Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Niky241 am 04.01.2025 14:34
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Hallo,
In unserer Abteilung ist eine Kollegin in Rente gegangen und daraufhin wurde ihre Stelle, durch die Leitung öffentlich ausgeschrieben ohne vorab eine interne Ausschreibung zu veranlassen geschweige davon intern abzufragen ob eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Interesse hätte seine Stunden zu erhöhen.
Wir sind drei Kolleginnen und Kollegen, die aktuell teilzeit beschäftigt sind und möchten seit längerer Zeit unser Arbeitspensum erhöhen. Dies wurde auch schon schriftlich der Leitung mitgeteilt. Die Leitung scheint es aber wohl nicht zu interessieren, anstatt dessen wurde verlangt, dass interne Bewerberinnen und Bewerber sich nochmal komplett neu für die gewünschte Stunden Erhöhungen bewerben. Die ausgeschriebene Stelle und die Stellenauschreibung betrifft unsere tägliche Arbeit, wir haben auch alle ein hervorragendes Arbeitszeugnis, sind festangestellte im öffentlichen Dienst und trotzdem wurden die interne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht berücksichtigt sondern sogar ignoriert.
Es gibt eine Dienstvereinbarung mit der Stadt, in der es klar drin steht, dass interne Bewerberinnen und Bewerber vorrangig bevorzugt werden müssen und bei einer neu Besetzung die Stunden erst Intern ausgeschrieben und verteilt werden müssen. Dies wurde nicht berücksichtigt und völlig ignoriert, obwohl vom PR schriftlich darauf hingewiesen wurde. Wir mussten uns nochmal alle neu bewerben obwohl es sich um sehr wenige Stunden Erhöhung handelte. Daraufhin hat sich die Leitung entschieden, die ganze Stelle an einer externen Person zu vergeben.
Das Personalamt der Stadt und der Personalamt haben dies glücklicherweise nicht zugestimmt und das Bewerbungsverfahren wurde daraufhin abgebrochen.
Was kann man in so einem Fall rechtlich unternehmen?
Ich sehe ein eindeutiges Fehlerverfahren seitens der Leitung, oder täusche ich mich?
Es scheint so als ob es keine Rücksicht auf Gesetze in unserer öffentlichen Einrichtung gibt.
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Die Zustimmung wurde bereits verweigert. Was soll da jetzt seitens PR noch passieren?
Du zielst sicher nicht auf die Möglichkeiten ab, die der AG jetzt noch hat.
Worin siehst du das Fehlverhalten?
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Fehlverfahren ist, dass der AG von internen Mitarbeiter verlangt hat sich nochmal neu zu bewerben obwohl es klar in der Dienstvereinbarung steht erstens:
- dass im Fall einer Stellenbesetzung, gilt der Grundsatz, dass vor einer externen Ausschreibung alle internen Besetzungsmöglichkeiten vorrangig zu prüfen sind.
Alle Stellen müssen grundsätzlich zunächst Stadtintern ausgeschrieben werden. Dies wurde nicht gemacht.
- zweitens es steht auch drin, dass auch ohne Eigenbewerbung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dem vorrangig zu disponierenden Personenkreis gehören und bei der auschreibende Dienstelle beschäftigt sind, in das Auswahlverfahren einbezogen werden müssen. Dies wurde auch nicht gemacht.
- drittens: die Gründe zu einer Ablehnung von vorrangig zu berücksichtigenden Bewerberinnen und Bewerbern müssen dem PR und POA schriftlich mitgeteilt werden. Dies wurde auch nicht seitens des AG gemacht.
- viertens: bei der Aufhebung eines Bewerbungsverfahren muss eine Begründung abgegeben werden. Dies wurde auch nicht gemacht.
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Wer ist in diesem Falle mit "Leitung" gemeint? Die fachliche Leitung oder die Behördenleitung?
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Die fachliche Leitung sowie die Leitung des Instituts
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Was ist das für eine "Dienstvereinbarung"?
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Niky241, was genau ist denn jetzt die Frage bzw. das Anliegen?
Die Situation scheint mir gelöst. Das Verfahren ist abgebrochen worden.
Und mal, dann abgesehen, halte ich den Wunsch, jemanden von außen dazu holen zu wollen, für legitim. Aber da scheint es ja einen Dienstvereinbarung zu geben, die dem Wunsch zuwider läuft.
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Na ja, gelöst ist es durch den Abbruch des Verfahrens eben nicht. Das kann man so nicht sagen.
Die Stelle wurde nicht besetzt und es gibt immer noch unbesetzte offene Stunden.
Es gibt mehrere interne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Teilzeit atbeiten und diese Stunden übernehmen wollen.. Die interne Bewerberinnen und Bewerber wurden nicht berücksichtigt und völlig ignoriert obwohl es in der Dienstvereinbarung des POA klare Regelungen dafür gibt.
Das POA äußerst sich zu dem Thema nach schriftlicher Anfrage auch nicht.
Die Frage ist, was man in so einer Situation macht, wenn die Dienstvereinbarungen nicht beachtet und korrekt umgesetzt werden?
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Kommen die Aufstockungswünsche und die ausgeschriebene Stelle von der Stundenanzahl hin?
Wie auch immer, da wir die Umstände bei Euch nicht kennen, kann ich nichts sagen, was los ist.
Ihr habt aber eigentlich kein Problem. Ihr habt gültige Teilzeitverträge und ich gehe von einer wechselseitig zufriedenstellende Vertragserfüllung aus, nämlich Arbeitsleistung gegen pünktliche Entgeltzahlungen. Eine Aufstockung der TZ Anteile wäre eine Vertragsänderung, die im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen muss. Und dieses Einvernehmen ist offenbar (noch) nicht erzielt worden.
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Die interne Stunden Aufstockungswünsche sind gering und es würde immer noch nach den Aufstockungswünsche der internen Kolleginnen und Kollegen 60% zu Verfügung übrig bleiben. Diese 60% kann man dann einer externen Person vergeben. Dagegen haben wir absolut nichts einzuwenden und es ist völlig legitim noch jemanden im Team mit reinzunehmen. Das war auch der Vorschlag des PR. Dies wurde aber von der Leitung abgelehnt und nicht in Betracht genommen.
Vertraglich leisten wir hervorragende Leitungen und sogar weit darüber hinaus. Wir haben auch alle hervorragende Arbeitszeugnisse von der Leitung selbst bekommen.
Unsere Teilzeitstellen waren damals bei der Ausschreibung mit Aussicht auf aufstocken ausgeschrieben.
Dieses Versprechen wird erstens somit hier nicht gehalten und zweitens werden schriftliche Dienstvereinbarungen mit dem POA völlig ignoriert.
Und da ist die Frage, was man dagegen unternehmen kann?
Für uns liegt da ein klarer verstoß und eine absolute Fehlerhafte Abwicklung im Bewerbungsverfahren.
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Die interne Stunden Aufstockungswünsche sind gering und es würde immer noch nach den Aufstockungswünsche der internen Kolleginnen und Kollegen 60% zu Verfügung übrig bleiben. Diese 60% kann man dann einer externen Person vergeben. Dagegen haben wir absolut nichts einzuwenden und es ist völlig legitim noch jemanden im Team mit reinzunehmen. Das war auch der Vorschlag des PR. Dies wurde aber von der Leitung abgelehnt und nicht in Betracht genommen.
Vertraglich leisten wir hervorragende Leitungen und sogar weit darüber hinaus. Wir haben auch alle hervorragende Arbeitszeugnisse von der Leitung selbst bekommen.
Unsere Teilzeitstellen waren damals bei der Ausschreibung mit Aussicht auf aufstocken ausgeschrieben.
Dieses Versprechen wird erstens somit hier nicht gehalten und zweitens werden schriftliche Dienstvereinbarungen mit dem POA völlig ignoriert.
Und da ist die Frage, was man dagegen unternehmen kann?
Für uns liegt da ein klarer verstoß und eine absolute Fehlerhafte Abwicklung im Bewerbungsverfahren.
Dann verstehe ich eure Leitung - 100% sind einfacher zu besetzen als 60% . Auch kann man Stunden nicht so einfach "hin und herschieben", wie ihr euch das vorstellt.
Mal ne blöde Frage, auf was für Stellen sitzt ihr? Entspricht eure derzeitige Arbeitszeit, der Arbeitszeit der entsprechenden Stelle? Habt ihr die Aufstockung schon auf dem normalen Weg schriftlich beantragt? Also einen "Antrag auf Erhöhung der Arbeistzeit" gestellt? Hat sich einer von euch auf die volle Stundenzahl beworben? Ich meine nach TVÖD §9 ist nur der Wechsel von einer Teilzeitstelle auf eine Vollzeitstelle vorgesehen, euer Konstrukt (jeder bekommt ein paar Prozente der Stelle) ist so gar nicht vorgesehen. Was anderes wäre, wenn ihr euch die Stelle 50/50 teilen würdet.
Auch mit euren DVs habt ihr keinen Anspruch darauf, das Stundenanteile einer anderen Stelle an euch übertragen werden. Eine Möglichkeit wäre zu versuchen einer bewirbt sich auf die komplette Stelle mit Wunsch 60%/70%. Dann hat zu mindestens einer der Kolleg*Innen seinen Wunsch erhalten.
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Bei der nächsten Stellenausschreibung ließe sich in Erwägung ziehen zu klagen. Wenn die Stellenbesetzung aber erneut abgebrochen wird, lässt sich hiergegen recht wenig tun und auch eine Klage hätte wohl weniger Aussicht auf Erfolg.
-> Erneut das Gespräch mit PR, Vorgesetztem und Personalamt suchen.
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Die interne Stunden Aufstockungswünsche sind gering und es würde immer noch nach den Aufstockungswünsche der internen Kolleginnen und Kollegen 60% zu Verfügung übrig bleiben. Diese 60% kann man dann einer externen Person vergeben. Dagegen haben wir absolut nichts einzuwenden und es ist völlig legitim noch jemanden im Team mit reinzunehmen. Das war auch der Vorschlag des PR. Dies wurde aber von der Leitung abgelehnt und nicht in Betracht genommen.
Vertraglich leisten wir hervorragende Leitungen und sogar weit darüber hinaus. Wir haben auch alle hervorragende Arbeitszeugnisse von der Leitung selbst bekommen.
Unsere Teilzeitstellen waren damals bei der Ausschreibung mit Aussicht auf aufstocken ausgeschrieben.
Dieses Versprechen wird erstens somit hier nicht gehalten und zweitens werden schriftliche Dienstvereinbarungen mit dem POA völlig ignoriert.
Und da ist die Frage, was man dagegen unternehmen kann?
Für uns liegt da ein klarer verstoß und eine absolute Fehlerhafte Abwicklung im Bewerbungsverfahren.
Dann verstehe ich eure Leitung - 100% sind einfacher zu besetzen als 60% . Auch kann man Stunden nicht so einfach "hin und herschieben", wie ihr euch das vorstellt.
Mal ne blöde Frage, auf was für Stellen sitzt ihr? Entspricht eure derzeitige Arbeitszeit, der Arbeitszeit der entsprechenden Stelle? Habt ihr die Aufstockung schon auf dem normalen Weg schriftlich beantragt? Also einen "Antrag auf Erhöhung der Arbeistzeit" gestellt? Hat sich einer von euch auf die volle Stundenzahl beworben? Ich meine nach TVÖD §9 ist nur der Wechsel von einer Teilzeitstelle auf eine Vollzeitstelle vorgesehen, euer Konstrukt (jeder bekommt ein paar Prozente der Stelle) ist so gar nicht vorgesehen. Was anderes wäre, wenn ihr euch die Stelle 50/50 teilen würdet.
Auch mit euren DVs habt ihr keinen Anspruch darauf, das Stundenanteile einer anderen Stelle an euch übertragen werden. Eine Möglichkeit wäre zu versuchen einer bewirbt sich auf die komplette Stelle mit Wunsch 60%/70%. Dann hat zu mindestens einer der Kolleg*Innen seinen Wunsch erhalten.
In meinen Augen kann man Stunden "hin und herschieben" solang es dieselben Aufgaben betrifft. D.h. wenn eine Mitarbeiterin aus dem Bürgerbüro in Rente geht, können die Stunden durchaus auf auf andere Mitarbeiter aus dem Bürgerbüro aufgeteilt werden.
Aber innerhalb einer Abteilung sind die Aufgaben durchaus unterschiedlich. Es könnte sein, dass man ein Themenbereich, welches vorher durch eine Sachbearbeiterin allein bearbeitet wurde auf mehrere aufgeteilt wird und das will man evtl. vermeiden. Hierzu fehlen uns leider die Infos.
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Merkwürdige Regelungen. Mitunter kann es sinnvoll sein, nicht nur eine bestimmte Anzahl an VZÄ vorzuhalten, sondern auch eine konkrete Anzahl an Mitarbeitern, die sich dahinter verbergen. Hier klingt es so, als ob bei jedem Ausscheiden eines Mitarbeiters die Aufgaben zerlegt und verteilt werden könnten, wenn sich ein anderer Mitarbeiter für die "Stunden" interessiert.
Hallo,
In unserer Abteilung ist eine Kollegin in Rente gegangen und daraufhin wurde ihre Stelle, durch die Leitung öffentlich ausgeschrieben ohne vorab eine interne Ausschreibung zu veranlassen geschweige davon intern abzufragen ob eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Interesse hätte seine Stunden zu erhöhen.
Wir sind drei Kolleginnen und Kollegen, die aktuell teilzeit beschäftigt sind und möchten seit längerer Zeit unser Arbeitspensum erhöhen. Dies wurde auch schon schriftlich der Leitung mitgeteilt. Die Leitung scheint es aber wohl nicht zu interessieren, anstatt dessen wurde verlangt, dass interne Bewerberinnen und Bewerber sich nochmal komplett neu für die gewünschte Stunden Erhöhungen bewerben. Die ausgeschriebene Stelle und die Stellenauschreibung betrifft unsere tägliche Arbeit, wir haben auch alle ein hervorragendes Arbeitszeugnis, sind festangestellte im öffentlichen Dienst und trotzdem wurden die interne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht berücksichtigt sondern sogar ignoriert.
Es gibt eine Dienstvereinbarung mit der Stadt, in der es klar drin steht, dass interne Bewerberinnen und Bewerber vorrangig bevorzugt werden müssen und bei einer neu Besetzung die Stunden erst Intern ausgeschrieben und verteilt werden müssen. Dies wurde nicht berücksichtigt und völlig ignoriert, obwohl vom PR schriftlich darauf hingewiesen wurde. Wir mussten uns nochmal alle neu bewerben obwohl es sich um sehr wenige Stunden Erhöhung handelte. Daraufhin hat sich die Leitung entschieden, die ganze Stelle an einer externen Person zu vergeben.
Das Personalamt der Stadt und der Personalamt haben dies glücklicherweise nicht zugestimmt und das Bewerbungsverfahren wurde daraufhin abgebrochen.
Was kann man in so einem Fall rechtlich unternehmen?
Ich sehe ein eindeutiges Fehlerverfahren seitens der Leitung, oder täusche ich mich?
Es scheint so als ob es keine Rücksicht auf Gesetze in unserer öffentlichen Einrichtung gibt.
Der AG hat diese Regelungen erst ignoriert und dann, nachdem der Fehler bemerkt wurde, die Mitarbeiter aufgefordert, eine Bewerbung abzugeben. Was ist daran zu kritisieren? Nur weil man irgendwann mal geäußert hat, mehr Stunden arbeiten zu wollen, setzt man damit keinen Automatismus in Gang. Schließlich sollen alle Mitarbeiter die Gelegenheit haben, ihr Interesse zu bekunden. Da ist es völlig legitim, eine (erneute) Bewerbung abzufordern. Wie möchte man denn bei einer Auswahlentscheidung einen Zweizeiler per Mail oder eine mündliche Aussage aus 2019 mit einer "richtigen" Bewerbung vergleichen? Ich finde es völlig in Ordnung, bei der Nachbesetzung gleichberechtigt alle Interessierten Mitarbeiter aufzufordern, sich in einem einheitlichen Format und zu gleicher Zeit zu äußern.
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Wenn eine Vollzeitstelle zu besetzen ist, dann ist eine Vollzeitstelle zu besetzen. Ihr könnt euch doch jetzt zu 100% auf die neue Stelle bewerben.....
Kommt halt immer auch auf die Stelle an. Einen Ingenieur für 60% wirst wohl kaum kriegen, einen für 100% vielleicht.
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@Niky241, puh Euer Chef hat es nicht leicht mit Euch, habt ihr mal drüber nachgedacht, dass 100% Stellen deutlich attraktiver als TZ Stellen sind. Wenn man nur eine TZ Ausschreibung macht, wird man viel weniger Bewerber bekommen.
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Es ist üblich, dass in den anderen Abteilungen und auch in unserer Abteilung, die Stunden bei einen Renteneintritt oder eine Personalverabschiedung erstmal intern verteilt werden, an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufstocken wollen und Teilzeit Arbeiten. Das finde ich völlig legitim und soweit ich informiert bin, soll das auch so gesetzlich im öffentlichen Dienst umgesetzt werden um Konkurrenten Klagen zu vermeiden. Außerdem wenn man Teilzeit Angestellte hat, die gute Arbeit leisten und den Wunsch äußern auf eine Vollzeit Stelle zu erhöhen und dies auch so in der Ausschreibung veröffentlicht wurde, dann sollte man das als AG auch umsetzen.
Wir machen alle dieselbe Arbeit und alle haben dieselben Aufgaben. Wir sind auch keine Sachbearbeiter, bei denen Themenbereiche behandelt werden.
Daher kann jeder in der Abteilung problemlos die frei gewordene Stunden übernehmen ohne Zusatz Qualifikationen zu haben oder zu brauchen.
Wir haben auch alle schriftlich unsere Aufstockungswünsche kurz vor der Stellenauschreibung beantrag, also eine Erhöhung auf Arbeitszeit beantragt.
Dies wurde allerdings ignoriert. Die Erhöhung unserer Teilzeitstunden betrifft die Erhöhung auf eine 100% Stelle.
In unserem Bereich findet man händeringend Angestellte. Jeder würde diese Stelle nehmen auch wenn es nur mit 40%, 50% oder 60% ausgeschrieben würde. Also mangelt es nicht an Personal. Jeder beginnt auch üblicherweise bei uns erst in Teilzeit und für den meisten Bewerber ist es in Ordnung. Man hat dann die Aussicht mit den Jahren aufzustocken. Diese schriftliche Aussage muss allerdings von der Leitung auch korrekt umgesetzt werden wenn es dazu kommt.
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Quatsch mit Sauce. Paragraph 9 des Teilzeit- und Befristungsgesetz solltest Du Dir mal zu Gemüte fahren. Aus betrieblichen Gründen kann das Aufstockungsbegehr abgelehnt werden.
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Irgendwie alles wirr..... ???
Bei uns (und vermutlich zu 99% woanders auch) läuft es so:
- Stelle frei, wird ausgeschrieben. Erst intern, mit dem Hinweis, dass, wenn man nicht fündig wird, die Stelle dann nochmal extern ausgeschrieben wird.
- Innerhalb der Frist gehen dann die Bewerbungen ein.
- Dann kommt es zum Auswahlverfahren. Es wird geprüft, ob die Bewerber grundsätzlich die Eignung für die Stelle haben. Anschließend werden die Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen, wo das Fachamt, das Personalamt und der Personalrat anwesend ist. Dort wird für alle ein standarisiertes Interview mit Fragen zur Persönlichkeit und (überwiegend) leichte Fachfragen zur neuen Tätigkeit geführt.
In allererster Linie entscheidet dann das Fachamt, welchen Bewerber er möchte. Schließlich wissen die, wer ins Team passt und ob derjenige die Aufgabe schaffen wird. Personalamt und Personalrat hören sich die Begründung an und gehen dann die Entscheidung mit oder haben Anmerkungen. ;)
Wenn vorher jemand eine Teilzeitstelle hatte und er bewirbt sich auf eine Vollzeitstelle, dann geht man davon aus, dass er das auch weiß. ;) Vorher irgendwelche Anträge auf eine Aufstockung gibt es nicht. Die werden nur gestellt, wenn man bei der ausgeführten Tätigkeit mehr oder weniger Stunden machen möchte.
Sollte sich jemand auf eine 100%-Stelle bewerben, aber nur 50% arbeiten wollen, wird dies in der Regel nur gemacht, wenn es einen zweiten Bewerber gibt, der ebenfalls überzeugt hat und auch 50% machen möchte. Streng genommen geht das auch nur mit dem Platz 2 aus dem Auswahlverfahren.
Ansonsten ist das ein Ausschlusskriterium für den Bewerber. Da kann er geeignet sein, wie er möchte......
Nach deinen Erzählungen @Niky hört es sich so an, als wenn ihr die Stellen einfach so bekommt bzw. dass die Mitarbeiter da mehr mitreden als alle anderen.
Bei internen Neubesetzungen bzw. Stellenausschreibungen findet aber in der Regel von Anfang bis Ende genauso ein Auswahlverfahren statt, wie bei externen Geschichten. Nur mit etwas weniger Aufwand für beide Seiten.
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Was sind das denn für Stellen, die ihr problemlos mit jeglicher %-Zahl besetzt bekommt und die zu Beginn bei euch in Teilzeit besetzt werden? Augenscheinlich sieht "die Leitung" das anders. Es erweckt sich der Eindruck, ihr dreht euch das ein wenig zurecht.
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Ich glaube, ich als Leitung würde die Stelle auch lieber extern ausschreiben als ... :-X
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Quatsch mit Sauce. Paragraph 9 des Teilzeit- und Befristungsgesetz solltest Du Dir mal zu Gemüte fahren. Aus betrieblichen Gründen kann das Aufstockungsbegehr abgelehnt werden.
@clarion in Paragraph 9 des Teilzeit und befristungsgesetz steht wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen, dann hat und erst dann hat der AG das Recht die interne Bewerber nicht zu bevorzugen.
Bei uns gibt es keinen dringenden betrieblichen Grund.
Den einzigen betrieblichen Grund, den ich sehe, ist, dass interne Bewerberinnen und Bewerber ihre Arbeitszeit erhöhen möchten und dies nicht berücksichtigt.
Der AG ist er in der Pflicht laut Gesetz des Teilzeit und befristungsgesetz, in erster Linie interne Mitarbeiter zu bevorzugen, wenn diese ihr Wunsch auf eine Arbeitszeit erhöhung schriftlich angezeigt haben.
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@ Newbie. Genau, soweit ich weiß soll bei einer Stellenbesetzung in erster Linie intern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgefragt werden und eine interne Stelle Ausschreibung stattfinden. Das wurde bei uns nicht gemacht.
Deswegen wurde unter anderem das Bewerbungsverfahren abgebrochen. Es ist nicht rechtmäßig abgelaufen und das POA war in der Pflicht das Verfahren aufzuheben weil es fehlerhaft war.
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Was sind das denn für Stellen, die ihr problemlos mit jeglicher %-Zahl besetzt bekommt und die zu Beginn bei euch in Teilzeit besetzt werden? Augenscheinlich sieht "die Leitung" das anders. Es erweckt sich der Eindruck, ihr dreht euch das ein wenig zurecht.
Lies mal Paragraph 7 und 9 desTeilzeit und befristungsgesetz ;)
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Ich glaube, ich als Leitung würde die Stelle auch lieber extern ausschreiben als ... :-X
Gesetzlich darf es aber in erster Linie nicht so ablaufen. Gesetz ist Gesetz und es gibt auch ein Grund warum das so ist!
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@Niky241, wenn Du es besser weißt, warum fragst Du überhaupt?
Was ein dringender betrieblicher Grund ist, muss im Zweifel durch das Arbeitsgericht geklärt werden. M.E. ist aber das Ansinnen, mit 100% auszuschreiben, um überhaupt ausreichend Bewerbungen zu bekommen, hinreichend.
Bei manchen Jobs, ist ein Vier Augen Prinzip erforderlich, so dass man auch eine gewisse Zahl von unterschiedlichen Leuten braucht um auch dann handlungsfähig zu sein, wenn einer im Urlaub und zwei krank sind. Auch das ist ein betrieblicher Grund.
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Was sind das denn für Stellen, die ihr problemlos mit jeglicher %-Zahl besetzt bekommt und die zu Beginn bei euch in Teilzeit besetzt werden? Augenscheinlich sieht "die Leitung" das anders. Es erweckt sich der Eindruck, ihr dreht euch das ein wenig zurecht.
Lies mal Paragraph 7 und 9 desTeilzeit und befristungsgesetz ;)
Du hast ein Recht darauf auf eine Stelle mit mehr Stunden zu wechseln , nicht ein Recht darauf Stunden von dieser Stelle zu erhalten . Das sind 2 paar Schuhe. Deswegen der Vorschlag, bewirb dich auf die Stelle, sobald sie ausgeschrieben wird. Sage dann im Bewerbungsgespräch den Wunsch nach Teilzeit.
§ 7 Ausschreibung; Information über freie Arbeitsplätze
(1) Der Arbeitgeber hat einen Arbeitsplatz, den er öffentlich oder innerhalb des Betriebes ausschreibt, auch als
Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, wenn sich der Arbeitsplatz hierfür eignet.
(2) Der Arbeitgeber hat einen Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Veränderung von Dauer und Lage
seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, über entsprechende Arbeitsplätze zu informieren, die
im Betrieb oder Unternehmen besetzt werden sollen.
(3) Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmervertretung über Teilzeitarbeit im Betrieb und Unternehmen zu
informieren, insbesondere über vorhandene oder geplante Teilzeitarbeitsplätze und über die Umwandlung von
Teilzeitarbeitsplätzen in Vollzeitarbeitsplätze oder umgekehrt. Der Arbeitnehmervertretung sind auf Verlangen die
erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; § 92 des Betriebsverfassungsgesetzes bleibt unberührt.
besagt erstmal nur du musst über Stellen informiert werden.
§ 9 Verlängerung der Arbeitszeit
Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung
seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien
Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche
Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen.
Bei der Besetzung zu bevorzugen! Hier geht es wie schon gesagt um einen STELLENWECHSEL. So wie ihr 3 euch das vorstellt, ist das gesetzlich nicht vorgesehen. Es ist auch nicht so einfach die Stunden von Stelle a nach Stelle b zu verschieben. Also es gibt eine Stelle a mit 19,5h und eine Stelle b mit 39h Stunden. Wenn du aufstocken möchtest, muss du dich auf Stelle b bewerben. Ein Übertrag von Stunden von Stelle a auf Stelle b ist nicht vorgesehen. Du kannst daraus nicht Stelle a 35h und Stelle b 23,5h machen.