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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Tharabass am 13.01.2025 11:31

Titel: [Allg] Familienzuschlag/Kinderzuschlag Beamter vs. Kinderzulage BAT-KF
Beitrag von: Tharabass am 13.01.2025 11:31
Guten Tag zusammen,

ich ziehe im Moment die Ausbildung in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt in Betracht.
Meine Frau arbeitet als Erzieherin in einer Kita der Caritas.

So weit sind alle Fragen geklärt, einzig die Frage der Kinder/Familienzuschläge konnte ich noch nicht abschließend klären.

Meine Frau erhalt von der Caritas eine Kinderzulage und erhält außerdem das Kindergeld.
Lt. Caritas muss sie das Kindergeld auch erhalten und nicht nur anspruchsberechtigt sein.

Im Merkblatt zum Familien/Kinderzuschlag für beamte vom Landesamt steht :

1. Familienzuschlag Stufe 1 in voller Höhe:
    Verheiratete...Besoldungsberechtigte erhalten den Familienzuschlag..., wenn die geehelichte Person...nicht bei     einem Arbeitgeber beschäftigt ist, der dem Ortszuschlag oder Familienzuschlag vergleichbare Leistungen gewährt UND bei dem die öffentliche Hand durch Zahlung von Beiträgen , Zuschüssen oder in anderer Weise beteiligt ist...

2.
Die Kinder können dann im Familienzuschlag für Kinder berücksichtigt werden, wenn der besol-
dungs berechtigten Person Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz zusteht oder nur deshalb
nicht zusteht, weil eine andere Person vorrangig das Kindergeld erhält (Rechtsgrundlage: § 43 Abs. 2 und
3 Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW) in Verbindung mit § 64 oder 65 Einkommensteuergesetz (EStG)
oder mit §§ 3 oder 4 Bundeskindergeldgesetz (BKGG))


Ich bin nun etwas verwirrt. Einerseits sind die Zuschläge vom Namen her ähnlich, aber bei weitem nicht in der Höhe. Außerdem ist die Caritas zwar kein Arbeitgeber des Landes, aber irgendwie bekommen die sicher irgendwelche Zahlungen, Zuschüsse usw. durch die öffentliche Hand.
Gesetzt dem Fall, dass der erste Punkt den Familienzuschlag als Beamter nicht unmöglich macht, wäre noch die Frage, ob ich dann das Kindergeld als der Beamte in der Familie auch beziehen muss, oder ob der 2. Punkt hier darauf hindeutet, dass es faktisch egal ist ob ich oder meine Frau das Kindergeld erhalten.

In kürze, ist es möglich die Kinderzulage der Caritas durch meine Frau UND den Familien/Kinderzuschlag vom Land als Beamter zu erhalten?

Wäre wirklich klasse wenn mir hier jemand weiter helfen könnte.


ps.: Ich hatte schon mit einer Dame vom Landesamt Besoldung/Versorgung telefoniert. Die war leider recht kurz angebunden und ich erhielt nur die kurze Auskunft, dass ich auf jedenfall selbst das Kindergeld erhalten muss, um die Zuschläge als Beamter zu erhalten. Eine Nachfrage war hier nicht möglich
Titel: Antw:Familienzuschlag/Kinderzuschlag Beamter vs. Kinderzulage BAT-KF
Beitrag von: Rentenonkel am 13.01.2025 15:18
Mit "nur deshalb nicht erhält, weil vorrangig eine andere Person das Kindergeld erhält" sind die Fallkonstellationen gemeint, in denen der Beamte nicht mit dem Kind und dem anderen Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt lebt.

Somit ist ausgeschlossen, dass für das Kind sowohl eine Kinderzulage von der Caritas als auch parallel dazu der Familienzuschlag als Beamter gezahlt werden kann. Es kann nur entweder das eine oder das andere zur Auszahlung kommen.

Davon ausgehend, dass Du mit dem Kind und der Ehefrau in einer häuslichen Gemeinschaft wohnst, ist die Aussage vom LBV aus meiner Sicht richtig. Derjenige, der das Kindergeld erhält, erhält auch den Familienzuschlag bzw. die Kinderzulage für das Kind.
Titel: Antw:Familienzuschlag/Kinderzuschlag Beamter vs. Kinderzulage BAT-KF
Beitrag von: Tharabass am 13.01.2025 16:28
Hallo Rentenonkel,

vielen Dank für deine Antwort. Wenn dem so ist, dann wäre die Entscheidung, wer den Kinderzuschlag
in Zukunft bekommen soll, sehr schnell geklärt, weil sie, wie gesagt vom Namen her gleich, in der Höhe
aber eben gar nicht vergleichbar sind. Da geht es um den Faktor 4, den das Land mehr zahlt.

Daher eben auch meine Überlegung, ob diese beiden Zuschläge sich gegenseitig überhaupt tangieren.

Danke nochmal für deine Antwort!