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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: sunnyw am 13.01.2025 15:34

Titel: Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?
Beitrag von: sunnyw am 13.01.2025 15:34
Hallo,

ich habe heute von meinem Vorgesetzten die Möglichkeit eröffnet bekommen, weitere Verantwortung zu übernehmen (was ich durchaus begrüße!) und dadurch auch von E15 in einen AT-Vertrag zu wechseln. Grundsätzlich bin ich der Sache nicht abgeneigt, möchte aber auch nicht unter Wert verkauft werden.

Derzeit befinde ich mich in E15 Stufe 6 TVÖD-VKA, was folglich ein Brutto-Monatsentgelt von 7.748,20 Euro bedeutet.
Angeboten wird mir jetzt ein AT-Vertrag mit monatlich 8.333,00 Euro brutto (100.000 Euro brutto p.a.) und ich würde bis auf die Altersvorsorge, welche weiter bedient wird, sämtliche "Rechte + Sicherheiten" des TVöD aufgeben (vor allem den Kündigungsschutz).

Meine Recherche im Internet hat ergeben, dass es wohl im Bereich der AT-Verträge eine Art Lohnabstandsgebot gibt, welches vorgibt, dass ein AT-Vertrag 15% über dem höchsten Entgelt im Tarifvertrag liegen müsste.
Ich finde hierzu aber leider keinerlei weiterführende Literatur speziell für den TVöD, an welcher ich mich orientieren kann, sondern fast ausschließlich Verweise in den Tarif der IG Metall.
Für mich würde dies bedeuten, dass der AT-Vertrag statt 8.333,00 Euro eigentlich ca. 8.900 Euro pro Monat betragen müsste (7.748,20 * 1,15).

Kann mir weitergeholfen werden, bzw. gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage in welche ich mich einlesen kann?

Vielen Dank!
Titel: Antw:Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?
Beitrag von: Kyuss am 13.01.2025 16:04
Wenn Du im TVöD bleiben möchtest, stünde theoretisch (bei Vorliegen der Voraussetzungen und dem grundsätzlichen Willen zur Anwendung seitens des AG) ja noch die Option einer Zulage von bis zu 1500 Euro brutto monatlich gemäß § 1 Abs. 1 Fachkräfterichtlinie im Raum. Die wäre allerdings gemäß § 1 Abs. 5 auf zehn Jahre zu begrenzen, perspektivisch könne sie jedoch auch mehrfach verlängert werden (vgl. § 1 Abs. 5 zweiter Halbsatz). Wichtig: die aktuelle Laufzeit der Richtlinie ist bis 2028 begrenzt, eine Verlängerung nicht garantiert.

Quelle:

https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/richtlinien/fachkraefte-richtlinie
Titel: Antw:Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?
Beitrag von: Casa am 13.01.2025 16:26
Zitat
Kann mir weitergeholfen werden, bzw. gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage in welche ich mich einlesen kann?


Eine derartige Regelung sehe ich im TVöD nicht. Der Arbeitsvertrag wird individuell vereinbart.

Die Mehrvergütung sollte schon höher sein, als als die Differenz zwischen E14-6 und E15-6
Titel: Antw:Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?
Beitrag von: Schinkensandwich am 13.01.2025 16:38
Es genügt jedes (und damit auch ein geringfügiges) Überschreiten des höchsten tariflichen Entgelts.


BAG-Urteil vom 23.10.2024; Aktenzeichen 5 AZR 82/24

https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/aussertariflicher-angestellter-verguetungsabstand-zur-hoechsten-tariflichen-verguetung/

Titel: Antw:Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?
Beitrag von: Maggus am 13.01.2025 16:39
§ 1 Abs 2 b) TVöD inkl. Niederschriftserklärung sind hierbei zu beachten.

Das vereinbarte regelmäßige Entgelt muss über der EG 15 (Stufe 6) liegen.
Das lässt sich bereits mit + 1 € pro Monat erreichten.
Alles andere ist Verhandlungssache des AT-Beschäftigten ...
Titel: Antw:Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?
Beitrag von: 2strong am 13.01.2025 18:04
Viele AT-Verträge orientieren sich hinsichtlich der Vergütung an den Bezügen der Besokdungsordnung B. Als Beispiel kannst Du Dir den Muster-AT-Vertrag des Bundes von den Seiten des BMI anschauen.

Wenn der Entgeltrahmen des TVöD nicht ganz erheblich überschritten werden soll, halte ich en Vorschlag über die Fachkräftezulage für überlegenswert, zumal man dann weiterhin an den Tarif gekoppelt bliebe und insbesondere von den regelmäßigen Entgelterhöhungen profitieren könnte. Das ist beim AT-Vertrag zumindest nicht a priori gegeben.
Titel: Antw:Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?
Beitrag von: sunnyw am 14.01.2025 08:13
Vielen Dank für die raschen Rückmeldungen, damit kann ich schon mal weiter arbeiten!

Eine Leistungszulage wird leider seitens der Personalabteilung kategorisch abgelehnt, die genauen Gründe wollte der Personalleiter nicht nennen.
Weiterhin besteht die Personalabteilung darauf, dass das AT-Gehalt nur alle 3 Jahre verhandelt wird (und dann sicherlich nicht mit einer Steigerung analog des TVöD), weil ansonsten zu viel Aufwand.

Mein Chef möchte mich unbedingt in der Position, mit dem AT-Vertrag und einer deutlichen Erhöhung der Bezüge im Vergleich zu E15, ich gehe folglich davon aus, dass es über die Geschäftsführung entschieden werden muss.
Ich selbst bin noch hin- und hergerissen, vor allem wenn sich die Personalabteilung so brässig verhält :/
Titel: Antw:Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?
Beitrag von: Organisator am 14.01.2025 09:15
Vielen Dank für die raschen Rückmeldungen, damit kann ich schon mal weiter arbeiten!

Eine Leistungszulage wird leider seitens der Personalabteilung kategorisch abgelehnt, die genauen Gründe wollte der Personalleiter nicht nennen.
Weiterhin besteht die Personalabteilung darauf, dass das AT-Gehalt nur alle 3 Jahre verhandelt wird (und dann sicherlich nicht mit einer Steigerung analog des TVöD), weil ansonsten zu viel Aufwand.

Mein Chef möchte mich unbedingt in der Position, mit dem AT-Vertrag und einer deutlichen Erhöhung der Bezüge im Vergleich zu E15, ich gehe folglich davon aus, dass es über die Geschäftsführung entschieden werden muss.
Ich selbst bin noch hin- und hergerissen, vor allem wenn sich die Personalabteilung so brässig verhält :/

Erfahrungsgemäß würde ich direkt mit den Entscheidungsträgern, also mit der Geschäftsführung verhandeln. Team Personal ist dann nur der Erfüllungsgehilfe für getroffene Vereinbarungen. ;)
Titel: Antw:Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?
Beitrag von: TVOEDAnwender am 14.01.2025 10:27
Vielen Dank für die raschen Rückmeldungen, damit kann ich schon mal weiter arbeiten!

Eine Leistungszulage wird leider seitens der Personalabteilung kategorisch abgelehnt, die genauen Gründe wollte der Personalleiter nicht nennen.
Weiterhin besteht die Personalabteilung darauf, dass das AT-Gehalt nur alle 3 Jahre verhandelt wird (und dann sicherlich nicht mit einer Steigerung analog des TVöD), weil ansonsten zu viel Aufwand.

Mein Chef möchte mich unbedingt in der Position, mit dem AT-Vertrag und einer deutlichen Erhöhung der Bezüge im Vergleich zu E15, ich gehe folglich davon aus, dass es über die Geschäftsführung entschieden werden muss.
Ich selbst bin noch hin- und hergerissen, vor allem wenn sich die Personalabteilung so brässig verhält :/

Bei noch nicht einmal 600 EUR (Brutto) Abstand zur EG 15/6 würde ich mir eine solche Regelung gut überlegen, insbesondere wg. der dann fehlenden dynamischen Anbindung an die TVöD-Entgeltsteigerungen. Die können - je nach Tarifabschluss - relativ schnell "aufgeholt" sein.
Der besondere Kündigungsschutz nach § 34 (2) TVöD fällt da nicht so ganz stark ins Gewicht.
Titel: Antw:Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?
Beitrag von: Casa am 14.01.2025 11:05
Zitat
Weiterhin besteht die Personalabteilung darauf, dass das AT-Gehalt nur alle 3 Jahre verhandelt wird (und dann sicherlich nicht mit einer Steigerung analog des TVöD), weil ansonsten zu viel Aufwand.

Das klingt schon ein wenig nach Verarsche.

Mach es wie Organisator sagt und verhandle mit der Geschäftsführung.
Bei den Beträgen empfiehlt sich auch die Beratung durch einen Arbeitsrechtler.
Titel: Antw:Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?
Beitrag von: Miesmuschel am 14.01.2025 11:11
Da wäre ich vorsichtig mit der festen Summe im AT Vertrag. Gibt auch AG die so langfristig Personalkosten senken. Besser für dich wäre monatlich x-Prozent über E15/6.
8.3 klingt tlw mit Aufgabe von TVÖD Rechten VIEL zu wenig im Vergleich. Sind 3k/p.a. mehr. Ist mit der nächsten Erhöhung der Tabelle bereits aufgeholt und du hast weniger, als du es ohne AT-Vertrag hättest 
Titel: Antw:Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?
Beitrag von: 2strong am 14.01.2025 11:37
Eine Alternative könnte beispielsweise die Kopplung an die Bezüge der Besoldungsgruppe B 3 darstellen. Aber ein AT-Gehalt fix zu verhandeln und dann erst in 3 oder 5 Jahren nachzuverhandeln, ist jedenfalls nicht unüblich.
Titel: Antw:Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?
Beitrag von: KlammeKassen am 14.01.2025 18:24
Hallo,

ich habe heute von meinem Vorgesetzten die Möglichkeit eröffnet bekommen, weitere Verantwortung zu übernehmen (was ich durchaus begrüße!) und dadurch auch von E15 in einen AT-Vertrag zu wechseln. Grundsätzlich bin ich der Sache nicht abgeneigt, möchte aber auch nicht unter Wert verkauft werden.

Derzeit befinde ich mich in E15 Stufe 6 TVÖD-VKA, was folglich ein Brutto-Monatsentgelt von 7.748,20 Euro bedeutet.
Angeboten wird mir jetzt ein AT-Vertrag mit monatlich 8.333,00 Euro brutto (100.000 Euro brutto p.a.) und ich würde bis auf die Altersvorsorge, welche weiter bedient wird, sämtliche "Rechte + Sicherheiten" des TVöD aufgeben (vor allem den Kündigungsschutz).

Meine Recherche im Internet hat ergeben, dass es wohl im Bereich der AT-Verträge eine Art Lohnabstandsgebot gibt, welches vorgibt, dass ein AT-Vertrag 15% über dem höchsten Entgelt im Tarifvertrag liegen müsste.
Ich finde hierzu aber leider keinerlei weiterführende Literatur speziell für den TVöD, an welcher ich mich orientieren kann, sondern fast ausschließlich Verweise in den Tarif der IG Metall.
Für mich würde dies bedeuten, dass der AT-Vertrag statt 8.333,00 Euro eigentlich ca. 8.900 Euro pro Monat betragen müsste (7.748,20 * 1,15).

Kann mir weitergeholfen werden, bzw. gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage in welche ich mich einlesen kann?

Vielen Dank!

Es gibt tatsächlich Kommunen, die mehr als EG15 zahlen  :o - krass. Bei uns ist nicht mal eine Fachkräftezulage drin  :D
Titel: Antw:Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?
Beitrag von: schnitzelesser am 14.01.2025 19:05
Ist der AT-Vertrag denn überhaupt noch gültig, wenn er durch Tariferhöhungen das höchste tarifliche Entgelt unterschreitet oder fällt man dann direkt zurück in den TVöD?
Titel: Antw:Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?
Beitrag von: Bastel am 14.01.2025 21:15
Hallo,

ich habe heute von meinem Vorgesetzten die Möglichkeit eröffnet bekommen, weitere Verantwortung zu übernehmen (was ich durchaus begrüße!) und dadurch auch von E15 in einen AT-Vertrag zu wechseln. Grundsätzlich bin ich der Sache nicht abgeneigt, möchte aber auch nicht unter Wert verkauft werden.

Derzeit befinde ich mich in E15 Stufe 6 TVÖD-VKA, was folglich ein Brutto-Monatsentgelt von 7.748,20 Euro bedeutet.
Angeboten wird mir jetzt ein AT-Vertrag mit monatlich 8.333,00 Euro brutto (100.000 Euro brutto p.a.) und ich würde bis auf die Altersvorsorge, welche weiter bedient wird, sämtliche "Rechte + Sicherheiten" des TVöD aufgeben (vor allem den Kündigungsschutz).

Meine Recherche im Internet hat ergeben, dass es wohl im Bereich der AT-Verträge eine Art Lohnabstandsgebot gibt, welches vorgibt, dass ein AT-Vertrag 15% über dem höchsten Entgelt im Tarifvertrag liegen müsste.
Ich finde hierzu aber leider keinerlei weiterführende Literatur speziell für den TVöD, an welcher ich mich orientieren kann, sondern fast ausschließlich Verweise in den Tarif der IG Metall.
Für mich würde dies bedeuten, dass der AT-Vertrag statt 8.333,00 Euro eigentlich ca. 8.900 Euro pro Monat betragen müsste (7.748,20 * 1,15).

Kann mir weitergeholfen werden, bzw. gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage in welche ich mich einlesen kann?

Vielen Dank!

Es gibt tatsächlich Kommunen, die mehr als EG15 zahlen  :o - krass. Bei uns ist nicht mal eine Fachkräftezulage drin  :D

Ist vielleicht TV-V. Bei denen ist einiges möglich.
Titel: Antw:Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?
Beitrag von: 2strong am 15.01.2025 00:31
Derzeit befinde ich mich in E15 Stufe 6 TVÖD-VKA, was folglich ein Brutto-Monatsentgelt von 7.748,20 Euro bedeutet.
Angeboten wird mir jetzt ein AT-Vertrag mit monatlich 8.333,00 Euro brutto (100.000 Euro brutto p.a.)...
Bitte berücksichtige bei Deinen Überlegungen auch, dass Dir als Tarifkraft eine Jahressonderzahlung zusteht. Einschliedieser Sonderzahlung liegt Dein Entgelt bereits heute bei rd. 97.000€ p.a. bzw. rd. 8.080€ monatlich.

Ein mit 100.000€ dotierter AT-Vertrag erscheint mir da u attraktiv.
Titel: Antw:Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?
Beitrag von: Freedark am 15.01.2025 11:54
Sofern du die weitere tarifliche Vergütung anstrebst, wäre vielleicht bei veränderten Aufgaben und/oder neuer Stelle auch noch eine Höhergruppierung in die E 15Ü zu prüfen?
Die höhere Vergütung beträgt bei Stufe 6 ca. 900 €/Monat.
Titel: Antw:Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?
Beitrag von: Organisator am 15.01.2025 15:21
Sofern du die weitere tarifliche Vergütung anstrebst, wäre vielleicht bei veränderten Aufgaben und/oder neuer Stelle auch noch eine Höhergruppierung in die E 15Ü zu prüfen?
Die höhere Vergütung beträgt bei Stufe 6 ca. 900 €/Monat.

Unter welchen Voraussetzungen kann man denn in die E15Ü höhergruppiert werden?
Titel: Antw:Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?
Beitrag von: Umlauf am 15.01.2025 21:07
Sofern du die weitere tarifliche Vergütung anstrebst, wäre vielleicht bei veränderten Aufgaben und/oder neuer Stelle auch noch eine Höhergruppierung in die E 15Ü zu prüfen?
Die höhere Vergütung beträgt bei Stufe 6 ca. 900 €/Monat.

Unter welchen Voraussetzungen kann man denn in die E15Ü höhergruppiert werden?

Sehr gute Frage.
Ich kenne die 15Ü nur aus den Überlegungen aus dem alten BAT.
Titel: Antw:Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?
Beitrag von: 2strong am 16.01.2025 00:28
Er meint sicherlich eine AT-Vergütung analog E 15ü.
Titel: Antw:Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?
Beitrag von: UNameIT am 16.01.2025 09:38
Sofern du die weitere tarifliche Vergütung anstrebst, wäre vielleicht bei veränderten Aufgaben und/oder neuer Stelle auch noch eine Höhergruppierung in die E 15Ü zu prüfen?
Die höhere Vergütung beträgt bei Stufe 6 ca. 900 €/Monat.

Unter welchen Voraussetzungen kann man denn in die E15Ü höhergruppiert werden?
Gibt es die überhaupt noch? Ü ist doch Überleitung von der gestrichenen Endgeldgruppe, die über E15 lag.
Titel: Antw:Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?
Beitrag von: KlammeKassen am 16.01.2025 12:58
Hallo,

ich habe heute von meinem Vorgesetzten die Möglichkeit eröffnet bekommen, weitere Verantwortung zu übernehmen (was ich durchaus begrüße!) und dadurch auch von E15 in einen AT-Vertrag zu wechseln. Grundsätzlich bin ich der Sache nicht abgeneigt, möchte aber auch nicht unter Wert verkauft werden.

Derzeit befinde ich mich in E15 Stufe 6 TVÖD-VKA, was folglich ein Brutto-Monatsentgelt von 7.748,20 Euro bedeutet.
Angeboten wird mir jetzt ein AT-Vertrag mit monatlich 8.333,00 Euro brutto (100.000 Euro brutto p.a.) und ich würde bis auf die Altersvorsorge, welche weiter bedient wird, sämtliche "Rechte + Sicherheiten" des TVöD aufgeben (vor allem den Kündigungsschutz).

Meine Recherche im Internet hat ergeben, dass es wohl im Bereich der AT-Verträge eine Art Lohnabstandsgebot gibt, welches vorgibt, dass ein AT-Vertrag 15% über dem höchsten Entgelt im Tarifvertrag liegen müsste.
Ich finde hierzu aber leider keinerlei weiterführende Literatur speziell für den TVöD, an welcher ich mich orientieren kann, sondern fast ausschließlich Verweise in den Tarif der IG Metall.
Für mich würde dies bedeuten, dass der AT-Vertrag statt 8.333,00 Euro eigentlich ca. 8.900 Euro pro Monat betragen müsste (7.748,20 * 1,15).

Kann mir weitergeholfen werden, bzw. gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage in welche ich mich einlesen kann?

Vielen Dank!

Es gibt tatsächlich Kommunen, die mehr als EG15 zahlen  :o - krass. Bei uns ist nicht mal eine Fachkräftezulage drin  :D

Ist vielleicht TV-V. Bei denen ist einiges möglich.

Ja das stimmt, da gibt es auch mehr Benefits und es wird weniger stark mit klammen Kassen argumentiert
Titel: Antw:Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?
Beitrag von: Freedark am 24.01.2025 13:17
Sofern du die weitere tarifliche Vergütung anstrebst, wäre vielleicht bei veränderten Aufgaben und/oder neuer Stelle auch noch eine Höhergruppierung in die E 15Ü zu prüfen?
Die höhere Vergütung beträgt bei Stufe 6 ca. 900 €/Monat.

Unter welchen Voraussetzungen kann man denn in die E15Ü höhergruppiert werden?

Sorry für die späte Rückmeldung.
Ich meinte schon die reguläre Eingruppierung nach E15Ü, welche auch in der Entgelttabelle aufgeführt ist. Keine analoge AT-Vergütung. Ich bin kein Personaler, kenne mich somit damit nicht im Detail aus.
Ich kann nur sagen, dass hier in Brandenburg exponierte Stellen (z. B. Dezernatsleitung auf Ebene Stadt und Landkreis) mit dieser Entgeltgruppe ausgeschrieben werden.

Titel: Antw:Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?
Beitrag von: Fragmon am 27.01.2025 11:18
Bedenke die fehlende Jahressonderzahlung im AT Vertrag sowie eventuell den Krankengeldzuschuss, falls dieser auch nicht eingeschlossen wird.

Ansonsten gibt es auf Bundes- oder Landesebene "Entgelttabellen" für AT Beschäftigte. Dort gibt es meist auch Stufen und eine automatische Anhebung der Entgelte. Vielleicht kannst du den Verweis auf eine solche Regelung hineinverhandeln.

Titel: Antw:Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?
Beitrag von: Fragmon am 27.01.2025 11:19
Sofern du die weitere tarifliche Vergütung anstrebst, wäre vielleicht bei veränderten Aufgaben und/oder neuer Stelle auch noch eine Höhergruppierung in die E 15Ü zu prüfen?
Die höhere Vergütung beträgt bei Stufe 6 ca. 900 €/Monat.

Unter welchen Voraussetzungen kann man denn in die E15Ü höhergruppiert werden?

Sorry für die späte Rückmeldung.
Ich meinte schon die reguläre Eingruppierung nach E15Ü, welche auch in der Entgelttabelle aufgeführt ist. Keine analoge AT-Vergütung. Ich bin kein Personaler, kenne mich somit damit nicht im Detail aus.
Ich kann nur sagen, dass hier in Brandenburg exponierte Stellen (z. B. Dezernatsleitung auf Ebene Stadt und Landkreis) mit dieser Entgeltgruppe ausgeschrieben werden.

Das wäre falsch, da man in diese Entgeltgruppe nicht mehr neu eingruppieren kann. E15 oder AT ist die einzige zulässige Größe. Alternativ könnte man höchstens schreiben "AT Beschäftigte erhält ein Entgelt was der E15Ü entspricht".
Titel: Antw:Angebot AT-Vertrag / Lohnabstandsgebot?
Beitrag von: 2strong am 27.01.2025 12:16
Korrekt. Sehe ich ebenfalls so.