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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Enver1976 am 08.01.2025 10:27
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Guten Tag,
bekommen eigentlich auch Teilzeitbeschäftigte die vollen 200€ + 5,5% Erhöhung oder bekommen diese nur wieder anteilig je nach Beschäftigungsumfang ausgezahlt?
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Wenn 1 Liter Cola 1 Euro kostet und sich der Preis auf 2 Euro erhöht, zahle ich dann für einen halben Liter
1,00 € oder 1,50 Euro?
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Wenn 1 Liter Cola 1 Euro kostet und sich der Preis auf 2 Euro erhöht, zahle ich dann für einen halben Liter
1,00 € oder 1,50 Euro?
Sehr schön bildlich beschrieben. ;D
Oder anders gesagt:
Die 200€ + 5,5% beziehen sich auf die Entgelttabelle.
Diese Tabelle gilt immer für eine Vollzeitstelle.
Teilzeit wird ausschließlich von dieser Tabelle abgeleitet.
Um es mal runterzubrechen:
Prozente sind Relativangaben. Das heißt es sind unabhängig vom Beschäftigungsumfang immer relativ 5,5%. Der Wert dahinter ist in seiner Absolutheit unterschiedlich.
Die 200€ ist bereits eine Absolutangabe. Damit muss die relative Angabe automatisch unterschiedlich sein.