Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: ÖD4Stipp am 12.01.2025 13:31
-
Hallo, ich habe nach 17 Jahren ja eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende.
In meinem Vertrag ist nichts besonderes zur Kündigung hinterlegt, also ein Standardvertrag.
Wenn ich jetzt zum 01.06.2026 vorzeitig in Rente gehen möchte, wann muss ich dann kündigen wenn mein letzter Arbeitstag der 31.05.2026 sein soll?
Vielen Dank.
Grüße
-
Da der 31.05. kein Quartalsende darstellt, kann er nicht durch eine ordentliche Kündigung als letzter Arbeitstag erreicht werden. Es steht dir aber natürlich frei, mit deinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit anderen Fristen zu vereinbaren. Sollte sich der AG weigern, kannst du bis zum 31.12.2025 ordentlich mit Wirkung zum 30.06.2026 kündigen. Achtung: Der Arbeitgeber muss bis zu diesem Zeitpunkt Kenntnis von der Kündigung erlangt haben können. Wenn also zwischen Weihnachten und Neujahr Betriebsferien vorherrschen und der Posteingang nicht bearbeitet wird, dann genügt der Einwurf in den Briefkasten nicht.
-
Sei nicht so dumm und lass dich auf einen Aufhebungsvertrag ein! 17 Jahre Anwartschaften VBL-Zusatzrente ... Aufhebungsverträge enthalten die Klausel "Verzicht auf künftige Ansprüche". Diesen Köder warfen sie uns auch zu gerne lauernd vor ... Halt durch bis Sommer!
-
Sei nicht so dumm und lass dich auf einen Aufhebungsvertrag ein! 17 Jahre Anwartschaften VBL-Zusatzrente ... Aufhebungsverträge enthalten die Klausel "Verzicht auf künftige Ansprüche". Diesen Köder warfen sie uns auch zu gerne lauernd vor ... Halt durch bis Sommer!
Du meinst also Sei nicht so dumm und lass dich auf einen Aufhebungsvertrag ein, der nicht deinen Wünschen entspricht.
Also ich habe mehrfach Aufhebungsverträge mit meinem AG gemacht und empfand das nie als Dumm.
Wenn du dann ab dem 1.6. in Rente bist, dann arbeitest du halt den Monat noch und kassierst Rente plus Lohn.
-
17 Jahre Anwartschaften VBL-Zusatzrente ... Aufhebungsverträge enthalten die Klausel "Verzicht auf künftige Ansprüche".
Sind den Fälle bekannt, bei denen etwaige VBL-Ansprüche in Frage gestellt wurden? Diese sind einerseits ja bereits entstanden und bestehen andererseits gegenüber der VBL und nicht dem Arbeitgeber...
Wobei die Frage ist, ob nicht auch der 01.07. in Frage kommt, was eine ordentliche Kündigung ermöglichen würde und potentiellen Aufwand verringern würde.
-
Da ich noch lange bis zur Rente habe, stelle ich vielleicht eine dumme Frage, muss man echt kündigen?
Ist ein Renteneintrittsbescheid nicht ausreichend????
Das wäre ja schlimm wenn man nur vierteljährlich in Rente gehen kann.
-
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist in der Regel ein solches und muss natürlich der Form halber richtig beendet werden 👍
-
Da ich noch lange bis zur Rente habe, stelle ich vielleicht eine dumme Frage, muss man echt kündigen?
Ist ein Renteneintrittsbescheid nicht ausreichend????
Das wäre ja schlimm wenn man nur vierteljährlich in Rente gehen kann.
Wenn du in den regulären Ruhestand gehst, geht das meines Wissens automatisch mit Ablauf des Monats, in dem du das Renteneintrittsalter (derzeit wohl 67 Jahre) erreichst.
Kündigen muss man nur dann, wenn man vorgezogen in Ruhestand gehen möchte. Und dann gelten eben die Kündigungsfristen bzw. man muss sich mit dem AG einigen.
-
Wenn du in den regulären Ruhestand gehst, geht das meines Wissens automatisch ...
Nein, nicht automatisch. Viele Verträge haben jedoch eine Zusatzvereinbarung, dass selbige mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden.
Alles andere muss aktiv beendet werden, in welcher Form auch immer.
Was machen sonst die, die gerne zu ihren bereits erreichten Konditionen weiterarbeiten möchten?
-
Die letzten zwei Antworten benennen schon richtige Punkte. Wörtlich steht im TVöD:
"§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
(1) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
a) mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat, es sei denn, zwischen dem Arbeitgeber und dem/der Beschäftigten ist während des Arbeitsverhältnisses vereinbart worden, den Beendigungszeitpunkt nach § 41 Satz 3 SGB VI hinauszuschieben,
b) jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen (Auflösungsvertrag)."
-
Ok vielen Dank, war mir nicht bekannt und sorry das ich dem Threadersteller hier ggf. noch dazwischen gegretscht bin. :P
-
Das wäre ja schlimm wenn man nur vierteljährlich in Rente gehen kann.
Die Auflösung/beendigung deines AVs mit hat nichts mit dem Eintritt in die Rente zu tun.
Wenn der Ag in dem obigen Fall, den AN nicht den Monat früher gehen lässt (Aufhebungsvertrag), dann muss dieser notgedrungen Rente und Lohn kassieren und hochmotiviert einen Monat länger am Arbeitsplatz erscheinen.
-
17 Jahre Anwartschaften VBL-Zusatzrente ... Aufhebungsverträge enthalten die Klausel "Verzicht auf künftige Ansprüche".
Sind den Fälle bekannt, bei denen etwaige VBL-Ansprüche in Frage gestellt wurden? Diese sind einerseits ja bereits entstanden und bestehen andererseits gegenüber der VBL und nicht dem Arbeitgeber...
Wobei die Frage ist, ob nicht auch der 01.07. in Frage kommt, was eine ordentliche Kündigung ermöglichen würde und potentiellen Aufwand verringern würde.
Vor einigen Jahren standen in der ZEIT oder WELT oder SÜDDEUTSCHE große Artikel von Betroffenen - denen erst (ich erinnere mich nur noch konkret an einen einzelnen Fall, es war eine Frau mit Foto). Artikel aber nicht auf den vorderen Seiten ... ohne solche Info hätte auch ich nichts davon je erfahren.
-
Der Verzicht auf künftige Ansprüche bezieht sich auf die unmittelbaren Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber. Eine VBL-Zusatzrente ist von der Beendigung des AV insofern betroffen, als keine weiteren Beiträge mehr eingezahlt werden. Bisher erworbene Ansprüche verfallen aber nicht.
Unter https://www.vbl.de/de/downloadcenter/-/document_library/6oDNANrPoVE8/view_file/132287 kann ein
VBLspezial zum Thema Änderungen im Beschäftigungsverhältnis heruntergeladen werden.
Dort wird ausgeführt:
Mein Arbeitsverhältnis endet. Was muss ich bei
meiner Pflichtversicherung VBLklassik beachten?
Ihr Arbeitgeber hat Sie zur betrieblichen Altersversor-
gung bei uns pflichtversichert. Mit der Beendigung Ihres
Arbeitsverhältnisses werden Sie aus der Pflichtversiche-
rung abgemeldet. Es entsteht eine beitragsfreie Versiche-
rung. Ein besonderer Antrag muss hierfür nicht gestellt
werden. Ihre bis dahin erworbenen Anwartschaften
bleiben Ihnen erhalten. Diese können sich durch Zuteilung
von Bonuspunkten noch erhöhen, sofern Sie bereits eine
Wartezeit von 120 Umlage-/Beitragsmonaten erfüllt haben.
-
Das wäre ja schlimm wenn man nur vierteljährlich in Rente gehen kann.
Die Auflösung/beendigung deines AVs mit hat nichts mit dem Eintritt in die Rente zu tun.
Wenn der Ag in dem obigen Fall, den AN nicht den Monat früher gehen lässt (Aufhebungsvertrag), dann muss dieser notgedrungen Rente und Lohn kassieren und hochmotiviert einen Monat länger am Arbeitsplatz erscheinen.
In dem Monat könnte man auch beispielsweise jede Woche 3 Tage krankmachen ohne Attest.
Was soll passieren? Kündigen werden sie ihn wohl kaum :P
-
Klar, wenn man keine Probleme damit hat zu betrügen und eine solche Moral hat.
Dann kann man aber auch 4 oder 5 Tage pr Woche fehlen, stets mit unterschiedlichen erlogenen Krankheiten.
-
Kündige einfach zum 31.5. Diese Kündigung ist geltend, auch wenn du die Kündigungsfrist nicht einhälst. Somit ist das zwar ein vertragswidriges Verhalten, was aber ohne Konsequenzen ist.
Interessant wäre das nur für dich, wenn du ein Arbeitszeugnis haben wolltest.
Der AG kann zwar versuchen dich für Kosten heranzusiehen, die durch die Kündigung entstehen, allerdings wird er sie nicht beziffern können.
Google mal, da gibt es genug Stellen im Internet von Rechtsanwalts-Kanzleien, die das so den AN raten.
-
Kündige einfach zum 31.5. Diese Kündigung ist geltend, auch wenn du die Kündigungsfrist nicht einhälst.
Jaein.
Wenn der AG nichts dagegen unternimmt, dann ist sie geltend.
Somit ist das zwar ein vertragswidriges Verhalten, was aber ohne Konsequenzen ist.
Jaein, wenn der Ag nichts unternimmt, dann ist es eine außertarifliche Einigung und nicht vertragswidrig.
Sonst wären doch auch einvernehmliche Auflösungsverträge vertragswidrig. ::)
Und in diesem Fall wird der AG natürlichen einen Auflösungsvertrag zustimmen, so dumm ist er doch auch nicht.
Insbesondere wenn man zeitig genug ankündigt, dass der Plan frühzeitig in Rente zu gehen ist.
Interessant wäre das nur für dich, wenn du ein Arbeitszeugnis haben wolltest.
Naja das muss dann ja trotzdem wohlwollend sein.
Der AG kann zwar versuchen dich für Kosten heranzusiehen, die durch die Kündigung entstehen, allerdings wird er sie nicht beziffern können.
Google mal, da gibt es genug Stellen im Internet von Rechtsanwalts-Kanzleien, die das so den AN raten.
Korrekt, wegen unerlaubtem fernbleiben vom Arbeitsplatz dürfte es nur selten zu einen Schaden kommen, der nicht im Organisationsversagen des AGs fällt.
Denn
a) es müsste zeitgleich die Vertretung auch ausfallen/nicht zur Verfügung stehen.
b) es müsste ein bezifferbarer Schaden entstehen
-
Was soll ein AG gegen eine Kündigung d.M. nach unternehmen? Schließlich handelt es sich dabei um eine einseitige Willenserklärung!
Wenn ich mich nicht an die Kündigungsfrist halte, ist und bleibt es vertragswidrig!
-
Was soll ein AG gegen eine Kündigung d.M. nach unternehmen?
Feststellungsklage? und danach Schadensersatzklage (aber das ist eh äußerst selten udn dann auch noch selten von Erfolg gekrönt und noch seltener im öD.
Aber ich kenne Situationen, wo so etwas möglich gewesen wäre, aber der Ag keien Chance gehabt hätte, weil er eben sich nicht vorher schon um Vertratung bemüht hatte.
Schließlich handelt es sich dabei um eine einseitige Willenserklärung!
Wenn ich mich nicht an die Kündigungsfrist halte, ist und bleibt es vertragswidrig!
Wenn der AG diese nicht fristgerechte Kündigung akzeptiert bzw. keine Feststellungsklage erhebt, dann auch noch oder ist es dann eine Willenserklärung und eine andere Form des Auflösungsvertrages?
Aber wie gesagt eher ein theoretisches Problem
-
Aber wie gesagt eher ein theoretisches Problem
Immerhin sagts noch mal einer.
Das ganze Thema beruht auf einer simplen Einstiegsfrage mit einer Fallgestaltung, die so praktisch täglich in D vorkommt, mit der man nun wirklich in keiner Dienststelle in D noch nie was zu tun hatte. Früher war das mal ein Anruf zum Personalamt/-sachbearbeiter. Von Renteneintritten werden die i.d.R. auch nicht überrascht. Heute schreibt man sowas aber eher mal ins Forum, und das Forum liefert dann brav ab, wie Foren das nunmal so machen. Also erstmal zum Arzt, dann zum Anwalt, zwischendurch noch ne Britta... ::)
-
Aber wie gesagt eher ein theoretisches Problem
Immerhin sagts noch mal einer.
Das ganze Thema beruht auf einer simplen Einstiegsfrage mit einer Fallgestaltung, die so praktisch täglich in D vorkommt, mit der man nun wirklich in keiner Dienststelle in D noch nie was zu tun hatte. Früher war das mal ein Anruf zum Personalamt/-sachbearbeiter. Von Renteneintritten werden die i.d.R. auch nicht überrascht.
Also da man 4 Jahre vor Altersrenteneintritt gehen kann, werden da einige doch überrascht, wenn man das nicht kommuniziert.
btw überrascht, unsere PA wurde neulich von meinem (Beamten) Kollegen überrascht, der freiwillig noch 2 Jahre durchmacht, obwohl er schon in Pension gehen könnte.
Die haben aufgeregt nachgefragt, wo denn sein Antrag wäre und ob sie den verpasst hätten ;D
aber naja sind halt Exoten hier.
-
Moin, aus unserem Personalamt höre ich lustige Geschichten, dass Leute, die 45 Versichertenjahre erreicht haben, dass sie sich wöchentlich umentscheiden ob sie überhaupt und mit welcher Teilzeitquote sie weiter arbeiten wollen.
Was spricht denn dagegen, einfach mal mit der Personalstelle zu sprechen?
-
Moin, aus unserem Personalamt höre ich lustige Geschichten, dass Leute, die 45 Versichertenjahre erreicht haben, dass sie sich wöchentlich umentscheiden ob sie überhaupt und mit welcher Teilzeitquote sie weiter arbeiten wollen.
Naja, dass kann man sich zwar wöchentlich neu überlegen, aber ändern kann man es nicht wöchentlich.
-
Klar, wenn man keine Probleme damit hat zu betrügen und eine solche Moral hat.
Dann kann man aber auch 4 oder 5 Tage pr Woche fehlen, stets mit unterschiedlichen erlogenen Krankheiten.
Dann bräuchtest du ja aber ein Attest.
Vielleicht wurde er/sie in der Vergangenheit von seinem Arbeitgeber ja viel mehr betrogen? Mieses Verhalten, Höhergruppierungen verwehrt, ungerechtfertigte Mahnungen, Mobbing etc.
Also wer weiß, alles Spekulation.
Ich sehe prinzipiell auch nicht so das Problem, einen Monat länger zu arbeiten, ggf. kann man sich bis dahin ja auch etwas Überstunden ansammeln oder spart den Urlaub, wenn man unbedingt so früh wie möglich wegwill.
-
Klar, wenn man keine Probleme damit hat zu betrügen und eine solche Moral hat.
Dann kann man aber auch 4 oder 5 Tage pr Woche fehlen, stets mit unterschiedlichen erlogenen Krankheiten.
Dann bräuchtest du ja aber ein Attest.
Warum? 3 Tage ohne AUB, 1 Tag Gesund 2 (1) Tage AUB .... je nach dem ob 5 oder 6 Tage Woche