Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: LehrerinBT am 14.01.2025 21:35
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Sehr geehrte Damen und Herren,
in ähnlicher Sache wie der user "Lehrer" im April 2024 dargelegt hat, möchte ich kurz meine Lage schildern und hoffe auf dienliche Hinweise aus der Gemeinschaft.
Ich bin auf Lebenszeit bei der Stadt BT verbeamtet. Ich bin nicht gebürtig aus der Region, habe hier keine familiäre Anbindung, die Entscheidung fiel aufgrund einer Beziehung, die aber mittlerweile zerbrochen ist.
Nach dem Ende der Beziehung möchte ich nun in meine Heimatregion (auch in Bayern) zurückziehen, eine Schule mit Bedarf an meinen Fächern habe ich bereits gefunden, Anforderung wäre geregelt.
Es geht hier um die Gestaltung meiner persönlichen Zukunft und ich sag's mal plakativ "die Suche nach dem Glück". Wenn ich das Personalamt richtig verstanden habe, sind persönliche Belange nicht von Interesse. Eine Freigabe wird nicht gewährt werden.
Hat jemand hier aus der Community Erfahrung, wie man dennoch möglichst friedlich diesen Wechsel vollziehen kann?
Danke!
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Hat der Freistaat keine Drucker, mit denen er Urkunden ausdrucken kann?
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auf die Wunschstelle bewerben, Zusage bekommen, fertig.
Den Rest regeln die Dienstherren untereinander.
Ist doch ganz einfach
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auf die Wunschstelle bewerben, Zusage bekommen, fertig.
Den Rest regeln die Dienstherren untereinander.
Ist doch ganz einfach
Leider (oftmals) falsch. Thema hatten wir im Forum bereits.
Der alte Dienstherr MUSS gar nichts!
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Der alte Dienstherr MUSS gar nichts!
Aber der Beamte kann vieles, und der neue Dienstherr praktisch alles - wenn er will. Und dann steht der alte Dienstherr eben da.
Und wenn der neue Dienstherr im Staatsaufbau ne Stufe (oder mehr) über dem alten schwebt, weiß man das da auch und bedient sich dieser Möglichkeiten gerne.
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Genau mein Spruch "Was der Dienstherr will - wird auch gehend gemacht." ;)
(Viele Behörden benutzen die Raubernennung nicht und nehmen dich nur, wenn man dich gehen lässt. Ist halt ne Kostenfrage und eine Frage der bilateralen Beziehungen zwischen den Dienstherrn.)