zu denken, da ich gefühlt tausende Dinge zu organisieren hatte. Im Krankenhaus kümmerte man sich leider nicht um sie, sodass ich eigentlich seit 3 Wochen non-stop bei ihr war.

Nun ist es so, dass sie sich im Krankenhaus mit Corona infiziert hat und mich leider auch angesteckt hat.
Ich werde daher nächste Woche wieder fehlen, denn positiv und mit Symptomen kann ich nicht zur Arbeit
Darüber hinaus muss ich ehrlich sagen, dass ich derzeit nicht den Kopf frei habe und mich kaum auf meine Arbeit konzentrieren könnte.
Zu allem Übel wurde nämlich bei der O.P gepfuscht, sodass sie jetzt nochmal operiert werden muss.

Ende Januar endet aber meine Probezeit.
Nun ist meine Frage: Ich pflege ja dennoch meine Oma und hatte gelesen, dass man mich durch die Pflege nicht einfach rausschmeißen kann, da ich dabei anscheinend auch während der Probezeit Kündigungsschutz genieße? Stimmt das?
Und wie verhält es sich, wenn ich wegen meiner Erkrankungen und nicht wegen meiner Oma krankgeschrieben war? (Wobei das der AG ja gar nicht weiß)

Kann ich dennoch aufgrund meiner Fehlzeiten gekündigt werden?
Titel: Antw:Kündigung vom AG am Ende der Probezeit und Pflege eines Angehörigen? (Lehrer)
Beitrag von: FearOfTheDuck am 04.01.2025 14:14
In der Probezeit kannst du jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Wenn du - trotz und wegen der Tragik des einzelnen Falles und deiner persönlichen Situation - deine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kannst, scheint mir ein Trennungswillen des AG nur logisch zu sein.

Du müsstest mit dem AG sprechen und erörtern, welche Möglichkeiten es gibt, dass du Job und Pflege unter einen Hut bekommst. Falls das möglich ist.
Titel: Antw:Kündigung vom AG am Ende der Probezeit und Pflege eines Angehörigen? (Lehrer)
Beitrag von: Janalein am 04.01.2025 14:52
Da scheinst du aber zu irren, denn offenbar hat man als pflegender Angehöriger auch in der Probezeit Kündigungsschutz.
https://www.ra-wittig.de/ratgeber/sonderkuendigungsschutz/pflegegesetz-sonderkuendigungsschutz/

Und darüber hinaus verstehe ich deine Missgunst nicht. Ich hab mir nicht ausgesucht krank zu werden und habe mir während der Pflegezeit keinen Lenz gemacht


https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/pflegezeit-betreuungszeit-familienpflegezeit-554-kuendigungsschutz-waehrend-der-probezeit_idesk_PI13994_HI16592592.html
Titel: Antw:Kündigung vom AG am Ende der Probezeit und Pflege eines Angehörigen? (Lehrer)
Beitrag von: cyrix42 am 04.01.2025 16:32
Wenn du dich auf den Kündigungsschutz des Pflegegesetzes beziehen willst, müssten auch die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sein. Hast du eine Freistellung zur Pflegezeit beantragt (§3 Pflegegesetz; voraussichtliche Dauer muss dabei mit angegeben werden), oder zumindest eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§2; max. 10 Arbeitstage) zur akuten Organisation einer adäquaten Pflege angezeigt? Wenn ja, bist du bis zum Ende der Freistellung tatsächlich vor einer Kündigung sicher -- bzw. kann dir nur fristlos gekündigt werden, was entsprechende schärfere Voraussetzungen hat (aber nicht unmöglich ist). Der reine Akt des Pflegens jedenfalls sichert dies nicht.
Titel: Antw:Kündigung vom AG am Ende der Probezeit und Pflege eines Angehörigen? (Lehrer)
Beitrag von: Lämpel am 04.01.2025 16:53
Kann ich dennoch aufgrund meiner Fehlzeiten gekündigt werden?

Ist das lediglich eine abstrakte Angst von dir, oder ist eine konkrete Absicht erkennbar das zu tun?

Was sagt deine Schulleitung? Weiß die von der Situation? Welche konkreten Auswirkungen haben deine Fehlzeiten auf deinen Unterricht? Mussten bislang "nur" Stunden vertreten werden, oder gab es auch schon Probleme mit Klassenarbeitsterminen o.ä.?
Titel: Antw:Kündigung vom AG am Ende der Probezeit und Pflege eines Angehörigen? (Lehrer)
Beitrag von: Janalein am 04.01.2025 17:18
Wenn du dich auf den Kündigungsschutz des Pflegegesetzes beziehen willst, müssten auch die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sein. Hast du eine Freistellung zur Pflegezeit beantragt (§3 Pflegegesetz; voraussichtliche Dauer muss dabei mit angegeben werden), oder zumindest eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§2; max. 10 Arbeitstage) zur akuten Organisation einer adäquaten Pflege angezeigt? Wenn ja, bist du bis zum Ende der Freistellung tatsächlich vor einer Kündigung sicher -- bzw. kann dir nur fristlos gekündigt werden, was entsprechende schärfere Voraussetzungen hat (aber nicht unmöglich ist). Der reine Akt des Pflegens jedenfalls sichert dies nicht.

Ich musste schon im August einen Antrag stellen, um nachzuweisen, weshalb ich Teilzeit arbeite und die Pflegebescheinigung einreichen, die bestätigt, dass ich meine Oma mit dem Pflegegrad 3 pflege.
So wie ich das verstanden habe, fällt das auch unter das Pflegezeitgesetz wenn Arbeitnehmer Teilzeit arbeiten?
Korrigiere mich bitte, wenn ich mich irre?



Titel: Antw:Kündigung vom AG am Ende der Probezeit und Pflege eines Angehörigen? (Lehrer)
Beitrag von: Janalein am 04.01.2025 17:29
Kann ich dennoch aufgrund meiner Fehlzeiten gekündigt werden?

Ist das lediglich eine abstrakte Angst von dir, oder ist eine konkrete Absicht erkennbar das zu tun?

Was sagt deine Schulleitung? Weiß die von der Situation? Welche konkreten Auswirkungen haben deine Fehlzeiten auf deinen Unterricht? Mussten bislang "nur" Stunden vertreten werden, oder gab es auch schon Probleme mit Klassenarbeitsterminen o.ä.?

Meine Schulleitung weiß von der Situation meiner Pflege, nicht aber vom aktuellen Oberschenkelhalsbruch, dem Krankenhausaufenthalt
Ich habe schon jetzt vor dem Ende des Halbjahres alle Noten fertig. Das ist nicht das Problem.
Bisher musste nur vertreten werden.

Meine Angst beläuft sich bisher auf meine bestehenden Fehlzeiten.
Der Personalrat war vor den Ferien kurz bei mir und fragte allgemein, wie es mir geht.
Er kam aber leider  sehr ungelegen mitten in meine Klasse reingeplatzt, sodass ich alle privaten Themen nicht ansprechen wollte/konnte  und als ich dann die Möglichkeit gehabt habe, war er nicht mehr da.

Aber ja. Meine Schulleitung kennt meine Situation. Ich musste auch beantragen, dass ich überhaupt Teilzeit arbeiten darf.

Ich habe eben über 3 Wochen Fehlzeiten und das ist für 6 Monate schon viel.
Durch Corona jetzt könnten es vier werden.
Ich habe mir durch die Schüler eben auch vieles an Viren aufgerissen. Hinzu kam die psychische Belastung durch die Pflege und die Pflege als solche.
Im Krankenhaus kümmert sich keiner. Meine Oma wäre jetzt schon tot, wenn ich nicht bei ihr gewesen wäre.
Eine andere Frau, die in ihrem Zimmer war und keine Angehörigen hatte, ist an ihrer Coronainfektion gestorben.

Ich muss dazu sagen, dass ich durch den Quereinstieg ja noch in Quereinsteigerausbildung bin, dennoch aber einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe.
Titel: Antw:Kündigung vom AG am Ende der Probezeit und Pflege eines Angehörigen? (Lehrer)
Beitrag von: FearOfTheDuck am 04.01.2025 17:34
Dann ist doch alles gut und du dürftest dem besonderen Kündigungsschutz unterliegen.

Was daran ist Missgunst, wenn ich dir anrate, mit dem AG ganz nüchtern deine Situation zu besprechen und dir auch selbst die Frage zu stellen, ob das gerade alles noch funktionieren kann, verstehe ich nicht.
Titel: Antw:Kündigung vom AG am Ende der Probezeit und Pflege eines Angehörigen? (Lehrer)
Beitrag von: Janalein am 04.01.2025 18:14
Dein Satz "Wenn du - trotz und wegen der Tragik des einzelnen Falles und deiner persönlichen Situation - deine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kannst, scheint mir ein Trennungswillen des AG nur logisch zu sein".wirkte auf mich etwas provokant.

Möglicherweise liege ich damit aber auch falsch und tue dir Unrecht. Dann entschuldige dafür.

Ich weiß ja eben nicht, ob es so ist.

Die Frage, die ich mir stelle ist: Bezieht sich die Pflegezeit auch darauf, wenn ich mittels Teilzeitantrag und Pflegebescheinigung darauf hinweise, dass ich Pflege und habe ich dann auch den Schutz?
Titel: Antw:Kündigung vom AG am Ende der Probezeit und Pflege eines Angehörigen? (Lehrer)
Beitrag von: Lämpel am 04.01.2025 21:46
Ich habe schon jetzt vor dem Ende des Halbjahres alle Noten fertig. Das ist nicht das Problem.
Bisher musste nur vertreten werden.

[...]

Ich habe eben über 3 Wochen Fehlzeiten und das ist für 6 Monate schon viel.
Durch Corona jetzt könnten es vier werden.

Also unterm Strich bestehen die Auswirkungen auf deine berufliche Tätigkeit konkret darin, dass du im Herbst/Winter ein paar mal krank warst. Salopp gesagt: Das kommt halt vor. (Wenn ich mich im Lehrerzimmer umschaue, können manche Kollegys deine Zeiten locker toppen...) Ich sehe da noch keinen Ansatzpunkt der dafür spräche dass du dem Land ungewöhnlich lästig wärst. Ich nehme auch an, dass in deinen Unterrichtsfächern ein gewisser Lehrkraftmangel herrscht?

Titel: Antw:Kündigung vom AG am Ende der Probezeit und Pflege eines Angehörigen? (Lehrer)
Beitrag von: Janalein am 05.01.2025 19:58
Ich habe schon jetzt vor dem Ende des Halbjahres alle Noten fertig. Das ist nicht das Problem.
Bisher musste nur vertreten werden.

[...]

Ich habe eben über 3 Wochen Fehlzeiten und das ist für 6 Monate schon viel.
Durch Corona jetzt könnten es vier werden.

Also unterm Strich bestehen die Auswirkungen auf deine berufliche Tätigkeit konkret darin, dass du im Herbst/Winter ein paar mal krank warst. Salopp gesagt: Das kommt halt vor. (Wenn ich mich im Lehrerzimmer umschaue, können manche Kollegys deine Zeiten locker toppen...) Ich sehe da noch keinen Ansatzpunkt der dafür spräche dass du dem Land ungewöhnlich lästig wärst. Ich nehme auch an, dass in deinen Unterrichtsfächern ein gewisser Lehrkraftmangel herrscht?

Es sind nicht ein paar Mal, sondern über 3 Wochen.
Und das finde ich in der Probezeit besorgniserregend viel.
Eine Woche Angina, eine Bronchtiis, eine Woche Schleimbeutelentzündung am Fuß und jetzt Corona plus die Organisation mit meiner Oma.
Die Kurzzeitpflege und das alles müssen ja organisiert werden.
Mich hat es durch die Viren und den Stress jedes Mal aus den Eisen gehauen.
Und durch die 2 Schulen hab ich jedes Mal die volle Virenlast abbekommen.
Titel: Antw:Kündigung vom AG am Ende der Probezeit und Pflege eines Angehörigen? (Lehrer)
Beitrag von: Diensthase am 14.01.2025 18:51
1: In der Probezeit kannst du jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
2: Auch wenn es sich jetzt hart anhört, was Du in deiner Freizeit machst ist dein "Privatvergnügen" den andere müssen deswegen für Dich mitarbeiten wen Du ständig fehlst.
3. In der freien Wirtschaft wärst Du schön längst gefeuert worden....
Titel: Antw:Kündigung vom AG am Ende der Probezeit und Pflege eines Angehörigen? (Lehrer)
Beitrag von: clarion am 14.01.2025 20:21


Jana, das (lein würde ich an deiner Stelle lieber weglassen!)

Hier wirst Du keine Hilfe bekommen, weil wir nicht abschätzen können, welchen Eindruck Du auf die Schule machst.

Es kann sein, dass Du als kompetente Lehrerin rüber kommst, die halt etwas Pech mit dem Immunsystem hatte. Dann wird man Dir nicht kündigen.

Oder man nimmt Dich als unselbstständig, Jammerlappen und unreif war, dann wird man Dir kündigen, aber nicht weil Du öfters krank warst, sondern weil man Dich nicht für den Job geeignet hält. Als toughe selbstständige Frau meldet man sich ehrlich gesagt auch nicht mit Janalein in einem Interrnetforum an, erst recht nicht, wenn Jana dein realer Vorname sein sollte.
Titel: Antw:Kündigung vom AG am Ende der Probezeit und Pflege eines Angehörigen? (Lehrer)
Beitrag von: Albeles am 15.01.2025 08:40
Irgendwie sind da gewisse Widersprüche im Text. Der Pflegegrad 3 galt ab Januar, Du hast das aber schon im August nachgewiesen das es 3 ist  ???

Aber jetzt mal was ganz anderes....Kenne deinen Wert und mach dich nicht verrückt!!!

Was dein AG macht, kann hier keiner wissen. Und selbst wenn er was falsch macht, wird er das trotzdem durchziehen und nicht aufgrund Forenaussagen anders entscheiden. Notfalls geht es dann vor Gericht und wird dort geklärt.
Mach einfach deinen Job und denke positiv, bis Du was anderes vom AG hörst. Die Probezeit endet doch schon bald.

Das wird schon  :)
Titel: Antw:Kündigung vom AG am Ende der Probezeit und Pflege eines Angehörigen? (Lehrer)
Beitrag von: Casa am 15.01.2025 09:38
Ich würde dem Arbeitgeber die Pflegezeit mitteilen. Ich sehe nämlich nicht, dass vor Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Pflegezeit vereinbart werden kann. Über diese Frage ließe sich vortrefflich streiten und das über einige Jahre und Instanzen hinweg.
Nach bisheriger Schilderung scheint mir bei Einstellung lediglich Teilzeit vereinbart worden zu sein, jedoch wurde keine Vereinbarung nach Pflegezeitgesetz getroffen bzw. kein Anspruch nach diesem Gesetz geltend gemacht.
Titel: Antw:Kündigung vom AG am Ende der Probezeit und Pflege eines Angehörigen? (Lehrer)
Beitrag von: Poincare am 16.01.2025 08:07
Wenn du krank bist, bist du krank. Und zwar weil du krank bist, nicht weil du irgendwas für deine Oma organisierst oder etwas anderes zu tun hast.

Wenn du im Teilzeitantrag Dinge angibst, die dann berücksichtigt werden, oder auf deren Basis dir Teilzeit bewilligt wird, hat das nicht automatisch zur Folge, dass aus den Gründen ein offizieller Rahmen wird. Wenn du reinschreibst 50%, weil ich mehr Porsche fahren will, gilt das ebensowenig, wie wenn du deine Oma pflegst, das Tierheim sanierst , oder Müll auf der Autobahn aufräumst.

Wenn du nun Fehltage wegen Pflege hast, hat das ja einen offiziellen Rahmen mit einer Freistellung, dafür wird in meinen Augen keiner gekündigt.

In meinen Augen sind die reinen Fehlzeiten kein Problem. Einen Konflikt sehe ich nur, wenn es ein "gschmäckle" hat, du also zum Beispiel krank gemeldet warst, um was für deine Oma zu tun, obwohl du nicht krank warst, und man das gemerkt hat. Oder wenn du in der Zeit, in der du da warst, deine Arbeit nicht gut genug gemacht hast.

Was ich in Schulen schon erlebt habe, lässt mich an allem anderen zweifeln (z.B. Lehrer, der über ein ganzes Schuljahr nur Freitags kommt, und sich Mo-Do ohne Bescheinigung krankmeldet).