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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Jan88 am 13.01.2025 12:08

Titel: Jahresauftaktveranstaltung und Pflicht?
Beitrag von: Jan88 am 13.01.2025 12:08
Hallo,
wir haben in unserer Sparkasse nächste Woche diese Jahresauftaktveranstaltung.
Muss ich da konkret hin? Es gibt keine klare Linie, außer "freiwillig verpflichtend".

Habe aber auch schon von Kollegen gehört, dass meist 50-60% der Mitarbeiter da sind,
sprich eben nicht alle ...

Geht auch erst um 18 Uhr los ...

Was kann passieren sollte ich nicht hingehen? Außer das meine Cheffiin vielleicht etwas muksch ist?
Titel: Antw:Jahresauftaktveranstaltung und Pflicht?
Beitrag von: Organisator am 13.01.2025 12:35
Ich glaube, du hast alle Informationen um eine Entscheidung zu treffen.
Titel: Antw:Jahresauftaktveranstaltung und Pflicht?
Beitrag von: UNameIT am 13.01.2025 12:58
Geht auch erst um 18 Uhr los ...

Was kann passieren sollte ich nicht hingehen? Außer das meine Cheffiin vielleicht etwas muksch ist?

Frag doch mal deine Chefin, ob die Veranstaltung als Arbeitszeit gilt.
Titel: Antw:Jahresauftaktveranstaltung und Pflicht?
Beitrag von: Talebo am 13.01.2025 17:00
Bei uns (Sparkasse) ist die Teilnahme an der Jahresauftaktveranstaltung verpflichtend. Bei triftigen Gründen ist eine Entschuldigung beim Vorgesetzten erforderlich. Da es sich um eine Pflichtveranstaltung handelt, erhalten die Mitarbeiter natürlich auch eine entsprechende Zeitgutschrift.

Meist ist dies bei Sparkassen im Rahmen einer Dienstvereinbarung klar geregelt. Im Zweifelsfall würde ich dies mit dem Personalrat klären.